Die Pflanze aus Vorderasien ist in deutschen Vorgärten durchaus beliebt. Sie könnte sich jedoch als ökologische Katastrophe entpuppen. Die Schweiz hat nun eine drastische Maßnahme ergriffen.

Der Kirschlorbeer (lat. Prunus laurocerasus) gehört zu den beliebtesten Gewächsen in Deutschlands Vorgärten. Er wird auch Pontische Lorbeerkirsche genannt. Der immergrüne Strauch besticht zu jeder Jahreszeit mit dichtem Laub und schützt vor den Blicken der Nachbarn – also eigentlich die ideale Heckenpflanze. 

 

In Gartencentern wird der Kirschlorbeer, der im Frühling, von Mai bis Juni, cremeweiße, kerzenartig aufrechte Blütenstände aufweist, Hobbygärtnern gerne empfohlen. Die wenigsten Kunden dürften beim Kauf des Gewächses an etwas Böses denken – Naturschützer sind jedoch alarmiert, die Gefahren für die Natur kaum bekannt.

Die Vor- und Nachteile des Kirschlorbeer

Der Strauch ist pflegeleicht und robust. Zudem wächst er schnell. Bis zu 50 cm im Jahr schießt die Wunderpflanze in die Höhe. Hinzu kommt ein unschlagbar günstiger Preis. Auf den ersten Blick also eine perfekte Pflanze für heiße und trockene Sommer.

Was aber oft verschwiegen wird:

  • Das Beschneiden ist mühsam
  • Der Kirschlorbeer ist hochgiftig
  • Die Blätter sind nahezu unkompostierbar
  • Angesägte Blätter verfärben sich braun

Eine ökologische Katastrophe

So beliebt der pflegeleichte Strauch bei deutschen Hobbygärtnern ist, so gefährlich ist er für die heimische Pflanzen- und Tierwelt. Der Kirschlorbeer hat für Insekten wie die Biene nämlich wenig zu bieten.

Der Naturschutzbund (Nabu) warnt davor, Vögel könnten die Samen des aus Vorderasien stammenden invasiven Gewächses in Naturschutzgebiete tragen. Auch die unsachgemäße Entsorgung des Grünschnitts sei eine Gefahr.

Schweiz verbietet Verkauf von Kirschlorbeer

Das hat fatale Folgen für unsere Ökosysteme. Dort verdrängt die Lorbeerkirsche dann schnell heimische Pflanzen, die Nahrung für Insekten bieten. Die Schweiz hat deshalb nun eine drastische Maßnahme ergriffen, sie kämpft unter anderem seit Jahren schon gegen invasive Pflanzenarten.

Einer vom Schweizer Nationalrat verabschiedeten Verordnung zufolge darf „mit invasiven gebietsfremden Organismen [...] in der Umwelt nicht direkt umgegangen werden“. Im Anhang wird der Kirschlorbeer unter „verbotene invasive gebietsfremde Organismen“ aufgeführt. Damit ist der Verkauf und die Einfuhr von Kirschlorbeer ab dem 1. September 2024 faktisch verboten.

Invasive Neophyten: Kirschlorbeer

Kirschlorbeer zählt zu den invasiven Neophyten. Darunter versteht man Pflanzen, die sich bei uns ausbreiten, obwohl sie hier nicht hingehören. Das Bayerische Landesamt für Umwelt schreibt dazu konkret: "Unter Neophyten werden Pflanzen verstanden, die direkt oder indirekt, bewusst oder unbewusst vom Menschen nach 1492, dem Jahr der Entdeckung Amerikas durch Christoph Kolumbus, in Gebiete eingeführt wurden, in denen sie natürlicherweise nicht vorkamen." Andere Beispiele für solche Neophyten sind etwa Eschen-Ahorn, Französisch Erdlastanie oder der Winterling.