Die Schafe bei Rudersberg waren vor gut zwei Wochen gerissen worden. Wohl auch deshalb geht das Waiblinger Landratsamt davon aus, dass der Wolf längst weitergezogen ist. In einer Mitteilung vom Freitag spricht die Behörde ausdrücklich von einem „durchziehenden Tier“. Sicher ist, dass es sich beim Wolf von Rudersberg nicht um den Artgenossen handelt, der im Januar im Ostalbkreis unterwegs war. Vom Rems-Murr-Wolf, auch das hat das Senckenberg-Zentrum für Wildtiergenetik geprüft, gab es bisher keinen genetischen Fingerabdruck.
Mit dem Exemplar aus dem Ostalbkreis hat der Rems-Murr-Wolf nichts zu tun
Klar ist inzwischen außerdem, dass es sich bei einem Mitte April in Auenwald verendeten Schaf nicht um das Opfer eines Wolfsangriffs handelt: Das bedauernswerte Tier hatte sich in einem Weidezaun verfangen. Überdies hat die mit der Überprüfung betraute Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg mitgeteilt, dass es sich bei einem kürzlich von einer Wildtierkamera im Raum Sulzbach aufgenommenen Bild eindeutig nicht um das Foto eines Wolfs handelt. Deutschlandweit gibt es laut der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf aktuell 184 Wolfsrudel. Zudem seien 48 Paare und 22 Einzeltiere nachgewiesen.
Trotz der beiden Schafsrisse in Rudersberg, darauf weist das Waiblinger Landratsamt ausdrücklich hin, müssten sich Menschen keine Sorgen um ihre Sicherheit machen. „Wölfe nehmen Menschen grundsätzlich nicht als Beute wahr. Dies gilt auch für Kinder, die beispielsweise mit einer Kindergartengruppe im Wald unterwegs sind. Außerdem meiden ausgewachsene Wölfe sowohl tagsüber als auch nachts eine Nahbegegnung“, erläutert Gerd Holzwarth, Leiter des Forstdezernats im Rems-Murr-Kreis.
Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland im Jahr 2000 habe es keine aggressiven Annäherungen von Wölfen an Menschen, geschweige denn tödliche Angriffe gegeben. Allerdings könne es durchaus vorkommen, dass Wölfe bei einem Kontakt mit Menschen nicht direkt flüchten. An die Kulturlandschaft und die vom Mensch geschaffene Infrastruktur seien die Tiere gewöhnt. Auch Straßen oder menschliche Lebensräume würden durchaus gequert, ohne dass die Tiere ein Interesse am Menschen zeigen würden.
Beim Kontakt mit dem Menschen flüchten die Wölfe nicht automatisch
Gerd Holzwarth rät Waldbesuchern, auch beim Wolf die für alle Wildtiere geltenden Verhaltensregeln zu beherzigen. „Halten Sie Abstand und begegnen Sie den Tieren mit Respekt. Bitte gehen Sie nicht auf die Tiere zu und bedrängen Sie diese auch nicht, auch wenn sich ein Wolf in einer Notsituation befindet, verletzt oder in einer Falle ist.“
Außerdem wird empfohlen, sich an Weggebote, Ruhezeiten und die Leinenpflicht in Schutzgebieten zu halten. Wildtiere sollten unter keinen Umständen gefüttert werden, da beispielsweise Wölfe bei einer regelmäßigen Fütterung von Menschen ein aufdringliches oder aggressives Verhalten entwickeln können. Auch eine indirekte Fütterung, zum Beispiel durch das Liegenlassen von Speiseresten, ist zu vermeiden.
Der Bauernverband spricht von einer Existenzbedrohung der Schafhalter
Dass es nur eine Frage der Zeit war, dass der Wolf auch im Rems-Murr-Kreis auftaucht, lag für Tierhalter auf der Hand, auch der Bauernverband hatte bereits im März unmissverständlich klargemacht, dass er die Rückkehr des Raubtiers fürchtet. Der Wolf bedrohe die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe. „Ich habe kein Problem mit dem Wolf – solange er in Sibirien lebt“, sagte der Geschäftsführer Helmut Bleher seinerzeit.
Rudersberg und der Rems-Murr-Kreis liegen aktuell nicht in einem Fördergebiet für die Wolfsprävention. In diesen Zonen wie etwa im Schwarzwald oder im Odenwald können Besitzer von Schafen oder Ziegen eine Ausgleichszahlung beantragen, wenn sie ein Gehege mit einem Zaun als „wolfsabweisenden Grundschutz“ ausstatten. Außerhalb der Fördergebiete werden nachweislich durch den Wolf verübte Tötungen von Weidetieren durch den Ausgleichsfonds des Landesnaturschutzverbands finanziell entschädigt.
Die Einrichtung eines Fördergebiets ist möglich, wenn der dauerhafte Aufenthalt eines Wolfs durch genetische Proben von Kot und Beutetieren über einen Zeitraum von sechs Monaten nachgewiesen wird.