Die 18-Jährige, die als sogenannte Influencerin auf Plattformen wie Instagram unterwegs ist und sich an Schönheitswettbewerben beteiligt, behauptet in der „Bild“, der Rektor ihrer Schule habe die anderen Lehrer gegen sie aufgehetzt. Sie habe ihn wegen „psychischer Körperverletzung“ bei der Polizei angezeigt. Der Rektor habe die Kunstlehrerin dazu angestachelt, sie zu diskriminieren. Weil die 18-Jährige aus Gesundheitsgründen keine Maske tragen könne, habe die Kunstlehrerin sie „aus dem Unterricht entfernt und in eine Abstellkammer gesetzt“. Gegenüber unserer Zeitung war die Schülerin nicht zu einer Stellungnahme bereit, ihre Mutter und ihr Anwalt bestätigten die Vorwürfe. Eine Polizeisprecherin bestätigte den Eingang der Strafanzeige gegen den Rektor, gegen den nun ermittelt werde. „Wir weisen als Schule alle Vorwürfe zurück“, erklärte Rektor Ralph Nigl auf Anfrage.
Staatsanwaltschaft prüft Strafanzeige gegen die Schülerin
Auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich mit den Vorwürfen der 18-Jährigen. Dort hat die Kunstlehrerin Strafanzeige gegen ihre Schülerin gestellt – wegen Verleumdung und Beleidigung. Auch andere Behörden sind in die Konflikte mit jener Schülerin und ihrer Mutter involviert, die mit ihrem Unmut über die pädagogische Arbeit an der Schule offenbar seit Jahren das Kollegium in Schach hält. Auch beim Regierungspräsidium (RP) und beim Kultusministerium wird die Mutter nach eigenen Angaben immer wieder vorstellig, um sich über einzelne Lehrer zu beschweren. Mal geht es um Noten, mal darum, dass ihre Tochter nicht in der ersten Reihe sitzen wollte. Zwei Gesprächsangebote von Rektor Nigl, der erst seit März das Schickhardt-Gymnasium leitet, habe sie abgelehnt, berichtet die Mutter.
Auch vor Gericht versuchen Mutter und Tochter ihre schulischen Anliegen durchzusetzen, bisher vergeblich. Vor dem Verwaltungsgericht verlor die Schülerin im Juni eine Klage auf Verschiebung eines Klausurtermins sowie der Abgabefrist für eine Seminararbeit, die die Schule für sie bereits um drei Wochen verlängert hatte. Eine weitere Verlängerung „würde eine unbillige Bevorzugung gegenüber den übrigen Teilnehmern des Seminarkurses darstellen“, zumal sie für die Arbeit ein gesamtes Schuljahr Zeit gehabt habe, heißt es in dem Gerichtsbeschluss. Eine weitere Klage verlor die Schülerin im September. Sie wollte über das Verwaltungsgericht die fehlenden Noten im Zeugnis für Deutsch, Kunst und die Besondere Lernleistung einklagen sowie bessere Noten in Sport und Physik. Das Gericht folgte jedoch der Argumentation des RP, das auf versäumte Praxisstunden im Sport verwies, Zweifel an der Urheberschaft ihrer Deutsch-Hausarbeit, Fehler in der Physikarbeit sowie ein Missverhältnis ihrer Leistungen zu den zu erbringenden und denen ihrer Mitschüler. Jetzt haben die 18-Jährige und ihre Mutter gegen das Urteil Rechtsmittel beim VGH Mannheim eingelegt. „Das Verwaltungsgericht Stuttgart ist nicht objektiv“, sagt die Mutter. „Ich will alle Noten von meinem Kind.“
Vor dem Verwaltungsgericht verliert die Schülerin ihre Klage wegen des Zeugnisses
In der Elternschaft des Schickhardt-Gymnasiums ist man über die Mobbing-Vorwürfe verwundert. „Bei uns herrscht eigentlich ein gutes Miteinander“, sagt die Elternbeiratsvorsitzende Verena Maser. Andere Eltern sehen durch die öffentlichen Vorwürfe „die ganze Schule in den Dreck gezogen“ und „die Schulgemeinschaft extrem gestört“. Verwundert ist auch Schülersprecherin Lucia Springer, da die 18-Jährige nie auf die SMV zugekommen sei. „Wir gehen immer durch die Klassen und sagen, wenn was ist, könnt ihr auf uns zukommen.“ Nun wolle man mit der Zwölftklässlerin reden: „Wir wollen ihr zeigen, dass man Probleme auch anders lösen kann“, sagt Lucia.
Lehrerschaft hat schon vor Jahren das Regierungspräsidium um eine Lösung gebeten
Darauf hatte auch das Kollegium gehofft. In einem Brief ans RP, der unserer Zeitung zugespielt wurde, berichtete die Lehrerschaft der Behörde bereits vor mehr als drei Jahren über die „permanenten und sehr belastenden Konfliktsituationen“ mit der Mutter jener Schülerin. „Unangemessene, unhöfliche Forderungen nach Rechtfertigung der Notengebung und scharfe Kritik an Unterrichtsmethoden gipfeln nach kurzer Zeit in haltlosen Beschuldigungen, persönlichen Beleidigungen und Diskreditierungen“, heißt es darin – „am Telefon, im Schulgebäude, in Klassenräumen und sogar öffentlich beim Schulfest“. Elternabende seien aus dem Ruder gelaufen. Kein Kollege wolle mehr freiwillig die Klasse jener Schülerin unterrichten, aus Furcht vor der „unausweichlichen Konfrontation mit der Mutter“.
Der Bitte des Kollegiums, „aufgrund unüberbrückbarer Differenzen“ mit der Mutter eine Lösung aufzuzeigen, ist das RP bisher offenbar nicht nachgekommen. Auch im aktuellen Fall habe die Prüfung des Vorgangs durch die Dienstaufsichtsbehörde des RP „ergeben, dass hinsichtlich des Vorwurfs des Mobbings keine juristischen Maßnahmen von Seiten des RP getroffen werden“, erklärt die Behörde auf Anfrage. Sollten pädagogische Maßnahmen und Gespräche nicht fruchten, „können Lehrkräfte und Schulleitung letztlich lediglich mittels einer privaten Strafanzeige gegen die Person, die die Vorwürfe erhebt, vorgehen oder erforderlichenfalls ein Hausverbot in der Schule erteilen“. Das freilich würde die Abipläne der Schülerin zumindest einbremsen.