Freiburg - Die juristische Auswertung einer Studie zum Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch katholische Priester wird in Baden-Württemberg kaum noch zu neuen Strafverfahren führen. Die Staatsanwaltschaft in Freiburg gab am Donnerstag bekannt, dass sie nur in einem Fall noch ermittle. Als zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft hat sie mehr als 200 Fälle aus dem gesamten Erzbistum untersucht. Die für das Bistum Rottenburg-Stuttgart zuständige Staatsanwaltschaft in Tübingen hatte bereits vor einem Jahr alle entsprechenden Ermittlungen eingestellt. Dort waren lediglich 22 Verfahren anhängig gewesen.
Mit der so genannten MHG-Studie, benannt nach den beteiligten Instituten in Mannheim, Heidelberg und Gießen, hatte die Deutsche Bischofskonferenz bundesweit Missbrauchsfälle aus den Jahren 1946 bis 2014 untersuchen lassen. Dabei gehörte Freiburg zu den schwerpunktmäßig betrachteten Bistümern. Über den gesamten Zeitraum, so das damalige Ergebnis, hätten sich Anhaltspunkte für Straftaten ergeben. Gleichwohl liegen viele Fälle bereits Jahrzehnte zurück.
In den meisten Fällen waren die Täter gestorben
Dies zeigte sich auch bei den Ermittlungen, für die in Freiburg eine Juristin eineinhalb Jahre lang schwerpunktmäßig abgestellt wurde. Demnach kam es in 139 Fällen gar nicht erst zu Vorermittlungen, weil die Täter verstorben waren. Fünf Beschuldigte starben während der Ermittlungen. In 31 Fällen waren die Vorwürfe bereits verjährt. Fünf Beschuldigte waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt verurteilt worden. Neunmal habe man kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachweisen können, erklärte die Staatsanwaltschaft. Im einzigen noch laufenden Verfahren gehe es um den sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen durch einen Priester in den Jahren 2007 bis 2009. Ob Anklage erhoben werde, entscheide sich in den kommenden Monaten. Die Kirche habe jederzeit kooperiert.
„Schmierige Art“ ist nicht strafbar
Neun Verfahren wurden zuständigkeitshalber an andere Staatsanwaltschaften weitergeleitet, sechs davon nach Württemberg. Die meisten sind mittlerweile ebenfalls eingestellt. Manche Fälle liegen in einer Grauzone. Das zeigt sich bei einem Verfahren, das bei der Staatsanwaltschaft Baden-Baden anhängig war. Dort hatten sich Ministranten in einer Gemeinde im Kreis Rastatt über die Distanzlosigkeit und „schmierige Art“ des neuen Pfarrers beklagt. Nachforschungen ergaben, dass es bereits in seiner vorherigen Gemeinde in der Pfalz Vorwürfe gegeben hatte. Erhärten ließ sich all das nicht.
Nach der Vorstellung der MHG-Studie hatten sechs Strafrechtsprofessoren mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht im November 2018 bundesweit Anzeige erstattet. Man habe die Ermittlungen mit Akribie geführt, versicherte der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Tübingen, Nicolaus Wegele. Das Ergebnis sei nicht überraschend, sagte der Sprecher des Erzbischöflichen Ordinariats in Freiburg, Michael Hertl. Die Kirche habe in den vergangenen Jahren die richtigen Konsequenzen gezogen.