Die Geschädigten und der Insolvenzverwalter von Eventus haben eigentlich das gleiche Ziel: Schadenersatz von Prüfern und Beratern. Doch über den Weg dahin gibt es Differenzen. Ein Kommentar von StZ-Autor Andreas Müller.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Strafrechtlich ist die Aufarbeitung des Falls Eventus seit 2019 abgeschlossen. Der Gründer der angeblichen Wohnungsgenossenschaft verbüßt derzeit seine siebenjährige Haftstrafe wegen schweren Betrugs. Die Zivilgerichte aber wird das Schneeballsystem mit Millionenschaden noch lange beschäftigen. Weil bei dem Hauptverantwortlichen wenig zu holen ist, halten sich die Geschädigten an andere Beteiligte.