Im Sommer behalten viele Schulkinder das Thermometer ganz genau im Blick. Am Dienstag etwa, als die Temperaturen weit über 30 Grad kletterten. Sich auf den Unterricht zu konzentrieren und klare Gedanken zu fassen – das ist schwer bei dieser Hitze.
An der Jakobschule, einer Grundschule in Stuttgart-Mitte, findet trotzdem regulärer Unterricht statt. „Hitzefrei ab 11 Uhr gibt es nicht. Wir müssen die Kernzeit von 8.30 bis 13 Uhr abdecken“, sagt Schulleiterin Claudia Dobrich-Hoier. Allerdings verzichten die Lehrer auf Hausaufgaben. „Kinder sollen bei diesen Temperaturen lieber ins Freibad oder ein Eis essen gehen“, sagt sie. In der nachmittäglichen Schülerbetreuung stünden ein kleines Schwimmbad und ein Wasserschlauch zum Abspritzen bereit.
Schulleiter entscheiden selbst
Eine generelle Regelung, ob und in welcher Form Schulen Hitzefrei geben sollten, gibt es schon lange nicht mehr. Jedes Bundesland regelt die heißen Tage – von denen es immer mehr gibt – etwas anders. Das Kultusministerium in Stuttgart gibt nur Empfehlungen dazu. „Die Schulleitungen entscheiden in eigener Zuständigkeit, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Hitzefrei geben“, heißt es. Entscheidend sei dabei immer das körperliche Wohl der Schüler.
An der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule, an der Schüler normalerweise ganztägig Unterricht haben, durften sich die Schüler am Dienstag über einen freien Nachmittag freuen. „Ab 13.30 Uhr machen wir Hitzefrei“, sagt Schulleiter Gerhard Menrad, der auch geschäftsführender Leiter der Real-, Werkreal- und Gemeinschaftsschulen ist. Am Dienstagvormittag waren mehrere Klassen schon gemeinsam im Freibad. Einmal im Jahr können Eltern ihre Zustimmung geben, ob Kinder an Hitzetagen nach dem Mittagessen nach Hause gehen dürfen. „Das Lehr- und Betreuungspersonal ist natürlich trotzdem am Nachmittag für diejenigen da, die in der Schule bleiben“, stellt Menrad klar. Am Mittwoch sind in der Anne-Frank-Schule Zeugniskonferenzen, die Noten sind eingetragen. „Würden noch Klassenarbeiten geschrieben werden, hätte es am Dienstag vermutlich kein Hitzefrei gegeben“, sagt er.
Zurückhaltung an den Gymnasien
An den Stuttgarter Gymnasien ist man zurückhaltend mit Hitzefrei, sagt deren kommissarischer geschäftsführender Schulleiter Manfred Birk. Grund sei, dass man, angesichts von Abiturprüfungen und einem eng getakteten Lehrplan, Unterrichtsausfall vermeiden wolle. Die Ganztagsbetreuung müsse gewährleistet werden, auch bei Hitze. Am Dillmann-Gymnasium in Stuttgart-West, dessen Schulleiter Birk ist, versuche man, den Schülern heiße Tage so angenehm wie möglich zu machen. Das bedeutet: Unterricht auf dem schattigen Hof, entspanntere Unterrichtsformen und mehr Pausen. Ähnlich gehe man auch an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), wie die Sonderschulen genannt werden, vor, berichtet deren geschäftsführender Schulleiter Michael Hirn. „Am SBBZ kann man kurzfristig kein Hitzefrei geben, Schule findet weiter statt“, erklärt Hirn. Weder die Eltern noch der Fahrdienst könnten kurzfristig darauf reagieren, dass die Kinder früher nach Hause gehen. Stattdessen versuche man den Schülern auf anderen Wegen Abkühlung zu verschaffen. „An unserer Schule suchen wir nach Aktivitäten, die auch bei Hitze gehen: zum Beispiel Unterricht im Schatten, Wasserschlachten, ein Spaziergang zum Max-Eyth-See, Eis essen gehen“, berichtet Michael Hirn, der Leiter der Helene-Fernau-Horn-Schule ist, einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Sprachen. „Eltern sind mehr denn je auf eine zuverlässige Betreuung ihrer Kinder angewiesen, deshalb fragt bei uns auch niemand, warum sein Kind bei der Hitze nicht nach Hause komme“, so Hirn.
Wasserschlacht statt Klassenzimmer
Das Kultusministerium gibt Schulleitern folgende Kriterien mit an die Hand: Hitzefrei gibt es frühestens nach der vierten Stunde und nur dann, wenn die Außentemperatur bereits um 11 Uhr mindestens 25 Grad Celsius im Schatten beträgt. Benachbarte Schulen sollten sich abstimmen und möglichst einheitlich entscheiden. An beruflichen Schulen und für die gymnasiale Oberstufe gibt es generell kein Hitzefrei.