Staatsbürgerschaftsrecht Kein deutscher Pass für Alleinerziehende?
Die Bundesregierung hat die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts beschlossen. Vieles daran ist sinnvoll – bis auf eine Ausnahme, meint unsere Korrespondentin Rebekka Wiese.
Die Bundesregierung hat die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts beschlossen. Vieles daran ist sinnvoll – bis auf eine Ausnahme, meint unsere Korrespondentin Rebekka Wiese.
Wer ist deutsch – und was bedeutet das? Darauf gibt es verschiedene Antworten, rechtlich aber ist klar: Deutsch ist, wer die Staatsangehörigkeit besitzt. Ein deutscher Pass wiederum bringt einerseits praktische Vorteile wie unverwirkbares Aufenthaltsrecht, andererseits wirkt er auch symbolisch. In vielen Fällen schafft er ein Gefühl von Anerkennung und Zugehörigkeit.
Wer diesen Pass bekommen darf, entscheidet sich am Staatsangehörigkeitsgesetz. Die Ampelkoalition hat nun Änderungen daran beschlossen. Sich einbürgern zu lassen, wird einfacher: Es wird nach fünf statt nach acht Jahren möglich sein, bei besonderen Anstrengungen sogar nach drei. Natürlich gelten dafür weiterhin einige Voraussetzungen. Die sind sinnvoll – aber haben eine große Schwäche.
Wer offiziell deutsch werden will, muss sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen, darf nicht mit antisemitischen oder anderen rassistischen, menschenverachtenden Straftaten aufgefallen sein und muss sich auf Deutsch verständigen können. Es sind einfache Vorgaben, die unerlässlich sind, wenn man hier dauerhaft leben und heimisch werden will.
Eine weitere Bedingung für die Staatsbürgerschaft ist, dass man für seinen eigenen Lebensunterhalt aufkommen können muss. Das ist in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel grundsätzlich zumutbar – aber eben auch nicht in jedem Fall. Es gibt Menschen, die aus guten Gründen kein Geld verdienen können. Zum Beispiel, weil sie schwerbehindert sind. Oder weil sie einen Angehörigen pflegen oder alleinerziehend mit kleinen Kindern sind.
Diese Fälle erwähnt der Gesetzentwurf nur in einer Härtefallregelung. Das bedeutet, dass die Betroffenen womöglich klagen müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Das bedeutet mehr Aufwand für die Behörden – und benachteiligt Betroffene. Auch wer sich um andere kümmert, behindert oder krank ist, sollte die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen dürfen.