Wegen seiner Rolle am sogenannten Schwarzen Donnerstag im Stuttgarter Schlossgarten soll der Ex-Polizeichef Siegfried Stumpf eine Geldstrafe von mehr als 15.000 Euro zahlen. Stumpf hat nun zwei Möglichkeiten.
Stuttgart - Die Vermutung hat sich bestätigt: Nachdem die Staatsanwaltschaft vorigen Januar gegen den damaligen Stuttgarter Polizeichef Siegfried Stumpf einen Strafbefehl beantragt hat, stimmt das Amtsgericht nun der juristischen Einschätzung der Chefermittler zu. Wegen seiner Rolle am sogenannten Schwarzen Donnerstag soll Stumpf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 130 Euro zahlen, also 15 600 Euro. Demnach habe sich der Ex-Polizeichef am 30. September 2010 bei der Räumung des Mittleren Schlossgartens anlässlich der Baumfällungen für das Bahnprojekt Stuttgart 21 der fahrlässigen Körperverletzung im Amt schuldig gemacht. Indem Stumpf nicht eingeschritten sei, als Wasserwerfer schwere Wasserstöße auf Projektgegner abgaben, seien mindestens vier Personen verletzt worden, so das Amtsgericht.
Juristisch hat Stumpf nun zwei Optionen: Er kann den Strafbefehl annehmen und gilt dann als vorbestraft. Oder er akzeptiert die Geldstrafe nicht. Dann würde über die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in einem Prozess öffentlich verhandelt werden. Stumpf bestätigt auf Anfrage der Stuttgarter Zeitung, dass er den Strafbefehl am Montag erhalten habe. „Ich möchte mir gerne weitere Gedanken dazu machen, mit meiner Rechtsanwältin einen Termin vereinbaren, mit ihr alles besprechen, um zu entscheiden, was ich tun werde“, so der Ex-Polizeichef. Wie die StZ aus dem Umfeld Stumpfs indes erfahren hat, will er sich nicht durch einen Prozess dem Licht der Öffentlichkeit aussetzen. Der Ex-Polizeichef hat für seinen Entschluss zwei Wochen Zeit.
Der Weg zum Strafbefehl ist ungewöhnlich gewesen. Zur Räumung des Mittleren Schlossgartens für den Bau des geplanten Neubaus des Tiefbahnhofs ließ die Polizei am 30. September 2010 unter der Führung von Stumpf drei Wasserwerfer auffahren. Mehrere Tausend Projektgegner stellten sich der Staatsmacht in den Weg. Starke Wasserstöße und -strahle trafen die Menschen. Mehrere Hundert Demonstranten wurden bei dem aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz verletzt. Darunter war auch der Rentner Dietrich Wagner, der schwerste Augenverletzungen erlitt. Zwar nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Stumpf auf, der den Wasserwerfereinsatz angeordnet hatte, doch im Dezember 2011 wurden diese eingestellt. Im Sommer 2014 geriet der Ex-Polizeichef aber erneut ins Visier der Ermittler. Bei der Beweisaufnahme im Wasserwerferprozess am Landgericht, in dem sich zwei Einsatzabschnittsleiter ebenfalls wegen fahrlässiger Körperverletzungen im Amt verantworten mussten, kam ans Licht, dass Stumpf nachmittags im Park war. Zu den Beweismitteln zählten Videos von der Räumung mit einer Gesamtlänge von mehr als 200 Stunden. In einer Handvoll kurzer Sequenzen war zu sehen, wie um 14.11 Uhr harte Wasserstrahlen Planen trafen, unter denen Projektgegner kauerten. Und am Rand der Filmschnipsel war zu erkennen, dass Stumpf dieses Szenario beobachtete – aber nicht eingriff.
Kern des Vorwurfs gegen Stumpf: Unterlassung
Nun nahm die Staatsanwaltschaft wieder ihre Ermittlungen auf. Denn die Polizeidienstvorschrift 122 des Landes für den Einsatz von Wasserwerfern verbietet Stöße gegen Köpfe von Demonstranten. Der Kern des Vorwurfs gegen Stumpf lautet daher auf Unterlassung: Der Ex-Polizeichef sei nicht eingeschritten, obwohl er gewusst habe, wie gefährlich die Wasserstrahle sind. Stumpf habe darauf hinwirken müssen, dass keine Häupter getroffen werden. Als der Ex-Polizeichef den Park in Richtung Polizeipräsidium verlassen habe, wurden aber mindestens vier Demonstranten – eine Frau und drei Männer – leicht verletzt.
Stumpf selbst hatte nach dem Einsatz die Verantwortung für den Einsatz übernommen, nicht aber für die Verletzten. Aus offiziell gesundheitlichen Gründen ging der heute 64-Jährige im Frühjahr 2011 in den Ruhestand. Später bei den Ermittlungen der Polizei und im Untersuchungsausschuss im Landtag sagte er als Zeuge, dass er erst später im Schlossgarten gewesen sei, dass er dabei nur ungefährlichen Wasserregen und keine Verletzten gesehen habe.
Im Zuge des Wasserwerferprozesses ist gegen insgesamt zwölf Polizeibeamte ermittelt worden: Sechs Verfahren wurden eingestellt. Der Staffelführer und zwei Kommandanten der drei Fahrzeuge nahmen Strafbefehle von je sieben Monaten Haftstrafe zur Bewährung und von 120 Tagessätzen an. Bei einem Rohrführer wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt. Auch der Wasserwerferprozess gegen die beiden Abschnittsleiter endete ohne ein Urteil. Wegen der Geringfügigkeit ihrer Schuld mussten die beiden Geldauflagen von jeweils 3000 Euro zahlen.