Von der Auslandskrankenversicherung bis zur Fahrradklausel – beim Thema Versicherungen gibt es für Studenten einiges zu beachten.

Berlin - Zum Start des Wintersemesters im Oktober steht für Studenten viel Organisatorisches an: Wohnungssuche, Vorlesungsplan, Nebenjob und auch das leidige Thema Versicherungen. Bei letzterem sollten sie einiges bedenken:

 

Krankenversicherung: Alle Studenten brauchen eine Krankenversicherung. Jedoch können sie sich meist bis zum vollendeten 25. Lebensjahr bei den Eltern in der Familienversicherung mitversichern. Bedingung ist, dass sie nicht mehr monatliches Einkommen als 425 Euro haben - bei einem Minijob nicht mehr als 450 Euro. Bei einem zweimonatigen Nebenjob in den Semesterferien können Studenten aber mehr hinzu verdienen und weiterhin familienversichert bleiben. Nach dem 25. Geburtstag müssen Studenten sich in der Regel selbst versichern. Dafür gibt es eine gesetzliche Studentenversicherung. Der Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung liegt zusammengerechnet bei etwa 90 Euro. Die Versicherungspflicht gilt auch während eines Urlaubssemesters. Auch private Krankenversicherungen bieten Tarife für Studenten an.

Auslandskrankenversicherung: Studenten, die gern verreisen, sollten eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. „Sie ist für gesetzlich und privat Krankenversicherte dringend zu empfehlen“, erklärt der Bund der Versicherten. Sie übernimmt die Kosten für die Behandlung im Ausland und notfalls für den Krankentransport. Gute Policen gibt es schon für unter zehn Euro pro Jahr. Manchmal ist eine Auslandsreisekrankenversicherung schon in der Kreditkarte enthalten oder durch die Mitgliedschaft im Autoclub abgedeckt. Aber: Oft gilt diese Versicherung nur für einige Wochen Aufenthalt. Steht ein Auslandssemester außerhalb Europas an, so empfiehlt das Online-Verbraucherportal „Finanztip“ eine Auslandskrankenversicherung. Gute Angebote gibt es demnach ab 100 Euro.

Haftpflicht: Wer jemandem einen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt. Werden Menschen verletzt, geht das schnell in die Hunderttausende. Schon deshalb ist eine Privathaftpflicht ein Muss. Unverheiratete Studenten sind bis zum Ende der Ausbildung bei den Eltern mitversichert, sofern sie vor dem Studium nicht berufstätig waren. Die Gothaer Versicherung rät, darauf zu achten, ob auch „fremde private Schlüssel“ abgedeckt sind - für den Fall, dass der Schlüssel zur Mietwohnung verloren geht und die Schlösser ausgetauscht werden müssen. Auch eine Hausratversicherung mit einer Extraklausel gegen Fahrraddiebstähle sei empfehlenswert.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Wer seinen Beruf nach einer Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, erhält von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Die Police sollte vereinbart werden, solange man noch kerngesund ist. Schon kleine Leiden verteuern später den Vertrag oder führen zur Ablehnung. Ein Abschluss zu Studienzeiten ist also durchaus ratsam. Dabei sollte nicht nur auf den Beitrag geachtet werden, sondern auch auf die Bedingungen - etwa die Laufzeit. Denn die Gefahr einer Unfähigkeit steigt eher im hohen Alter.

Unfallversicherung: Sie ist weniger wichtig als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Studenten nur in der Uni und auf dem Weg dorthin sowie auf von der Fakultät organisierten Fahrten und Exkursionen. Die Versicherung greift jedoch nicht in der Freizeit, in der erfahrungsgemäß zwei Drittel aller Unfälle passieren. Eine Unfallversicherung ist laut „Finanztip“ vor allem für Motorradfahrer, Mountainbiker und andere Extremsportler sinnvoll, weil sie in erster Linie schwere Unfälle abdeckt, die eine Behinderung nach sich ziehen könnten.

KfZ-Versicherung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Pflicht. Das eigene Auto selbst zu versichern, kann für Studenten jedoch sehr teuer werden. „Besser ist eine Versicherung als Zweitwagen der Eltern“, rät „Finanztip“.