Das Sozialgericht Heilbronn hat den Eilantrag eines chronisch lungenkranken Rauchers abgelehnt. Ihm sei zuzumuten, die Verhandlung über seine Klage abzuwarten, hieß es.

Heilbronn - Ein 66-jähriger Raucher mit chronischer Lungenkrankheit bekommt vorerst kein mobiles Sauerstoffgerät von der Krankenkasse. Das Sozialgericht Heilbronn hat den Eilantrag des Mannes abgelehnt und entschieden, dass es dem Steinheimer zumutbar sei, bis zur Entscheidung des Gerichts über seine Klage zu warten. Diese könnte durchaus ein Präzedenzfall werden.

 

Der Raucher hatte Klage beim Sozialgericht eingereicht, nachdem ihm seine Krankenkasse (KKH) ein mobil nutzbares Flüssigsauerstoffsystem versagt hatte. Zudem hatte er per Eilantrag gefordert, vorläufig bis zu einer Entscheidung über seine Klage ein solches System zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Kasse hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass der zu niedrige Sauerstoffgehalt im Blut des Patienten auch angehoben werden könnte, wenn dieser aufhöre zu rauchen und regelmäßig seinen Sauerstoffkonzentrator nutze. Sollte der Sauerstoffgehalt im Blut dann noch zu gering sein, könne immer noch Flüssigsauerstoff eingesetzt werden. Zudem sei das mobile Gerät wegen Explosionsgefahr gar nicht geeignet für einen Raucher. Tatsächlich kann das Anzünden einer Zigarette in der Nähe des Sauerstoffgerätes zu einer Verpuffung führen – erst vor zwei Wochen wurde ein Rentner in Filderstadt so lebensgefährlich verletzt.

Kläger raucht seit dem 14. Lebensjahr

Der 66-jährige Kläger raucht seit seinem 14. Lebensjahr – derzeit täglich noch etwa zehn Zigaretten. Weil er seit Jahren an einer chronischen Lungenkrankheit leidet, die unter anderem zu Atemnot führt, hatte die Krankenkasse ihm vor rund drei Jahren einen Sauerstoffkonzentrator gezahlt – doch der 66-Jährige nutzt diesen nach Angaben des Gerichts nur unregelmäßig.

Laut Joachim von Berg, Sprecher des Sozialgerichts, könnte es sich bei dieser Sache durchaus um einen Präzedenzfall handeln. Ihm sei kein Urteil dazu bekannt, inwiefern Raucher mit mobilen Sauerstoffgeräten versorgt werden könnten, wenn sie weiterrauchten. Der Termin der Verhandlung sei aber noch nicht absehbar, teilt von Berg mit. Voraussichtlich werde es mindestens noch einige Monate dauern.