Eine zwingende Voraussetzung für eine Scheidung ist das sogenannte Trennungsjahr. Danach beginnt erst das eigentliche Scheidungsverfahren, welches mindestens drei bis vier Monate läuft. Wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, erhöht sich die Dauer auf fünf bis neun Monate. Welche Faktoren eine Scheidung noch beeinflussen, lesen Sie hier.

 

„Bis dass der Tod euch scheidet“, das gilt leider nicht für alle verheirateten Paare. Irgendwann ist für einige der Punkt erreicht, an dem eine Scheidung notwendig scheint. Wie lange eine Scheidung wirklich dauert, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.

Wie lange dauert eine Scheidung, wenn sie einvernehmlich ist?

Eine Scheidung wird als einvernehmlich bezeichnet, wenn einer der Ehepartner dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zustimmt oder beide Eheleute die Scheidung beantragen.

Der Antrag auf Scheidung muss bei dem zuständigen Amtsgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehegatten eingereicht werden. Da bei Familiengerichten ein gesetzlicher Anwaltszwang besteht, kann der Antrag nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden.

Bevor die Ehe vor Gericht rechtskräftig aufgelöst werden kann, ist es zwingend notwendig, dass die Eheleute ein sogenanntes Trennungsjahr absolviert haben. Das bedeutet, die Ehegatten müssen ein Jahr lang getrennt leben. In der Regel zieht ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung aus.

Falls beide Eheleute trotz Trennungsjahr in einer gemeinsamen Wohnung leben, darf innerhalb dieser Wohnung keine häusliche Gemeinschaft mehr bestehen. Für jeden Ehegatten muss ein eigener, getrennter räumlicher Bereich vorhanden sein und es darf kein gemeinsames Leben und Wirtschaften mehr praktiziert werden. Dies wird auch als „Trennung von Tisch und Bett“ bezeichnet.

Grob lässt sich der zeitliche Ablauf etwa wie folgt darstellen:

Zwölf Monate Trennungsjahr + Einreichung des Scheidungsantrags durch den Rechtsanwalt und Zustellung des Scheidungsantrags durch das Amtsgericht (hier hängt die Durchführung von der jeweiligen Auslastung der zuständigen Personen ab) + Dauer des eigentlichen Scheidungsverfahrens, welches mindestens drei bis vier Monate läuft.

Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt vor allem davon ab, ob die Scheidung mit oder ohne Versorgungsausgleich durchgeführt wird.

 

Wie lange dauert eine Scheidung mit Versorgungsausgleich?

Bei einem sogenannten Versorgungsausgleich bekommt jeder Ehepartner die Hälfte der, in der Ehezeit entstandenen, Renten- und Versorgungsansprüche, des anderen Ehepartners.

Hat etwa ein Ehegatte wegen Haushaltsführung oder Kinderbetreuung nicht gearbeitet, während der andere Ehegatte in Vollzeit angestellt war, steht dem nicht erwerbstätigen Ehegatten die Hälfte der Renten- und Versorgungsansprüche seines Ehepartners zu.

Wenn ein Ehegatte in Vollzeit und der andere in Teilzeit gearbeitet hat, bekommt jeder die Hälfte der entstandenen Renten- und Versorgungsansprüche des jeweilig anderen Ehepartners zugerechnet.

Mit Versorgungsausgleich beträgt die Dauer des Scheidungsverfahrens zwischen fünf und neun Monaten. Hier kommt es ebenfalls auf die individuelle Auslastung des zuständigen Gerichts an.

 

Wie lange dauert eine Scheidung ohne Versorgungsausgleich?

Findet kein Versorgungsausgleich bei dem Scheidungsverfahren statt, beträgt die Dauer einer Scheidung etwa vier Monate. Auch hier spielt wieder die jeweilige Auslastung des Familiengerichts eine entscheidende Rolle.

 

Wie lange dauert eine Scheidung, wenn sie streitig ist?

Eine Scheidung wird als streitig eingestuft, wenn einer der Ehepartner keine Scheidung möchte und dem Scheidungsantrag nicht zustimmt. Auch bei fehlenden Vereinbarungen und Absprachen bei Fragen des Sorgerechts, des Umgangsrechts, des Kindesunterhalts, des nachehelichen Unterhalts oder beispielsweise bei den Rechtsverhältnissen an der ehelichen Wohnung und am gemeinsamen Hausrat, ist die Scheidung streitig. In so einem Fall kann sich die Dauer der Scheidung über mehrere Jahre hinziehen, bis sich die Eheleute einigen.