Strafmündigkeit schon ab 12? Eine Idee, die behutsam verfolgt werden kann, kommentiert Christian Gottschalk. Die wesentlichen Punkte des Jugendrechts dürfen dabei aber nicht aus den Augen verloren werden.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Das Jugendstrafrecht steht wieder einmal zur Diskussion. Die Grenze der Strafmündigkeit sei auf zwölf Jahre zu senken, fordert Rainer Wendt, der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, nachdem in Mühlheim eine Gruppe Jugendlicher eine Vergewaltigung begangen haben soll. Die mutmaßlichen Täter waren zwölf und 14 Jahre alt. Dieser Ruf ist nicht neu, die Gegenposition, vorgetragen vom Deutschen Richterbund, kommt routiniert. Wie seit Jahren. Das Thema verdient jedoch mehr Aufmerksamkeit, als in den justizpolitischen Mühlen zu zerbröseln. Denn so gefährlich die Forderung nach dem Drehen an der Altersschraube auch ist, so sehr hat sie doch ihre Berechtigung.