Waren im Wert von 20 000 Euro haben sich Betrüger im Raum Schorndorf an Packstationen liefern lassen – ohne je zu bezahlen. Einer ihrer Helfershelfer ist jetzt dafür verurteilt worden.

Schorndorf - Sich im Internet unter falschen Namen Waren zu bestellen und diese nie zu bezahlen, übt auf Betrüger einen großen Reiz aus. Ein Helfershelfer solcher Aktionen, ein 33-jähriger Arbeiter, ist jetzt vom Amtsgericht Schorndorf zu zehn Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt worden. Die Richterin Petra Freier befand ihn für schuldig, im Jahr 2010 unter falschem Namen zwei elektronische Spielgeräte für rund 400 Euro ergaunert zu haben.

 

Seine bereits im Oktober verurteilten Komplizen hatten mit dieser Betrugsmasche noch weit mehr Beute gemacht. Waren im Wert von gut 20 000 Euro hatten sie bestellt, ohne zu bezahlen. Einer soll sich so eine Wohnung mit ergaunerten Luxusgegenständen eingerichtet haben. Beide waren dafür vom Amtsgericht Schorndorf zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Zusendungen über falsche Briefkästen

Dreh- und Angelpunkt des Betrugs waren die so genannten Packstationen, eine Art Postfach für Pakete, welche vom Paketdienst DHL betrieben werden. Um sich Waren dorthin schicken zu lassen, benötigt man die so genannte Goldcard, mit der man die Zugangsberechtigung erhält.

Die Betrüger hätten sich diese Karten unter falschen Namen an fingierte Adressen schicken lassen, erklärte die Staatsanwältin. Sie hätten bei Internet-Makler-Portalen nach leer stehenden Häusern gesucht und dort falsche Briefkästen montiert. Die Personendaten, die sie ebenfalls benötigten, beschafften sie sich illegal im Internet – genauso wie die Kontodaten nichts ahnender Kunden, auf deren Kosten dann die Rechnungsbeträge belastet wurden.

Der 33-Jährige räumte ein, sich ebenfalls eine Goldcard unter falschem Namen besorgt zu haben und sich damit die beiden bestellten Spielgeräte abgeholt zu haben. Die fehlende Absicherung habe dies leicht gemacht, erklärte sein Verteidiger, der Stuttgarter Rechtsanwalt Matthias Sigmund. Die Schwachstelle am System sei die Beschaffung der Goldcard, welche der anonymisierten Bestellung Tür und Tor öffne.

Fahrdienste als Einstieg

Hinsichtlich der genauen Details, wie seine Kumpane den Betrug eingefädelt haben, blieb der 33-Jährige eher wortkarg. Angefangen habe es damit, dass er Freunde zu den Packstationen gefahren hatte, um dort Pakete abzuholen, sagte er. Nachgewiesen werden konnte ihm indes, dass er Aufträge, die Pakete abzuholen, über einen Internet-Nachrichtendienst erhalten hatte und später auf eigene Faust organisiert haben soll. Allerdings waren seine Kumpane von seinen Hilfsdiensten nicht sehr angetan. Er habe sich „zu doof angestellt“, musste er sich sagen lassen, als sein Versuch, sich falsche Bestellerdaten zu besorgen, scheiterte, erzählte der 33-Jährige.

Zwei ihm vorgeworfene Taten konnte sein Verteidiger indes damit entkräften, dass er Arbeitszeitnachweise vorlegte. Sein Mandant könne diese Waren nicht bestellt haben, weil er zu diesem Zeitpunkt gearbeitet habe, so der Anwalt. Der 33-jährige gab sich reuig: „Ich habe Scheiße gebaut“, sagte er. Nun wolle er „damit abschließen und neu durchstarten“.

Die Ermittlungen hätten sich sehr mühsam gestaltet, begründete die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die lange Dauer des Verfahrens. Den beiden Haupttätern sei man eher durch einen Zufall auf die Schliche gekommen. Beide hätten sich am Ende teure Fernseher auf den Namen einer örtlichen Firma bestellt – und, als dies klappte, nochmals einige Geräte auf die gleiche Art geordert. Das freilich machte die Versandfirma stutzig, welche die Polizei verständigte. Bei dem Versuch, die Fernseher abzuholen, ging dann der Haupttäter den Ermittlern ins Netz.