Skurrile Klage eingereicht Heißer Kaffee über den Wolken

Über den Wolken kann es wackeln – da ist Vorsicht angesagt. Foto: dpa/Karl Mittenzwei

Verschüttete Getränke im Flugzeug beschäftigen derzeit europäische Richter. Deren Urteil könnte Auswirkungen auf den Bordservice der Zukunft haben.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Man kennt das ja aus Amerika. Da wird eine Brauerei verklagt, weil der regelmäßige Konsument der Hopfenkaltschale zwar beträchtlich an Bauchumfang zulegt, nicht aber den Erfolg bei Frauen erzielt, den er sich erhofft hatte. Und das, obwohl die Werbebotschaft des Bierbrauers dies suggeriert. Der Blick über den Atlantik ist aber gar nicht notwendig, um skurrile Klagen zu erleben. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte vor gar nicht allzu langer Zeit ein Mensch die Ansicht vertreten, dass es nicht mit der Verfassung vereinbar sei, Sex mit Tieren unter Strafe zu stellen. Die Richter sahen es anders.

 

Verbrennungen bei einem kleinen Kind

Derzeit verhandelt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg über die Klage aus Österreich. Ein sechsjähriges Kind erlitt beim Heimflug aus Mallorca mittelschwere Verbrennungen auf der Brust, als ein Becher Kaffee ins Rutschen kam, der auf dem Klapptisch vor ihm positioniert war. Die Stewardess hatte das Getränk dem Vater ohne Deckel gereicht. Das ist fürwahr ziemlich schmerzhaft und überaus misslich für die Kleine. Aber es ist nun einmal nicht völlig überraschend, dass in einem Flugzeug Dinge ins Rutschen kommen. Auch der nicht gerade üppig bemessene Platz in der Holzklasse hat schon das eine oder andere Lebensmittel an Stellen befördert, wo es nicht hingehört. Gleichwohl verlangt das Kind nun Schadenersatz – und hat am Donnerstag einen Zwischensieg errungen. In seiner Stellungnahme hat der Generalanwalt des Gerichtshofs die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, dass die inzwischen insolvente Fluggesellschaft Nikki noch in Regress genommen wird. Für Verletzungen durch Ereignisse, die nicht der Fluggast verursacht hat, könne die Fluglinie durchaus haftbar gemacht werden.

Das Gericht kann noch nachdenken

Nun ist der Generalanwalt zwar ein wichtiger Gutachter, das Gericht folgt ihm oft – aber beileibe nicht immer. Ein paar Überlegungen zu den Folgen einer solchen Entscheidung, die in ein paar Monaten verkündet wird, können daher noch angestellt werden. Dass Fluggesellschaften aus Sicherheitsgründen auf den Ausschank von Kaffee verzichten oder diesen nur noch kalt anbieten, wäre eine davon – wahlweise mit dem Verweis, dass Europa das so vorgeschrieben habe.

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