Stuttgart - Wenn die 7-Tages-Inzidenzwerte in den Landkreisen Baden-Württembergs bleiben wie sie momentan sind, können nach den Pfingstferien die Grundschüler im gesamten Südwesten in den regulären Präsenzunterricht zurückkehren. Die Hälfte der Landkreise könnten darüber hinaus dann sogar für Schüler aller Schularten wieder regelmäßigen Unterricht in den Schulhäusern anbieten.
Präsenzunterricht für alle bei Werten unter 50
Für alle Schularten sieht das Kultusministerium Präsenzunterricht in den Landkreisen vor, in denen die 7-Tages-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 50 liegt. Dann müssen in den Klassenzimmern auch die Abstandsregelungen nicht mehr eingehalten werden. Tagesausflüge sind ebenfalls wieder zulässig. Darauf können (Stand Dienstag) derzeit die Schulen in 22 der 44 Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg hoffen. Sie melden Corona-Inzidenzwerte von unter 50. Grundschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) dürfen, wenn die Lage bleibt wie bisher, in allen Landkreisen Präsenzunterricht anbieten. Sie können öffnen, wenn die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liegt. Das ist derzeit in allen Kreisen im Südwesten der Fall. Nur bei wenigen ist es knapp. Kritisch könnte es beispielsweise noch im Landkreis Tuttlingen werden. Dort lag die 7-Tages-Inzidenz am Dienstag bei 92,4. Baden-Baden meldete sogar 99,7.
Änderungen für weiterführende Schulen
In den Stadt- und Landkreisen, die eine Inzidenz zwischen 50 und 100 aufweisen, bleiben die weiterführenden und die beruflichen Schulen zumindest in den ersten beiden Wochen nach den Pfingstferien noch beim Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht. Derzeit träfe das auf 17 Kreise zu. Doch Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) stellt Änderungen in Aussicht. „Wenn die Inzidenzzahlen nach den Pfingstferien weiter sinken und wenn es keine unangenehmen Überraschungen durch neue Virusvarianten gibt, planen wir in der Folge an den weiterführenden und beruflichen Schulen bei einer Inzidenz unter 100 mit Präsenzunterricht“, sagte sie unserer Zeitung. Denn: „Wir wollen den Schülerinnen und Schülern möglichst viel Normalität bieten.“
Erleichterungen bei Tests im Gespräch
Beim Testen könnten sich für die Schülerinnen und Schüler nach den Ferien Erleichterungen ergeben. Die Testpflicht ist durch die Bundesnotbremse vorgegeben. Darin wird vorgeschrieben, dass Schüler und Lehrkräfte zweimal in der Woche getestet werden, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen wollen. Das gilt unabhängig von den Inzidenzen, erklärt ein Sprecher von Kultusministerin Schopper. Jedoch soll die Landesverordnung zu Corona noch in dieser Woche geändert werden. Auf die Regelungen zum Präsenzunterricht hat die Änderung nach Angaben des Kultusministeriums voraussichtlich keine Auswirkungen. Jedoch könne die novellierte Verordnung dazu führen, dass Schulen Tests in Zukunft unbürokratisch bescheinigen können und dass die Tests für Kinder länger als bisher gültig sind. Das sei im Gespräch, heißt es aus dem Kultusministerium.
Maskenpflicht bleibt
Das Tragen von Masken bleibt unabhängig von den Inzidenzen Pflicht, ebenso wie die Einhaltung der Hygienevorgaben. Die Masken müssen von der ersten Klasse an im Unterricht ebenso getragen werden wie in den Schulfluren. Auch während Prüfungen müssen Mund und Nase bedeckt bleiben. In der Pause auf dem Schulhof dürfen die Masken abgenommen werden, aber Schüler und Lehrer müssen nach wie vor einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.