Sie hat alles aufgehoben, die Briefe, die Geschenke, die sie erhalten hat – eine CD mit Liebesliedern und Unterwäsche fand sie schon in ihrem Briefkasten. Damit hat sie Jochen Link zufolge richtig gehandelt: „Ein verständlicher Impuls wäre es, die Nachrichten zu vernichten, SMS zu löschen“, sagt er. Doch genau das sollten Stalkingopfer auf keinen Fall tun. „Vor Gericht sind solche Beweise entscheidend. Je mehr Beweise es gibt, desto besser.“ Link empfiehlt, ein Stalking-Tagebuch zu führen, in dem Betroffene ganz genau festhalten, wann es zu welcher Art von Vorfällen gekommen ist.

 

Wichtig sei es auch, Angehörige und Freunde einzubeziehen und gegebenenfalls den Arbeitgeber zu informieren. „Stalker schwärzen ihre Opfer teilweise anonym an, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder bei der Polizei“, warnt Link.

Schätzungen gehen von 600 000 bis 800 000 Stalking-Fällen im Jahr aus, diese Zahlen berücksichtigen eine vermutlich sehr hohe Dunkelziffer. Viele Betroffene – etwa 80 Prozent von ihnen sind Frauen – gehen gar nicht zur Polizei, erklärt Link. Rund 22 000 Verfahren gibt es, verurteilt werden lediglich knapp zwei Prozent der Täter. Dafür gibt es verschiedene Gründe. „Psychische Beeinträchtigungen sind vor Gericht viel schwerer nachweisbar als etwa körperliche Verletzungen“, sagt Link. Seiner Einschätzung nach üben viele Stalker in erster Linie psychischen Druck aus, wenige greifen ihr Opfer direkt körperlich an.

Hinzu kommt die oben bereits erwähnte „schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers“ als Voraussetzung einer Bestrafung. „Betroffene, die äußerlich nicht auf das Stalking reagieren und ihr Leben so weiterführen wie bisher, haben vor Gericht kaum Erfolg. Das betrifft natürlich auch diejenigen, die aus finanziellen oder privaten Gründen nicht so einfach den Arbeitsplatz oder den Wohnort wechseln können, um den Angriffen zu entgehen“, erläutert Link. Somit wird ein großer Teil der Stalkingopfer vom Gesetzgeber praktisch allein gelassen.

Umziehen ist keine Option

Vor diesem Hintergrund hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt. Demnach sollen Täter leichter bestraft werden können – nämlich bereits dann, wenn ihr Verhalten geeignet ist, das Leben des Opfers zu beeinträchtigen. „Der Weiße Ring sieht in der geplanten Änderung einen Fortschritt“, so Link. „In Österreich gibt es eine solche Regelung und sie funktioniert gut.“ Auch das Umweltstrafrecht in Deutschland kenne derartige so genannte Eignungsdelikte. Die Gefahr, die einige Juristen sehen: Richter erhielten mit einer solchen Änderung einen großen Ermessensspielraum. „Zu unbestimmt darf das Strafgesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht sein“, erklärt Link.

Anna M. erzählt, dass sie kaum noch alleine das Haus verlässt. Wenn sie es tut, schaut sie sich ständig um. „Ich gehe nur noch mit Pfefferspray und Messer raus“, sagt sie. Oft hat sie so schlimmes Herzrasen, dass sie glaubt, einen Herzinfarkt zu erleiden. Erst kürzlich war sie deswegen im Krankenhaus. Man kann durchaus sagen, dass ihr Leben durch das Stalking schwerwiegend beeinträchtigt ist.

„Hure“ steht auf Parkbänken

Bei der beschmierten Wand mitten im Ort ist es nicht geblieben. Der Mann, der Anna M. verfolgt, hat ihr Grab auf Parkbänke gezeichnet, „Nutte“ und „Hure“ daneben geschrieben. Sie ist wieder zur Polizei gegangen und hat ein Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt. Doch ihr Stalker hat sich nicht daran gehalten. Er ist psychisch krank und nicht schuldfähig, berichtet Anna M. verzweifelt.

Jochen Link vermutet, dass dies ein wesentlicher Grund dafür ist, dass der Mann, gegen den zwei Strafanzeigen vorliegen, noch immer frei herumläuft. „In solchen Fällen müssen zahlreiche Beweise gesammelt und gesichtet werden. Das ist mitunter schwierig“, erklärt der Jurist. Bei einem möglicherweise schuldunfähigen Täter bedarf es zudem eines Gutachtens, auch das brauche seine Zeit. Anna M. kann schwer nachvollziehen, warum das alles so lange dauert. Seit zwei Jahren lebt sie nun schon mit der Angst. „Es ist schwer auszuhalten. Ich fühle mich von der Polizei und den Richtern alleingelassen“, sagt sie.

Es ist noch immer nicht vorbei

Sie hat alles aufgehoben, die Briefe, die Geschenke, die sie erhalten hat – eine CD mit Liebesliedern und Unterwäsche fand sie schon in ihrem Briefkasten. Damit hat sie Jochen Link zufolge richtig gehandelt: „Ein verständlicher Impuls wäre es, die Nachrichten zu vernichten, SMS zu löschen“, sagt er. Doch genau das sollten Stalkingopfer auf keinen Fall tun. „Vor Gericht sind solche Beweise entscheidend. Je mehr Beweise es gibt, desto besser.“ Link empfiehlt, ein Stalking-Tagebuch zu führen, in dem Betroffene ganz genau festhalten, wann es zu welcher Art von Vorfällen gekommen ist.

Wichtig sei es auch, Angehörige und Freunde einzubeziehen und gegebenenfalls den Arbeitgeber zu informieren. „Stalker schwärzen ihre Opfer teilweise anonym an, zum Beispiel am Arbeitsplatz oder bei der Polizei“, warnt Link.

Schätzungen gehen von 600 000 bis 800 000 Stalking-Fällen im Jahr aus, diese Zahlen berücksichtigen eine vermutlich sehr hohe Dunkelziffer. Viele Betroffene – etwa 80 Prozent von ihnen sind Frauen – gehen gar nicht zur Polizei, erklärt Link. Rund 22 000 Verfahren gibt es, verurteilt werden lediglich knapp zwei Prozent der Täter. Dafür gibt es verschiedene Gründe. „Psychische Beeinträchtigungen sind vor Gericht viel schwerer nachweisbar als etwa körperliche Verletzungen“, sagt Link. Seiner Einschätzung nach üben viele Stalker in erster Linie psychischen Druck aus, wenige greifen ihr Opfer direkt körperlich an.

Hinzu kommt die oben bereits erwähnte „schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers“ als Voraussetzung einer Bestrafung. „Betroffene, die äußerlich nicht auf das Stalking reagieren und ihr Leben so weiterführen wie bisher, haben vor Gericht kaum Erfolg. Das betrifft natürlich auch diejenigen, die aus finanziellen oder privaten Gründen nicht so einfach den Arbeitsplatz oder den Wohnort wechseln können, um den Angriffen zu entgehen“, erläutert Link. Somit wird ein großer Teil der Stalkingopfer vom Gesetzgeber praktisch allein gelassen.

Umziehen ist keine Option

Vor diesem Hintergrund hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) einen Gesetzentwurf vorgelegt. Demnach sollen Täter leichter bestraft werden können – nämlich bereits dann, wenn ihr Verhalten geeignet ist, das Leben des Opfers zu beeinträchtigen. „Der Weiße Ring sieht in der geplanten Änderung einen Fortschritt“, so Link. „In Österreich gibt es eine solche Regelung und sie funktioniert gut.“ Auch das Umweltstrafrecht in Deutschland kenne derartige so genannte Eignungsdelikte. Die Gefahr, die einige Juristen sehen: Richter erhielten mit einer solchen Änderung einen großen Ermessensspielraum. „Zu unbestimmt darf das Strafgesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht sein“, erklärt Link.

Anna M. hätte nie gedacht, dass es sie treffen könnte. Jetzt versucht sie tapfer, ihr altes Leben vor dem Stalker zu verteidigen. „Ich will nicht wegziehen. Wenn ich wegziehe, muss ich Freunde und Bekannte verlassen.“ Die versuchen, die allein lebende Frau zu unterstützen. „Ich fühle mich nur besser, wenn sie da sind“, sagt Anna M. Seit sie massiv von dem Mann bedroht wird, ist sie in psychologischer Behandlung. „Meine Psychologin sagt, ich soll wegziehen. Die Polizei sagt, nicht ich solle gehen, sondern der Täter müsse weg.“

Jochen Link sieht Chancen, dass der Stalker von Anna M. doch noch verurteilt wird – wenn nicht zu einer Geld- oder Haftstrafe aufgrund seiner Schuldunfähigkeit, dann zur Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung. „Auch das wäre ein Urteil, welches dem Opfer helfen kann“, erklärt der Anwalt.

“Ich traue ihm alles zu“

Anna M. glaubt, dass der Mann, der sie terrorisiert, ganz genau weiß, was er tut. „Er weiß, dass ich panische Angst habe, er will das so“, ist sie überzeugt. Für die 53-Jährige ist besonders belastend, dass der Täter offenbar psychisch krank ist. „Ich traue ihm alles zu – auch, dass er mich körperlich angreift.“

Konsequent sein, sagt Jochen Link, sei einer der wichtigsten Ratschläge an Stalking-Opfer. „Die Betroffenen müssen jeden Wunsch nach einem Treffen oder einer Aussprache ablehnen. Sie sollten nicht reagieren, auch nicht auf SMS oder Mails. Sonst fühlt sich der Stalker bestätigt, weil er Erfolg hat, und macht weiter“, rät der Anwalt.

Anna M. hat sich nach Möglichkeit an diesen Rat gehalten. Vier Wochen lang war kürzlich Ruhe. Sie hatte schon gehofft, es sei vorbei – doch dann klingelte das Telefon. Er war es. Jetzt hat sie keine Hoffnung mehr. „Ich glaube, ich muss doch weggehen. Ein Leben in Angst ist kein Leben.“

Hilfe für Betroffene gibt es unter anderem beim Weißen Ring.