Wenn die AfD keinen „islamischen Einfluss“ in ihrem Alltag wolle, dann müsste sie unter anderem auch auf Kaffee und arabische Ziffern verzichten. Einen Beitrag dieses Inhalts hatte ein Mitarbeiter der Stadt Stuttgart auf Facebook mit „gefällt mir“ markiert. Der Vorsitzende Richter Ulrich Hensinger zeigte diesen Eintrag am Dienstag am Landesarbeitsgericht. Er finde ihn harmlos und vor allem keinen Beleg für salafistische Tendenzen des Mannes. Die Stadt hatte ihm gekündigt, weil sie Zweifel an der Verfassungstreue hatte. Diese personenbedingte Kündigung war schon in der ersten Instanz vom Arbeitsgericht Stuttgart für nicht begründet eingestuft worden. Die Stadt war zur Weiterbeschäftigung verpflichtet worden. Im Berufungsverfahren beschäftigt sich nun die nächsthöhere Instanz damit.
Er habe die Moschee besucht, sei aber kein Mitglied gewesen
Dabei ging es natürlich nicht allein um den Facebook-Eintrag. Die Stadt hatte damals auch Informationen vom Landesamt für Verfassungsschutz bekommen, das die Verfassungstreue infrage stellte. Begründet wurde dies zum einen durch die Mitgliedschaft in einem Moscheeverein, bei der Vorstandsmitglieder zum salafistischen Spektrum gehört haben sollen. Der gekündigte Mitarbeiter sagte, er habe die Moschee besucht, sei aber kein Mitglied gewesen. Auch das stufte der Richter als nicht ausreichend ein. Ebenso die Mitgliedschaft in einem weiteren Verein, den der Verfassungsschutz dem radikalen Spektrum zurechnet. Dort sei der Mann nie aktiv geworden.
Als ausreichend für eine Kündigung bezeichnet der Richter jedoch einen weiteren Vorwurf. Der ehemalige Mitarbeiter soll einer Kollegin ein Handy hingehalten haben, darauf ein Video mit Männern, die mit Kapuzen verhüllt waren. Ob sie etwas Lustiges sehen wolle, soll er die Kollegin gefragt haben. „Die Männer werden hingerichtet“, habe er erklärt. Schon die Ankündigung, ein solches Video zu zeigen, reiche ebenso wie beispielsweise ein Video mit sexuellen Inhalten aus, um eine Kündigung zu rechtfertigen, betonte Ulrich Hensinger. Der gekündigte Mitarbeiter bestritt aber, dass er das Video besessen oder der Frau gezeigt habe. „Ich verabscheue solche Videos und würde sie auch nie auf dem Handy haben wollen“, sagte er. Zeugen gab es nicht.
Die Stadt habe Informationen an die Arbeitsagentur weitergegeben
Der ehemalige städtische Mitarbeiter witterte hinter der Kündigung und der Belastung mit den Vorwürfen einen Racheakt. Er habe einen sehr deutlichen Brief geschrieben, in dem er sich über eine Vorgesetzte beschwerte. Deswegen habe man ihn loswerden wollen. Dabei hätten sich etliche Mitarbeitende gegen die Chefin gewehrt.
Er warf der Stadtverwaltung auch vor, sie habe Informationen an die Arbeitsagentur weitergegeben. Auch die Ausländerbehörde hätte Informationen über die Salafismusvorwürfe erhalten. In der Folge werde versucht, ihm den deutschen Pass wieder zu entziehen. Die Vertreterin des Haupt- und Personalamts der Stadt wies das entschieden zurück, man habe nichts weitergegeben.
Die Parteien ließen sich letztlich vom Gericht einen Vorschlag für einen Vergleich machen, den sie noch bis Ende November widerrufen können. Denn auch wenn der Mann eine Weiterbeschäftigung wünschte, weder die Vertreterinnen der Stadt noch der Richter hielten das für sinnvoll.
Der Anwalt forderte für eine Abfindung die Summe von 100 000 Euro
In dem Vergleich ist festgehalten, dass der Mann eine Abfindung in Höhe von 75 000 Euro erhält. Die Kammer rechnet das Bruttogehalt von 3400 Euro mit dem Faktor 1,0 auf achteinhalb Jahre Beschäftigung an und rundet. Die Stadt war nur bereit gewesen, den gesetzlich vorgeschriebenen Faktor 0,5 anzuwenden. Der Gekündigte wollte mehr. Sein Anwalt forderte für eine Abfindung die Summe von 100 000 Euro. Der ehemalige Mitarbeiter bestand darauf, dass in den Vergleich die Formulierung aufzunehmen sei, es sei ohne sein Verschulden zum Ende des Arbeitsverhältnisses gekommen. Wenn beide Parteien den Vergleich akzeptieren, ist der Fall damit abgeschlossen. Wenn nicht, werde das Gericht entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter.