Sexueller Missbrauch im Kreis Böblingen Unerlaubte Annäherungen an 13-jähriges Mädchen
Sexueller Missbrauch und mehr: Ein 56-Jähriger muss sich vor dem Landgericht verantworten. Er ist geständig – und vorbestraft.
Sexueller Missbrauch und mehr: Ein 56-Jähriger muss sich vor dem Landgericht verantworten. Er ist geständig – und vorbestraft.
Der Mann auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts weiß, was auf ihn zukommt. Mit leerem Blick und gesenktem Kopf verfolgt er die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die schon am Ende des ersten Prozesstages gehalten werden können, da der 56-Jährige ein umfangreiches Geständnis abgelegt hat.
Er hatte eingeräumt, zunächst über Instagram und später über WhatsApp Kontakt zu einem 13-jährigen Mädchen aufgenommen zu haben. Zwar habe es sich für 19 ausgegeben. Doch da es sich sich um die Tochter einer ehemaligen Arbeitskollegin handelte le, sei ihm das wahre Alter bekannt gewesen. Zudem hat sie es ihm später auch mitgeteilt.
Anfang April vorigen Jahres schickte er der 13-Jährigen mehrere Videos mit sexuellem Inhalt von sich selbst und forderte sie auf, ihm auch welche zu schicken. Nach einigem Zögern schickte sie ihm drei Videos, auf denen sie sich selbst befriedigte. In den Osterferien kam es zu einem Treffen. Nach einem Spaziergang auf einem Feldweg in Weil im Schönbuch fuhr der Mann mit dem Mädchen zu einem Parkplatz, strich ihm über die Innenseite der Oberschenkel und wurde zudringlich – obwohl es ihn aufgefordert hatte, „den Scheiß zu lassen“. Schließlich floh die 13-Jährige aus dem Auto.
Der Mann hielt den Kontakt zu ihr und bat bei einem weiteren Spaziergang um Entschuldigung. Als er sie eines Abends auf ihr Bitten von einer Feier in Holzgerlingen abgeholt hatte, fuhr er mit ihr auf einen nahen Parkplatz. Nachdem sie eine Weile geredet hatten, ließ er seine Hose herunter, packte sie am Hals und wollte sie zum Oralverkehr zwingen. Wieder gelang es dem Mädchen, das Auto zu verlassen.
Als die Polizei im Juli vergangenen Jahres die Wohnung des Mannes in Stuttgart durchsuchte, fand sie auf diversen Datenträgern insgesamt 479 Bilder mit kinderpornografischem Inhalt. Die Anklage nun lautet auf sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt, schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung und Besitz von kinderpornografischen Inhalten.
Auf seine Spur war die Polizei gekommen, weil das Mädchen zunächst eine anonyme Anzeige bei der Polizei erstattet und später im Beisein der Eltern alle Taten angezeigt hatte. Der Mann war am Flughafen Stuttgart festgenommen worden, als er von einem Aufenthalt in Spanien zurückkehrte.
In seiner Erklärung, die er über seine Rechtsanwältin abgab, erklärte der 56-Jährige, dass er die Taten sehr bereue. „Es tut mir leid, dass durch meine sexuelle Begierde Kinder zu Schaden gekommen sind“, trug Verteidigerin Vanessa Höch vor. Er wisse, dass er professionelle Hilfe brauche und wolle in der Haft eine Sozialtherapie machen. Vor allem frage er sich, warum er nicht bei einem Opferhilfeverein mehr auf Hilfe gedrängt habe. Zu diesem hatte er im Rahmen einer Bewährungsauflage Kontakt. Bereits im Juli vergangenen Jahres war er wegen des Besitzes kinderpornografischer Bilder zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.
Staatsanwalt Jan Savas hielt dem Angeklagten in seinem Schlussplädoyer zugute, dass er mit seinem Geständnis das Verfahren abgekürzt und dem Mädchen eine Aussage vor Gericht erspart habe. Zudem spreche der Täter-Opfer-Ausgleich für ihn, in dessen Rahmen er 7000 Euro an die Familie gezahlt hatte. Darüber hinaus habe das Mädchen, in dessen Familie das Jugendamt eingeschaltet war, „ein Stück weit selbst mitgemacht“, da es sich in der Pubertät ausprobieren wollte und grundsätzlich Interesse an älteren Männern hatte. „Sie wollte aber eigentlich über ihre Probleme reden und nicht das Sexuelle in den Mittelpunkt stellen. Da hat der Angeklagte sie ausgenutzt“, betonte der Anklagevertreter.
Er forderte eine Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten. Die Verteidigerin Vanessa Höch plädierte auf eine Haftstrafe von maximal vier Jahren. Das Urteil wird am Freitag verkündet.