Der steuerliche Kinderfreibetrag muss erhöht werden. Meist stieg in den vergangenen Jahren auch das Kindergeld. Aktuell wären es aber nur zwei Euro. Bei einer späteren und dann stärkeren Erhöhung könnte Schwarz-Rot mehr punkten - vor allem aber zunächst den Etat schonen.

Der steuerliche Kinderfreibetrag muss erhöht werden. Meist stieg in den vergangenen Jahren auch das Kindergeld. Aktuell wären es aber nur zwei Euro. Bei einer späteren und dann stärkeren Erhöhung könnte Schwarz-Rot mehr punkten - vor allem aber zunächst den Etat schonen.

 

Berlin - Die schwarz-rote Koalition erwägt, das Kindergeld erst 2016 zu erhöhen und damit zwei Jahre später als bisher angedacht. In diesem Fall könnten die Zahlungen aber stärker angehoben werden als um die zuletzt diskutierten zwei Euro pro Kind und Monat. Entsprechende Überlegungen wurden am Dienstag in Koalitionskreisen bestätigt. Darüber hatte zuvor die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Danach soll mit der Erhöhung des Kindergeldes dann auch der sogenannte Kinderzuschlag steigen. Dieser wird an Geringverdiener mit Kindern gezahlt, um zu verhindern, dass sie zusätzlich zu ihrem Einkommen noch Harz-IV-Leistungen beziehen müssen. Hintergrund für eine mögliche Verschiebung ist auch, dass in diesem Herbst ohnehin der nächste Existenzminimumbericht vorgelegt wird. Daraus könnte sich die Notwendigkeit ergeben, die steuerlichen Freibeträge weiter anzuheben.

Derzeit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind je 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro. 2012 wurden 38,5 Milliarden Euro Kindergeld ausgezahlt.

Der steuerliche Kinderfreibetrag muss im Laufe dieses Jahres um 72 Euro auf 4440 Euro angehoben werden. Dieser Anpassungsbedarf ergibt sich aus dem Ende 2012 vorgelegten Existenzminimumbericht der Bundesregierung. Die Freibeträge müssen das Existenzminimum von Kindern abdecken. Über die konkrete Höhe der Freibeträge entscheidet der Gesetzgeber. Dies wird im Laufe dieses Jahres umgesetzt; eine rückwirkende Anhebung ist verfassungsrechtlich möglich.

Ob die SPD bei einer Verschiebung mitzieht, ist offen

Bei einer Anhebung der Freibeträge für Kinder um 72 Euro müsste das Kindergeld um fast 2 Euro im Monat für jedes Kind steigen - damit die Einkommen, bei denen beide Instrumente zu einer gleich hohen Entlastung führen, annähernd unverändert bleiben. Der Gesetzgeber kann das Kindergeld auch stärker anheben. Es gibt keine verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Höhe des Kindergeldes oder gar zum Verhältnis zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld.

Allein der höhere Kinderfreibetrag führt nach Angaben des Finanzministeriums zu Steuermindereinnahmen von jährlich 110 Millionen Euro. Einschließlich der Anhebung des Kindergeldes um rund 2 Euro pro Monat für jedes Kind lägen die Ausfälle für die Staatskassen bei jährlich 425 Millionen Euro.

Von den Mindereinnahmen entfielen etwa 186,4 Millionen Euro auf den Bund. Der will im nächsten Jahr aber erstmals seit fast einem halben Jahrhundert ohne neue Schulden auskommen und auch in den Folgejahren einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Im Wahlkampf hatte die CDU sogar eine Kindergeldanhebung um jeweils 35 Euro versprochen.

Ob der Koalitionspartner SPD bei einer Verschiebung mitzieht, ist offen. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) wollte nach früheren Medienberichten auf eine Erhöhung des Kindergeldes verzichten und stattdessen den Kinderzuschlag für Geringverdiener anheben. Die staatliche Leistung für sogenannte Aufstocker - also Menschen, die trotz Arbeit auf staatliche Hilfe angewiesen sind - sollte um 20 Euro auf bis zu 160 Euro angehoben werden.