Zollbeamte haben am Stuttgarter Airport im Koffer eines 43-Jährigen, der aus Istanbul einreiste, knapp 2,5 Kilogramm Goldschmuck entdeckt. Dass die Ware im Innenfutter versteckt war, hat ihm nichts gebracht.

Nach rund anderthalb Jahren wurde am Flughafen Stuttgart ein neuer Schmuggel-Rekord aufgestellt: Wie der Zoll erst jetzt mitteilte, haben Zollbeamte Mitte März am Flughafen Stuttgart einen 43 Jahre alten Reisenden gestoppt, der knapp 2,5 Kilogramm Goldschmuck nach Deutschland schmuggeln wollte. Die Halsketten, Armbänder und Ringe hätten einen Wert von rund 193.000 Euro, ordnet der Pressesprecher des Hauptzollamts Stuttgart, Thomas Seemann, den Fund der Zollbeamten am Dienstagvormittag ein. „Die hinterzogenen Einfuhrabgaben belaufen sich auf 42.500 Euro“, so der Pressesprecher.

 

Schmuck in vier Koffern verteilt

Der Mann war gemeinsam mit seiner Mutter aus Istanbul kommend in Stuttgart gelandet und wollte die Gepäckausgabehalle durch den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren verlassen. Hier wurde der 43-Jährige von den Zöllnern angesprochen und zur Kontrolle in das Zollbüro gebeten. Beim Röntgen der insgesamt vier Koffer entdeckte der Zoll die Schmuckstücke, welche im Innenfutter des Koffers versteckt waren. Das Gold wurde sichergestellt, und gegen den Mann wurde ein Verfahren wegen Einfuhrschmuggels eingeleitet.

212 Armreife, Ringe und Ketten geschmuggelt

Es gehört zum Alltag der Zollbeamten, dass Goldschmuck geschmuggelt wird. Der letzte Rekordfund am Flughafen Stuttgart liegt jedoch schon ein paar Tage zurück. Am 9. November 2022 war ein 41-Jähriger, der ebenfalls aus der Türkei einreiste, mit 212 Schmuckstücken im Gepäck erwischt worden. Er hatte Armreife, Ringe und Ketten im Wert von rund 150.000 Euro bei sich. Damals beliefen sich die Einfuhrabgaben für die nicht angemeldeten Waren auf 32.568 Euro.

Auffällig ist, dass das Schmuggeln von Goldschmuck nach einer pandemiebedingten Pause wieder deutlich angezogen hat. Im Jahr 2021 entdeckten die Beamten des Hauptzollamts am Airport insgesamt rund 31,5 Kilogramm. 2022 waren es immerhin 30,7 Kilogramm und im vergangenen Jahr 30,8 Kilo. Der Marktwert beläuft sich auf knapp 1,4 Millionen Euro. Zum Vergleich: Vor Corona, also im Jahr 2019, wurden sieben Kilogramm weniger aufgefunden. Dabei ist nicht jeder Fluggast, der sich im Urlaub Goldschmuck kauft und ihn nach der Heimkehr nicht anmeldet, automatisch ein Schmuggler.

Einen Grund, warum sich regelmäßig Goldschmuck in den Taschen der Reisenden findet, die in Stuttgart landen, ist offenbar die direkte Flugverbindung nach Istanbul. „Auf türkischen Hochzeiten ist Goldschmuck ein beliebtes Geschenk“, sagt Seemann. Doch wie bestimmen die Beamten den Wert der Ware? Am einfachsten über den tatsächlich gezahlten Preis. Zunächst werde nach einer Rechnung gefragt. Ist diese nicht vorhanden, werde mit der Karat-Zahl, dem Gewicht des Schmucks sowie dem tagesaktuellen Goldkurs der Wert berechnet. „Da Goldschmuck in der Regel handwerklich eher einfach verarbeitet ist, werden die Fertigungskosten nicht berücksichtigt.“

Zoll sucht nach Gebrauchsspuren

Ein wiederkehrender Streitpunkt ist der Zustand der Ware. Eine Argumentationsweise bei Reisenden: Sie sei schon älter, wurde nicht im Ausland angeschafft. „Bei Goldschmuck ist es wegen des weichen Materials und entsprechender Spuren relativ leicht zu erkennen, ob er neu oder älter ist“, sagt Seemann. Bei anderen Artikeln wie einem Smartphone könnten Gebrauchsspuren, aber auch Verpackungen, die sich im Koffer befinden, den entscheidenden Hinweis liefern. „Im Zweifel muss aber nachgewiesen werden, wo das Handy gekauft worden ist.“ Sollte man keine Rechnung mehr finden, ermittelt die Zollstelle den Wert der Ware. Dabei wird von Preisen aus vergleichbaren Einfuhren ausgegangen, im Internet nach einem Vergleichspreis geschaut oder der Wert des Reisemitbringsels geschätzt.

Was ist erlaubt?

Kritische Schwelle bis 700
Aus einem Nicht-EU-Staat darf der Warenwert bei Reisenden ab 15 Jahren 430 Euro nicht übersteigen. Liegt er darüber, kann bis zu einem Wert von 700 Euro pauschaliert werden, darüber wird nach dem Zolltarif versteuert. Überschreiten die anfallenden Einfuhrabgaben 250 Euro, muss der Zoll zwingend ein Steuerstrafverfahren einleiten. Eine Schwelle, die bei Goldschmuck schnell erreicht ist. Liegen sie darunter, kann die Tat stattdessen mit einem Zuschlag bis zur Höhe der entstandenen Einfuhrabgaben abgegolten werden.