Stiftung im Visier der Justiz Hauskrach bei Lörracher Wohltätern
Eine Lörracher Stiftung, die Forschung fördert, gerät ins Visier von Justiz und Aufsicht. Auslöser war ein kritischer Vorstand, der prompt abgesetzt wurde. Was ist da los?
Eine Lörracher Stiftung, die Forschung fördert, gerät ins Visier von Justiz und Aufsicht. Auslöser war ein kritischer Vorstand, der prompt abgesetzt wurde. Was ist da los?
Hat er es wirklich gesagt, oder hat sie es frei erfunden? Es sind nur zwei kurze Sätze, aber sie stehen im Mittelpunkt eines erbitterten Streits. „Sie haben aber ein kurzes Röckle an. Sie möchten wohl eine Gehaltserhöhung.“ So soll es das Vorstandsmitglied einer gemeinnützigen Stiftung gegenüber der Vorstandsassistentin und Tochter des Vorstandsvorsitzenden geäußert haben. Die jüngere Frau hat das wiederholt bekräftigt, der ältere Mann, ein Rechtsanwalt, bestreitet es entschieden. Er sieht darin den Versuch, ihn zu diskreditieren und aus der Stiftung zu drängen. Tatsächlich war die „sexistische Bemerkung“ einer der Vorwürfe, mit denen am Ende seine Abberufung begründet wurde.
Es war der Gipfel eines Konflikts, der schon länger gärte und zu hässlichen Szenen im fünfköpfigen Vorstand der Stiftung geführt hatte. Einmal soll der Anwalt aufgestanden und sich mehrfach vor dem Chef des Gremiums, einem Steuerberater, verbeugt haben. „Jawohl, Herr Großer Vorsitzender, Sie haben ja immer recht, Herr Großer Vorsitzender.“ Dann hielt er ihm sein Handy mit eingeschaltetem Selfie-Modus hin und fragte, ob er „schon jemals in den Spiegel geschaut“ habe. Der Attackierte konterte per Mail, man brauche „keinen kleinen Putin, der versucht, Unfrieden in die tägliche Arbeit zu bringen“. Später schrieb er: „Es reicht! Wir sind hier nicht beim KGB oder der Stasi.“ Derlei Vergleiche stießen in der Runde wiederum ebenfalls auf Kritik: Angesichts von Putins aktuellem Vorgehen in der Ukraine sei das völlig daneben.
Die irritierenden Einblicke ins Innenleben stammen von einer Organisation, die sonst vor allem mit Wohltaten von sich reden macht: der Dr.-K.-H.-Eberle-Stiftung mit Sitz im südbadischen Lörrach, der äußersten Südwestecke des Landes. Karl Helmut Eberle, der Stifter, hat sie kurz vor seinem Tod im Jahr 2015 gegründet. Sie wurde zur Alleinerbin eines Immobilienimperiums im Wert von 80 bis 90 Millionen Euro, aus dessen Erträgen – so der Stiftungszweck – Wissenschaft und Forschung gefördert werden. Einmal im Jahr erhalten zukunftsweisende Projekte an den Universitäten Tübingen und Konstanz sowie der Dualen Hochschule Lörrach jeweils bis zu 500 000 Euro, in Summe also 1,5 Millionen Euro. Die Hochschulen machen Vorschläge, die Verleihung findet in feierlichem Rahmen statt.
Das markanteste Gebäude aus dem Besitz der Stiftung kennt wohl jeder in Lörrach: Es ist das 2017 eröffnete Hotel Stadt Lörrach direkt am Bahnhof der knapp 50 000 Einwohner zählenden Kreisstadt. Mit zwanzig Etagen ragt es gut 60 Meter in die Höhe, die strahlend weiße Fassade mit den schmalen, bodentiefen Fenstern prägt das Panorama. Bei der Einweihung gab es viel Lob für den Stifter, der den lange gehegten Wunsch nach einem solchen Viereinhalb-Sterne-Hotel hatte Wirklichkeit werden lassen.
Karl Helmut Eberle selbst ist weit weniger bekannt, nicht viele Lörracher begegneten ihm persönlich. Der 1927 geborene Schwabe hat eine bemerkenswerte Vita: Er studierte in Tübingen Medizin und praktizierte einige Jahre als Arzt in der Schweiz. Doch der Beruf war ihm, der ein reicher Mann werden wollte, nicht einträglich genug. In den 60er Jahren sattelte er um aufs Immobiliengeschäft – und war dort, wie es auf der Stiftungswebseite heißt, „übermäßig erfolgreich“. Binnen zwölf Jahren vermittelte er 22 000 Wohnungen an Großkunden, teils ganze Straßenzüge. Damit hatte er ausgesorgt, fortan verbrachte er sein Leben auf Reisen. In jeder Jahreszeit residierte er in einem anderen Luxushotel, sommers in Konstanz, sonst in der Schweiz – abwechselnd in Lausanne, Luzern und Zermatt. Zwischendurch machte er kurz in seiner Lörracher Wohnung Station, die bis heute weitgehend unverändert erhalten ist. Dort erkannte man ihn an der gelben Kappe, seinem Markenzeichen.
Verheiratet war Eberle nie, Kinder hatte er keine – so kam es zur Gründung der Stiftung, die bald darauf als gemeinnützig anerkannt wurde, mit allen Steuervorteilen. Den Vorstandsvorsitz übernahm sein langjähriger Steuerberater, der ihm auch persönlich eng verbunden war. Um sich scharte er vier Vorstände mit Expertise in Recht, Wirtschaft und Verwaltung – darunter auch eine Spitzenministeriale aus der Stuttgarter Staatskanzlei, deren Mutter lange Eberles rechte Hand gewesen war. Der Vorsitzende erhält monatlich 15 000 Euro, die einfachen Vorstände 5000 Euro. Sie hätten schließlich eine verantwortungsvolle Aufgabe und die dafür notwendige Qualifikation, hieß es bei der Festsetzung. Die Frau lässt sich weniger auszahlen, weil sie als Beamtin mit 10 000-Euro-Salär im Monat nicht zu viel dazuverdienen darf. Ihre Nebentätigkeit sei angemeldet „und von meinem Dienstherrn genehmigt“, teilte sie auf Anfrage mit.
Wie es zum Zerwürfnis in dem Gremium kam, ist von außen schwer zu beurteilen. Aus Sicht des Anwalts war der Grund, dass er erhebliche Missstände in der Stiftungsverwaltung witterte und diesen nachgehen wollte, pflichtgemäß im Sinne des Stifters. Doch die geforderten Kontrollmöglichkeiten seien ihm verweigert worden, zu den Unterlagen habe er keinen Zugang erhalten. Also sah er sich gezwungen, die zuständigen Behörden einzuschalten – die Stiftungsaufsicht beim Regierungspräsidium Freiburg und die Staatsanwaltschaft Lörrach.
In Freiburg heißt es, man prüfe die vorgetragenen Kritikpunkte und habe auch einen Wirtschaftsprüfer eingeschaltet; Ergebnisse stünden noch aus. In Lörrach bestätigt eine Justizsprecherin „Ermittlungen gegen Verantwortliche einer Stiftung“. Es gehe um den Verdacht der Untreue zum Nachteil der Stiftung, weil Mietobjekte „zu einem unter dem Marktpreis liegenden Mietzins vermietet“ worden sein sollen. Im vorigen Sommer gab es deswegen sogar eine Durchsuchung, per gerichtlichem Beschluss. In der Meldung des Anwalts war von „Dumpingmieten“ für Personen aus dem Umfeld des Vorstandschefs die Rede.
Die Stiftung hält die Vorwürfe dagegen für unbegründet. Bei der Untersuchung durch Aufsicht und Justiz, mit denen man in Kontakt stehe, hätten sie sich nicht bestätigt; Gleiches gelte für eine von ihr selbst in Auftrag gegebene unabhängige Überprüfung. Verweisen kann die Stiftung zudem auf ein Zivilurteil des Landgerichts Freiburg vom Spätsommer 2023. Die Klage des Anwalts gegen seine Abberufung aus „wichtigem Grund“ wurde darin abgewiesen. Zu der Zerrüttung, so die Richterin, habe er „maßgeblich beigetragen“ – zum einen durch nicht durchgeführte Korrekturen bei Honorarrechnungen an die Stiftung, zum anderen mit der Reaktion auf den Vorwurf der sexistischen Bemerkung. Aus Sorge um seinen Ruf hatte er umgehend Strafanzeige wegen übler Nachrede erstattet. Nie habe er derlei geäußert, die Angaben der Assistentin seien nachweislich falsch; so habe es zu dem anfangs angegebenen Zeitpunkt gar keine Vorstandssitzung in Präsenz gegeben. Mangels öffentlichen Interesses waren die Ermittlungen eingestellt worden. Vor der Einschaltung der Justiz hätte er sich um eine interne Klärung bemühen können, befand die Richterin.
Nun geht der Fall ans Oberlandesgericht. Auf „Zerrüttung“ lasse sich seine Abberufung nicht stützen, argumentiert der Anwalt. Sonst könne jeder Stiftungsvorstand, der seine Kontrollpflicht ernst nehme und sich damit unbeliebt mache, aus dem Amt entfernt werden. Das Recht für Kapitalgesellschaften, auf das sich die Richterin bezogen hatte, lasse sich nicht auf Stiftungen übertragen. Schon gar nicht könne man ihm ankreiden, dass er im Fall der Vorstandsassistentin von seinem Grundrecht auf eine Strafanzeige Gebrauch gemacht habe. Eine Verfassungsbeschwerde, ließ er sich von Gutachtern attestieren, hätte durchaus Aussicht auf Erfolg. Der Rechtsstreit könnte sich also noch geraume Zeit hinziehen.
Auch strafrechtlich scheint die rasche Klärung, auf die die Stiftung setzt, nicht in Sicht. Derzeit würden die „umfangreichen Geschäftsunterlagen ausgewertet“, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Wann die Ermittlungen abgeschlossen würden, lasse sich „nicht belastbar“ vorhersagen. Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung, betont die Sprecherin, gelte die Unschuldsvermutung.