Herr Fauth, die zähe Standortsuche sorgte zuletzt für Unmut und Unverständnis im Aidlinger Gemeinderat. Können Sie diese Reaktion nachvollziehen?
Der Auswahl der drei Standorte in der Januarsitzung des Gemeinderats ist ein Suchlauf über das gesamte Gemeindegebiet vorangegangen. Man hat sich sehr viele Gedanken gemacht, wo Flächen zur Verfügung stehen, auf der Wohncontainer aufgebaut werden könnten. Um die Auswahl so transparent und für Außenstehende nachvollziehbar zu machen, wurde eine sogenannte Matrix-Kommission eingesetzt, die aus Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung und aus Mitgliedern des Gemeinderats bestand. Diese Gruppe hat dann nach mehreren Sitzungen und langen Diskussionen eine Entscheidungsmatrix verabschiedet, die man dann auch zur Entscheidungsfindung in der Gemeinderatssitzung eingesetzt hat. Ich bin überzeugt, dass sich unsere Gemeinderäte nach ihrem Votum sicher waren, die richtigen Standorte bestimmt zu haben. Wenn diese Standorte dann einer ersten Prüfung durch das Landratsamt nicht standhalten, ist das für die Entscheidungsträger natürlich zunächst mal frustrierend. Allerdings sind die Bedenken, die das Landratsamt geltend macht, für mich nachvollziehbar.
In der letzten Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat jetzt drei neue Standorte ausgewählt – zum Teil mit erwartbarem Konfliktpotenzial wie etwa bei dem Parkplatz vor dem Dachteler Paul-Wirth-Bürgerhaus. Für wie geeignet halten Sie selbst diese Standorte?
Noch vor der Gemeinderatssitzung hatte die Matrixkommission erneut getagt, die Entscheidungsmatrix optimiert und weiterentwickelt. Vor allem hat man sich die Bedenken des Landratsamtes zu Herzen genommen und alle Standorte, die vor allem bauplanungsrechtlich als problematisch eingestuft werden, aus der Entscheidungsfindung herausgenommen. Übrig geblieben sind dann nur noch Standorte, die dem Innenbereich zugeordnet werden können. Ich bin mir sicher, dass es hier vermutlich keinen Standort gibt, der nicht Konfliktpotenzial in sich birgt. Es werden sich immer Gründe finden, weshalb der Containerstandort ausgerechnet „in meiner Nachbarschaft“ (Fauth setzt mit den Fingern Anführungszeichen in die Luft) die unglücklichste Wahl ist. Die nun vom Gemeinderat ausgewählten Standorte erscheinen für mich zunächst realisierbar. Ich bin selbst gespannt, ob uns vielleicht noch Fallstricke erwarten, die wir heute möglicherweise noch gar nicht sehen.
Zwölf von 24 Ratsmitgliedern waren befangen, weil sie näher als 150 Meter an einem der jeweiligen Standorte wohnen. Das Gremium erfüllte – nur Dank Ihres Votums – gerade noch die Mindestgröße für seine Beschlussfähigkeit. In der Sitzung gab es deshalb vernehmbare Kritik.
Ich denke, bei einem solch sensiblen Prozess sollten keine formalen Fehler passieren. Ein solcher Fehler wäre zum Beispiel ein befangener Gemeinderat, der beratend oder beschließend am Verfahren teilgenommen hat und dann bei einer gerichtlichen Prüfung deshalb die Nichtigkeit des Verfahrens festgestellt würde. Aus diesem Grund haben wir uns viel Zeit zur Befangenheitsprüfung genommen, um wirklich sicher zu sein, dass alle Gemeinderäte, die am Verfahren teilnehmen, auch wirklich zu diesem Beratungspunkt am Sitzungstisch Platznehmen dürfen. Wäre das Gremium wegen zu vieler Befangenheitsfälle zunächst nicht beschlussfähig gewesen, zeigt uns die Gemeindeordnung den Weg auf, wie dann zu verfahren ist.
Zum Teil gab es die Aufforderung an die Verwaltung, sich über die Landkreisentscheidung hinwegzusetzen, weil diese als bürokratisch und kleinlich empfunden wurden. Wäre das aus Ihrer Sicht ein gangbarer Weg gewesen?
Immer wenn eine Entscheidung aus dem Gemeinderat einer Prüfung durch eine übergeordnete Behörde nicht Stand hält, ist natürlich die Enttäuschung groß. Kleinlich und bürokratisch sind dann immer die häufig verwendeten Worte, die man in solchen Situationen zu hören bekommt. Wenn man aber die Bedenken des Landratsamtes genau anschaut, kommt schnell die Erkenntnis, dass man spätestens bei einer gerichtlichen Prüfung – und mit Widersprüchen und Klagen muss man rechnen – auf die Nase gefallen wäre. Deshalb ergibt es für mich an dieser Stelle keinen Sinn, sich über berechtigte Bedenken, die eine übergeordnete Behörde ausspricht, hinwegzusetzen.
Am Rande der Sitzung war aus den Zuhörerreihen eine grundsätzliche Ablehnung für die Aufnahme weiterer Geflüchteter herauszuhören. Zur Not müsse man gemeinsam mit anderen Gemeinden gegen die Zuweisung klagen, lautete ein dort geäußerter Vorschlag. Wie bewerten Sie solche Äußerungen und wie nehmen Sie selbst die Stimmungslage im Ort wahr?
Die Aufnahme von Geflüchteten ist eine Pflichtaufgabe, die die Kommunen derzeit erfüllen müssen. Man muss sich aber immer vor Augen halten, dass wir dabei von Menschen sprechen. Wie unmenschlich die Welt sein kann, erleben wir derzeit im Gaza-Gebiet. In unserer Gemeinde waren wir bislang immer in der guten Lage, dass sich viele Menschen in unserem Asylkreis ehrenamtlich engagiert haben. Gemeinsam mit den Personen, die in unserer Gemeindeverwaltung für die Aufnahme, Unterbringung und auch Betreuung von Geflüchteten zuständig sind, leisten wir das Menschenmögliche, um all die Aufgaben zu meistern, die sich uns in diesem Zusammenhang stellen. Dafür bin ich sehr dankbar und für mich ist Menschlichkeit, nicht nur in der Flüchtlingsfrage, auch immer eine der obersten Maximen meines Handelns.
Dennoch regt sich offenbar auch Widerstand in der Bevölkerung.
Man muss eben auch klar feststellen, dass wir – und da spreche ich sicherlich auch im Namen der gesamten kommunalen Familie im Landkreis Böblingen – mit unseren Kapazitäten langsam aber sicher am Ende der Fahnenstange angelangt sind und uns ein „Weiter so“ Zustände bescheren wird, die wir wahrlich nicht haben möchten. Deshalb muss sich meines Erachtens hier sehr schnell etwas ändern. Ich kann auch nicht ausschließen, dass sich über kurz oder lang vielleicht kommunaler Widerstand gegen die derzeitige Zuweisungspraxis formieren wird, denn die Nöte der Kommunen sind Bund und Land bekannt und werden von unseren Kommunalen Landesverbänden, vom Gemeinde- und Städtetag, zu allen möglichen Gelegenheiten gebetsmühlenhaft vorgetragen.
Der Bürgermeister und die Standortsuche
24 Amtsjahre
Ekkehard Fauth ist seit Dezember 2000 Bürgermeister der Gemeinde Aidlingen. Der parteilose 66-jährige Diplom-Verwaltungswirt ist verheiratet und hat zwei Kinder. Geboren und aufgewachsen ist er in Bietigheim-Bissingen. Er ist seit dem Jahr 2010 Präsident des Sportkreises Böblingen. Fauths Amtszeit endet am 30. November 2024.
Flüchtlingsunterbringung
Drei Standorte hatte der Gemeinderat dem Landratsamt vorgeschlagen: einer am Aidlinger Ostende neben dem Netto, einer am Westrand neben dem Wertstoffhof und einer auf der ehemaligen Festweise. Die Baurechtsbehörde erhob bei allen dreien Einwände gegen eine unbefristete Errichtung von Wohncontainern. Nur so käme die Gemeinde aber an eine Förderung von Bund und Land.
Neuer Anlauf
Die jetzt ausgewählten Alternativstandorte sind (in dieser Rangfolge): Ein größeres Grundstück im Lehmtal am Ortsausgang in Richtung Grafenau, der Parkplatz am Paul-Wirth-Bürgerhaus in Dachtel und ein Flurstück in der Berggasse 7 im Ortskern.