Für die meisten Schülerinnen und Schüler hierzulande ist es schlimm genug, wenn sie ihr Smartphone mal aus Versehen daheim liegen lassen. Viele Eltern werden ebenfalls nervös, wenn sie den Nachwuchs nicht mobil erreichen können. In Großbritannien sollen staatliche Schulen jetzt dauerhaft zur handyfreien Zone werden. Das kündigte kürzlich die Regierung an, um damit Ablenkungen, Störungen und Mobbing zu verhindern. Ähnliches plant auch die Niederlande. In Frankreichs Schulen dürfen Schüler bis 15 Jahre ihre Handys nicht mehr auf dem Schulgelände oder auf Ausflügen benutzen.
Im Kreis Esslingen ist der richtige Umgang mit dem Smartphone im Schulalltag ein immer wiederkehrendes Thema auf Elternabenden und Lehrerkonferenzen. Ein komplettes Verbot halten vor allem die weiterführenden Schulen aber nicht für richtig. „Das ist nicht zielführend und auch realitätsfern“, sagt Heiko Schweigert, Schulleiter des Gymnasiums Plochingen. „Pädagogisch aus der Zeit gefallen“ nennt es Markus Fritz, der Schulleiter der Riegelhofschule, einer Realschule in Nellingen. Das Handy sei mittlerweile ein alltägliches Medium. „Das Ziel muss doch sein, die Kinder und Jugendlichen zu kompetenten und verantwortungsvollen Nutzerinnen und Nutzern zu erziehen“, findet er. Zum Problem werde das Smartphone häufig ohnehin erst nach Schulschluss. „Viele Diskussionen und ordentlich Arbeit gibt es für uns Pädagogen eher dadurch, dass sich die Schülerinnen und Schüler über die sozialen Medien ärgern, beleidigen und manchmal auch illegale Inhalte zuschicken“, berichtet der Rektor, „am nächsten Tag eskaliert es dann in der Klasse“.
Im Schulhaus ist das Handy tabu, aber es gibt Ausnahmen
Jörg Leihenseder, der Rektor des Esslinger Schelztor-Gymnasiums, weist darauf hin, dass Schulen allein aus juristischen Gründen das Mitführen von Handys nicht verbieten könnten. „Es ist aber wichtig, dass alle sich auf den Unterricht konzentrieren, ebenso halten wir die direkte Kommunikation miteinander für einen wesentlichen Baustein menschlichen Zusammenlebens“, sagt Leihenseder. Aus diesem Grund ist am Schelztor wie an den meisten anderen Schulen im Landkreis der Gebrauch des Handys im Schulhaus und in der Sporthalle grundsätzlich untersagt. Es gibt aber die Ausnahme, dass es in den Pausen für schulorganisatorische Zwecke wie den digitalen Vertretungsplan genutzt werden darf. Tabu ist das Smartphone über die Mittagszeit in der Mensa. „Der Reiz des Handys ist groß“, weiß Schulleiter Markus Fritz, deshalb darf an der Riegelhofschule das Smartphone nicht einmal unter der Bank liegen, sondern muss ausgeschaltet in der Tasche bleiben.
Warum ein Handyverbot an Grundschulen sinnvoll ist
Ein generelles Handyverbot an Grundschulen hält Claudia Walter, Rektorin der Teck-Grundschule in Kirchheim, dagegen für angemessen. „Die Kinder haben einen kurzen Schulweg, der zu Fuß zurückgelegt werden kann“, findet sie, „in der Schule sind die Kinder stets beaufsichtigt und im Notfall werden Eltern sofort von der Schule benachrichtigt“. An ihrer Grundschule sind alle digitalen Geräte, also auch Smartwatches oder Spielgeräte, verboten. Aktiv kontrolliert wird das Verbot allerdings derzeit nicht. „Nur wenn ein digitales Gerät bemerkt wird, sprechen wir mit dem Kind“, berichtet Claudia Walter, im Zweifel müssten die Kinder es bis Unterrichtsende abgeben und die Eltern würden informiert.
Bei Verstößen ist das Gerät weg – aber nur bis Unterrichtsende
Einschränkungen für jüngere Schülerinnen und Schüler gibt es mitunter auch an weiterführenden Schulen. Am Gymnasium Plochingen etwa sind private Smartphones oder Tablets erst ab der achten Klasse erlaubt. „Bei Verstößen können die Geräte eingezogen und nach Unterrichtsende wieder zurückgegeben werden“, sagt der Rektor Heiko Schweigert. Die Akzeptanz dieser Regelung sei groß. Ähnlich verfährt auch die Riegelhofschule. Ab und zu würden Jugendliche ihre ganze Überredungskunst aufbieten und ihm erklären, wie lebenswichtig das abgenommene Handy für sie in der Mittagspause sei, berichtet Rektor Fritz. „Wenn sie darauf bestehen, bekommen sie es gleich zurück – mit der Auflage, stattdessen eine Stunde nachzusitzen“, sagt er. Der Umgang mit modernen Medien und möglichen Risiken sozialer Netzwerke sind in allen Schularten und Klassenstufen immer wieder Unterrichtsthema. Das fange in der fünften Klasse mit dem Fach Medienwelten an, später gebe es regelmäßig altersgerechte Präventionsangebote zur Mediensicherheit, zählt etwa Jörg Leihenseder für das Schelztor-Gymnasium auf. An der Riegelhofschule ist das Handy teilweise sogar Gegenstand des Wirtschafts- oder Mathematikunterrichts, etwa wenn es um Handyverträge oder Abofallen geht. Auch in den Grundschulen ist Medienerziehung Teil des Bildungsplans.
Eltern sollten mit ihren Kindern Apps und Chats kontrollieren
Jörg Leihenseder sieht aber vor allem auch die Eltern in der Pflicht. Der Nellinger Schulleiter pflichtet ihm bei. „Wir wünschen uns, dass die Eltern regelmäßig mit ihren Söhnen oder Töchtern die Apps und Chats anschauen“, sagt Markus Fritz. Bestimmte Anwendungen seien aus gutem Grund erst ab 13, 14 oder 16 Jahren freigegeben. „Aber wenn jeder unreife Fünftklässler diese Apps auf dem Smartphone hat, wird es wirklich schwierig“, warnt er.
Lehrer dürfen sich nicht den Inhalt von Schülerhandys anschauen
Schulgesetz
Das Kultusministerium stellt klar, dass ein Handy bei schulordnungswidrigem Gebrauch, vor allem während der Unterrichtszeit, der Schülerin oder dem Schüler zwar weggenommen werden kann, aber in der Regel nur bis zum Ende des Unterrichts. Das Schulgesetz autorisiere die Schule nicht, das Handy gegen den Willen der Berechtigten einige Tage zurückzubehalten. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) Baden-Württemberg stellt auf seiner Homepage klar, dass Lehrkräfte sich nicht den Inhalt von Schülerhandys anschauen dürfen. Beim Verdacht, dass das Gerät missbraucht wird, müssten die Eltern informiert oder der Vorfall bei der Polizei angezeigt werden, die dann ermittelt.
Störungspotenzial
Der deutsche Lehrerverband lehnt die britischen Pläne ab. „Ein absolutes Handyverbot für alle Altersgruppen und den gesamten Schulbereich kann man nicht durchsetzen“, sagte Verbandspräsident Stefan Düll. Viele Eltern wollten, dass ihre Kinder sich für kurzfristige Absprachen etwa im Fall von Unterrichtsausfällen melden können. Zwar sei das Störungspotenzial durch Smartphones sei groß, so Düll. Doch habe es auch in der analogen Zeit viel Ablenkung gegeben, wie Hausaufgaben für andere Fächer machen oder Briefchen schreiben. Auch gegen digitales Mobbing helfe ein Handyverbot kaum.