Verbraucherrechte im Sonderverkauf

Wenn beim neuen Schuh schon am zweiten Tag der Absatz abbricht, können Verbraucher ihre Rechte geltend machen – selbst bei Ware, die im Schlussverkauf erworben wurde.

Nachbesserung Zunächst darf der Händler „nachbessern“. Zwei solcher Versuche kann er in Anspruch nehmen. Ist die Ware immer noch nicht in Ordnung, hat der Kunde unter anderem das Recht auf einen Umtausch.

 

Umtausch Ist das gleiche Paar Schuhe in ihrer Größe am Lager oder zu besorgen, so darf der Kunde darauf zurückgreifen. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass die Schuhe deshalb preisgünstiger waren, weil sie einen Fehler hatten.

Geld zurück Der Verbraucher könnte auch einen Preisnachlass vorschlagen, wenn ihm an der Ware gelegen ist. Oder aber er verlangt den kompletten Kaufpreis zurück.

Kostenersatz Den Aufwand, den der Kunde hatte – etwa die Fahrkosten zum Geschäft – können vom Händler zurückverlangt werden. Vorsicht: Ist der Postweg günstiger, als die Mangelware persönlich abzugeben, dann sollte diese Variante gewählt werden.

Gutschein Auf das Angebot des Händlers, einen Gutschein anzunehmen, muss niemand eingehen.

Hinter TK Maxx steht der US-Konzern TJX Companies. Der weltweit größte Off-Price-Händler betreibt über 4000 Geschäfte in neun Ländern und macht damit einen Umsatz von rund 30 Milliarden Euro jährlich – ungefähr so viel wie Sportartikel-Gigant Nike. Konkurrenz bekommt TK Maxx von Saks Off 5th. Die ursprünglich aus den USA stammende Kette hat im vergangenen Sommer in Düsseldorf ihre erste Deutschlandfiliale eröffnet. Seitdem sind Geschäfte in Frankfurt, Heidelberg, Stuttgart und Wiesbaden dazugekommen. Und damit soll noch lange nicht Schluss sein: 40 Saks-Off-5th-Filialen sind bundesweit geplant.

Verkauft wird das, was auf den Kleiderstangen hängt

Die Kette gehört zur kanadischen Hudson’s Bay Company, die 2015 Galeria Kaufhof übernahm. Experten vermuten, dass die Restposten und Ladenhüter der Kaufhauskette nun bei dem Off-Price-Händler landen. Und auch Konkurrent Karstadt hat angekündigt, in das Geschäft mit den dauerhaft heruntergesetzten Markenartikeln einzusteigen. Verbraucher müssen sich dabei auf ein ganz anderes Einkaufserlebnis als im Kaufhaus einstellen. Bei TK Maxx zum Beispiel ändert sich das Sortiment ständig. Nach Konzernangaben erhält eine durchschnittliche Filiale mehrere Lieferungen pro Woche, wobei jede Lieferung Tausende von Artikeln enthält. Verkauft wird das, was auf den Kleiderstangen hängt. Ein Lager haben die Filialen nicht, nachbestellen ist nicht möglich. Wenn das Lieblingsstück nicht in der gewünschten Größe vorhanden ist – Pech gehabt. „Was weg ist, ist weg“, steht groß an Kleiderständern und Regalen. „Das Motto erzeugt natürlich einen gewissen Druck: Jetzt muss ich mich entscheiden, ansonsten ist es morgen vielleicht nicht mehr da“, sagt der Handelsexperte Kenning.

Eine Stichprobe zeigt: Es werden längst nicht nur Markenartikel verkauft

Doch nicht immer schaffen es die Off-Price-Händler, genügend Markenware für die großen Einkaufsflächen zu beschaffen. Das zumindest legen Recherche des WDR-Verbrauchermagazins „Markt“ nahe. In einer Stichprobe kam heraus, dass TK Maxx neben bekannten Marken auch viele wenig bekannte Labels führt. Darunter befand sich auch Ware, die extra für TK Maxx in China hergestellt wird. Dabei wirbt die Kette sowohl in den Filialen als auch online mit „Topmarken“ sowie „Designerlabels“. In einer Stellungnahme erklärt TK Maxx: „Die Mehrheit der Produkte, die wir verkaufen, sind Markenartikel (. . .). Einige unserer Waren werden für uns hergestellt, und einige werden von unseren eigenen Mode- und Stil-Experten entworfen (. . .).“

Doch warum extra produzierte Kleidung bei Händlern, die mit heruntergesetzter Markenware werben? „Es dient letztendlich dazu, dass man genug Ware hat, um attraktiv wahrgenommen zu werden und im Rahmen der sogenannten Mischkalkulation auch durchaus besser kalkulierte Produkte verkaufen zu können“, erklärt Kenning. Die Markenware locke die Kunden in die Läden, die dann auch bei den Eigenmarken zugreifen würden. Und das macht das Geschäftsmodell so erfolgreich.

Dürfen Schnäppchen umgetauscht werden?

Verbraucherrechte im Sonderverkauf

Wenn beim neuen Schuh schon am zweiten Tag der Absatz abbricht, können Verbraucher ihre Rechte geltend machen – selbst bei Ware, die im Schlussverkauf erworben wurde.

Nachbesserung Zunächst darf der Händler „nachbessern“. Zwei solcher Versuche kann er in Anspruch nehmen. Ist die Ware immer noch nicht in Ordnung, hat der Kunde unter anderem das Recht auf einen Umtausch.

Umtausch Ist das gleiche Paar Schuhe in ihrer Größe am Lager oder zu besorgen, so darf der Kunde darauf zurückgreifen. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass die Schuhe deshalb preisgünstiger waren, weil sie einen Fehler hatten.

Geld zurück Der Verbraucher könnte auch einen Preisnachlass vorschlagen, wenn ihm an der Ware gelegen ist. Oder aber er verlangt den kompletten Kaufpreis zurück.

Kostenersatz Den Aufwand, den der Kunde hatte – etwa die Fahrkosten zum Geschäft – können vom Händler zurückverlangt werden. Vorsicht: Ist der Postweg günstiger, als die Mangelware persönlich abzugeben, dann sollte diese Variante gewählt werden.

Gutschein Auf das Angebot des Händlers, einen Gutschein anzunehmen, muss niemand eingehen.

Verjährung Die sogenannte Verjährung tritt erst nach zwei Jahren ein. Doch Vorsicht: In den ersten sechs Monaten wird unterstellt, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft war – es sei denn, der Händler kann beweisen, dass er einwandfrei geliefert hatte. In den restlichen 18 Monaten muss dagegen der Kunde das Gegenteil darlegen. Auf jeden Fall gilt: Kaufbelege aufbewahren! Reklamiert werden darf übrigens auch ohne „Originalpackung“.