Anfang Juli wurde bekannt, dass blutdrucksenkende Medikamente, die auf dem Wirkstoff Valsartan basieren, krebserregende Verunreinigungen enhalten können. Im Gespräch mit unserer Zeitung wehrt sich Gesundheitsminister Jens Spahn gegen den Vorwurf, zu spät reagiert zu haben.

Berlin - Anfang Juli wurde bekannt, dass blutdrucksenkende Medikamente, die auf dem Wirkstoff Valsartan basieren, krebserregende Verunreinigungen enhalten können. Im Gespräch mit unserer Zeitung wehrt sich Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gegen den Vorwurf, zu spät reagiert zu haben.

 

Herr Spahn, der Fall Valsartan zieht weitere Kreise. Bis zu 900 000 Patienten in Deutschland haben womöglich Blutdrucksenker genommen, die eine Verunreinigung enthielten, die als krebserregend gilt. Ihnen wurde vorgeworfen, zu spät reagiert zu haben.

Das Gegenteil ist der Fall. Unser Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), hat direkt reagiert, ist sogar noch vor den europäischen Institutionen mit Mitteilungen an die Presse gegangen. Und auch die Apotheker und die Ärzte informieren aktiv seit Anfang Juli auf allen Kanälen. Seit sechs Wochen laufen die Rückrufaktionen in den Apotheken. Wichtig war mir, den Patienten sehr früh zu vermitteln, dass es in ihrer konkreten Situation gefährlicher gewesen wäre, valsartanhaltige Medikamente von einem Tag zum anderen ersatzlos abzusetzen, als sie noch ein paar Tage länger zu nehmen, bis Ersatz da war.

Sie haben nicht zu spät reagiert?

Noch einmal: Wir haben zügig, unaufgeregt, aber zielorientiert reagiert. Wir haben die Patienten unverzüglich informiert. Und wir haben direkt angefangen, grundsätzlich zu analysieren, warum dieses Medikament so überhaupt auf den Markt kommen konnte. Das läuft auf europäischer, aber auch auf nationaler Ebene. Bereits Mitte Juli habe ich deswegen das BfArM und die Arzneimittelexperten meines Hauses beauftragt, Konsequenzen aus dem Valsartan-Fall zu erarbeiten. Kommende Woche werden wir dazu noch einmal alle Verantwortlichen an einen Tisch bringen. Dann sehen wir weiter.

Auf welchen Feldern erwarten Sie Veränderungsbedarf?

Es gibt verschiedene Ansatzpunkte. Wir fragen uns, ob die Zuständigkeiten von Bund und Ländern in der Arzneimittel-Überwachung geändert werden müssen. Man muss sich klarmachen, dass das BfArM auf Bundesebene gar keinen Rückruf starten kann. Das ist Aufgabe der Landesaufsichtsbehörden, die für die Arzneimittelüberwachung in Deutschland zuständig sind. Wir müssen untersuchen, wie europäische, Bundes- und Landesbehörden besser zusammenarbeiten können. Wir müssen klären, wie die Kontrollen von Herstellern, die nicht in der EU produzieren, besser werden können.

Wie wollen Sie die Kontrollen verbessern?

Zunächst müssen die Ursachen genau geklärt werden, wie ein veränderter Produktionsablauf zu unbeabsichtigten Effekten geführt hat, und warum das keinem der Beteiligten aufgefallen ist. Dann müssen wir mit den europäischen und gegebenenfalls den amerikanischen Gesundheitsbehörden darüber reden, wer die Produktionsstätten in China und Asien kontrolliert, und wie engmaschig das geschieht. Dass nicht immer ständig alle Produktionsstandorte in China geprüft werden können, liegt auf der Hand. Aber auch die Arzneimittelhersteller müssen überlegen, wie sie – mehr als bislang – die Qualität der von ihnen eingesetzten Wirkstoffe, auch derjenigen, die sie von anderen beziehen, sicherstellen.

Wie umgehen mit Wirkstoffen aus China – und mit Homöopathie?

Ein Teil des Problems ist, dass praktisch alle Wirkstoffe heute aus China oder Indien kommen. Braucht es nicht eine politische Initiative auf europäischer Ebene, um wieder Wirkstoffproduktion in Europa anzusiedeln?

Die Rabattverträge haben zu hohen Einsparungen geführt. Darüber freuen sich die Beitragszahler. Pharmazeutische Unternehmen sind Wirtschaftsunternehmen, deren gutes Recht und Ziel es ist, Gewinne zu erzielen. Insofern ist es durchaus nachvollziehbar, dass die Arzneimittelhersteller ihre Wirkstoffproduktion in Länder verlagern, wo diese günstiger ist. Aber das darf nicht bedeuten, dass damit auch höhere Gesundheitsrisiken für die Patienten verbunden sind. Die Hersteller in China und Indien sind ja wirtschaftlich auch davon abhängig, Abnehmer in Europa zu haben – das geht nur über hohe Qualität. Die müssen wir wirkungsvoll kontrollieren. Bei den langen Lieferketten muss übrigens klar sein, wer am Ende haftet. Wenn klar ist, dass die Haftungszuordnung eindeutig bei dem liegt, der das Produkt hier bei uns in den Markt bringt, egal, wo er eingekauft hat, dann entsteht ein hohes Eigeninteresse an der Qualitätssicherung. Das werden wir uns ebenfalls anschauen müssen.

Ein anderes Thema: In Deutschland werden weiterhin zu wenig Organe gespendet. Sind Sie dafür, dass jeder Bürger künftig ausdrücklich widersprechen muss, wenn er nicht als Spender zur Verfügung stehen will?

Zunächst wollen wir die Abläufe in den Kliniken verbessern. Der Transplantationsbeauftragte der Klinik braucht mehr Zeit, um mit Angehörigen zu sprechen. Es soll großzügigere Regelungen zur vergüteten Freistellung geben. Und die Organentnahme soll für die Kliniken besser vergütet werden. Häuser, die sich darum kümmern, sollen keinen wirtschaftlichen Schaden haben. Trotzdem sind wir es den zehntausend Menschen, die auf Organe warten, schuldig, dass wir uns auch mit der Frage beschäftigen, wie wir es verbindlicher machen, dass sich jeder Bürger mit der Frage der Organspende beschäftigt. Ich bin offen für eine Debatte darum, wie diese höhere Verbindlichkeit erreicht werden kann.

In der Ärzte- und Apothekerschaft gibt es eine neue Debatte darüber, dass Kassen im Rahmen ihrer freiwilligen Leistungen Kosten für die Einnahme homöopathischer Mittel übernehmen, für deren Wirksamkeit es keine medizinische Evidenz gibt.

Ich verstehe die Bedenken. Wir legen in vielen Bereichen großen Wert auf Evidenz: bei der Zulassung von Arzneimitteln, bei Medizinprodukten oder bei neuen Behandlungsmethoden. Dieser Nutzen kann bei der Homöopathie nicht wissenschaftlich nachgewiesen werden. Trotzdem können die Kassen ihren Versicherten als homöopathische Behandlungen in Form von zusätzlichen Satzungsleistungen oder Wahltarifen anbieten. Grundsätzlich ist es jedem unbenommen, homöopathische Mittel zu kaufen. Es muss nur sichergestellt sein, dass sie nicht schaden.

Im Koalitionsvertrag steht das Verbot des Versandhandels für Apotheken. Wann setzen Sie es um?

Ich finde es ungerecht, dass ausländische Versender unbegrenzt Rabatte geben können, inländische aber nicht. Wir wollen Waffengleichheit herstellen. Die deutsche Arzneimittel-Preisverordnung muss bindend auch für ausländische Versender gelten. Wenn das rechtlich nicht möglich ist, sieht der Koalitionsvertrag das Verbot vor. Der Versandhandel darf die Apotheke auf dem Land nicht verdrängen. Losgelöst davon möchte ich hier auch gemeinsam mit den Apothekern eine Debatte zu der grundsätzliche Frage führen, wie wir hier künftig eine gute und flächendeckende Versorgung gewährleisten können.