Eine neue Studie der Bertelsmann-Stiftung zeigt: Finanzielle Hilfen werden nicht von den Eltern zweckentfremdet.

Gütersloh - Das Geld des Staates für Familien kommt tatsächlich bei den Kindern an. Dies zeigt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung. Die Studie untersucht, wie Familien in Deutschland Geldleistungen – wie das Landeserziehungsgeld oder das Kindergeld – verwenden. Denn für die Verwendung dieses Geldes müssen Eltern keinen Nachweis liefern. Daher war von besonderem Interesse, ob die Geldleistungen in Unterhaltungselektronik – wie Fernseher oder Computer – oder in Alkohol investiert werden. Das ist nicht so. Die Erhebung ergibt, dass Eltern durch das Kindergeld weder ihre Arbeitszeit verkürzen noch das Geld in ihre eigenen Zwecke investieren.

 

Eltern arbeiten nicht weniger

In Bezug auf das Kindergeld werden vor allem zwei Dinge deutlich. Zum einen hat das Kindergeld keinen Einfluss auf das Erwerbsverhalten der Eltern. Sie gehen ihrer Arbeit wie zuvor nach und reduzieren sie nicht aufgrund des Geldes.

Das steht laut den Forschern im Gegensatz zum Landeserziehungsgeld. Dieses diene allerdings gerade dazu, Eltern die Wartezeit auf einen Kitaplatz zu überbrücken. In Baden-Württemberg wurde diese Leistung 2012 abgeschafft.

Kindergeld fließt nicht in Alkohol und neue Smartphones

Des Weiteren zeigt die Studie aber auch, dass 77 Prozent der Eltern ein Mehr an Kindergeld in Konsum investieren. Allerdings kaufen sie nicht mehr Unterhaltungselektronik und Alkohol. Viel eher investieren sie in größeren Wohnraum und Bildungsangebote. Hier stehen vor allem sportliche und kulturelle Angebote im Fokus. Wenn Eltern das Kindergeld bekommen, steigt beispielsweise die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder ein Musikinstrument lernen.

Nach der Bertelsmann-Studie – die den derzeitigen Stand der Forschung bestätigt – ist der Vorwurf demnach falsch, dass Eltern Kindergeldleistungen zweckentfremden. So fordert Jörg Dräger, der Vorstand der Bertelsmann-Stiftung: „Eltern sollten nicht unter Generalverdacht gestellt werden.“

Direkte Leistungen sinnvoll

Auf Grundlage der Ergebnisse regen die Initiatoren der Studie ein Teilhabegeld an. In diesem sollen die verschiedenen schon vorhandenen Leistungen – wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag oder Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets – zusammengefasst werden. Denn „direkte finanzielle Leistungen für Familien sind sinnvoller als aufwendig zu beantragende Sachleistungen“, so Dräger weiter.

Dies berge nach den Initiatoren der Studie vor allem zwei Vorteile. Zum einen könnte man die momentan durch das Bildungs- und Teilhabepaket entstehenden Bürokratiehürden überwinden. Zum anderen könnte man Verwaltungskosten einsparen, die momentan 30 Prozent des Etats ausmachen. Wie die Initiatoren der Studie fordert auch der Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter eine feste Grundsicherung von 619 Euro pro Monat für jedes Kind.