Den Bauern fliegen die Sympathien großer Teile der Bevölkerung und selbst der Politik zu – den Klimaaktivisten nicht in diesem Maße (Symbolbild). Foto:
Die Landwirte legen bei ihrem Protest gegen die Bundesregierung immer wieder den Verkehr lahm. Sie nutzen dafür schweres Gerät. Lässt man sie etwa gewähren – anders als die Aktivisten der Letzten Generation?
Einen großen Unterschied gibt es bisher offensichtlich, wenn man die Proteste der Landwirte einerseits und die der Letzten Generation andererseits betrachtet. Den Bauern fliegen die Sympathien großer Teile der Bevölkerung und selbst der Politik zu – den Klimaaktivisten nicht in diesem Maße. Dabei blockieren beide Gruppen Straßen, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Den einen geht es um die Zukunft ihres Berufsstands, den anderen um die des ganzen Planeten.
Wo aber liegt der Unterschied? Es kommen Diskussionen auf, ob Polizei und Ordnungsbehörden mit zweierlei Maß messen. Während die Mitglieder der Letzten Generation regelmäßig von den Straßen geholt werden, haben die Landwirte am Montag erneut oft stundenlang Autobahnanschlussstellen und Zufahrtswege blockiert, bundesweit betrachtet gar ganze Orte nahezu von der Außenwelt abgeschnitten. Und das mit schwerem Gerät.
Schlagen Traktoren also schlicht Sekundenkleber? Knickt auch die Politik angesichts dieser massiven Mittel schneller ein? Das fragt man sich auch zunehmend in Klimaschützerkreisen. Von einer „Doppelmoral der Politik in den Reaktionen auf massive, störende Proteste und Blockaden durch Landwirte“ spricht man etwa bei der Letzten Generation in Stuttgart. Derweil kursieren im Internet Witze darüber, dass Klimaaktivisten eben auch auf schweres Gerät umsteigen müssten, um Erfolg zu haben.
Der wesentliche Unterschied im Vorgehen beider Gruppierungen liegt allerdings darin, dass die Letzte Generation ihre Aktionen nie anmeldet – die Bauern dagegen schon. Deren Proteste werden vorher mit den zuständigen Ordnungsämtern abgesprochen. Das bedeutet allerdings nicht immer, dass sich auch alle Teilnehmenden daran halten. Während es in Stuttgart am Montag keine Anzeigen gegeben hat, sieht es im Umland anders aus.
Die meisten Landwirte hielten sich an die Absprachen – einige scherten aber aus. Foto: dpa/Bernd Weißbrod (Symbolbild)
„Die Anmelder waren in allen Fällen sehr kooperativ, allerdings haben sich die Abläufe manchmal dann anders dargestellt als zuvor besprochen“, sagt Lutz Jaksche von der Reutlinger Polizei, die auch für den Landkreis Esslingen zuständig ist. Dort war vor allem auf den Fildern rund um die A 8 teils der Verkehr zusammengebrochen. So sei im Bereich Neuhausen ein Traktorspalier vereinbart worden. Die Aktion habe dann aber früher begonnen und auch Blockaden umfasst.
Den Vorwurf der Untätigkeit wollen die Behörden nicht auf sich sitzen lassen. „Wir müssen grundsätzlich die Versammlungsfreiheit gewährleisten. Aber auch die hat ihre Grenzen“, sagt Jaksche. Man beurteile dabei immer den Einzelfall. Am Montag hat das bedeutet: zehn Platzverweise für Landwirte, die mit ihren Traktoren anhaltend einen Kreisverkehr lahmgelegt hatten. Dazu kamen zwei Anzeigen wegen Nötigung an Autobahnzubringern und je eine wegen Beleidigung und Sachbeschädigung.
Und auch in Stuttgart ist ermittelt worden – wegen einigen Vorfällen beim großen Protesttag kurz vor Weihnachten. Da ging eine Reihe von Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft ein. Sie richteten sich gegen Symbole, gebastelte Gegenstände und Transparente, die die Landwirte gezeigt hatten. Unter anderem war einem Beobachter der Proteste aufgestoßen, dass Galgen gezeigt wurden, an denen eine gebastelte Ampel hing – also ein Symbol der Ampelkoalition der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat dazu eine erste Einschätzung: „Nach unserer vorläufigen Bewertung erfüllt das Verwenden der Galgenkonstruktionen mit aufgehängter Ampel – ohne das Hinzutreten weiterer Umstände – keinen Straftatbestand“, teilt ein Sprecher mit. Es liege vor allem keine Bedrohung oder Beleidigung konkreter einzelner Mitglieder der Bundesregierung vor. „Es kommt immer auf den Einzelfall an“, sagt der Sprecher.
Auch Falschmeldungen sind im Umlauf, wenn es um mögliche Verstöße geht. So war am Wochenende von Kritikern der aktuellen Bauernproteste in den sozialen Medien geteilt worden, die Landwirte verwirkten ihren Anspruch auf Agrardiesel-Unterstützung, wenn sie ihre Fahrzeuge nicht für landwirtschaftliche Zwecke verwendeten, sondern für Demos. Dem sei nicht so, sagte am Rande der Stuttgarter Demonstration Stefan Praegert vom Amt für öffentliche Ordnung. Es bestehe schließlich ein Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit, wenn die Bauern gegen die Pläne zur Subventionskürzung demonstrierten. Auch dass Nutzfahrzeuge in Umweltzonen der Landeshauptstadt sonst verboten seien, werde bei einer Demoteilnahme nicht geahndet.
Beim Land zeigt man sich zufrieden mit dem Verlauf der Proteste am Montag. Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach am Tag darauf von 389 Versammlungen in Baden-Württemberg mit 33 000 landwirtschaftlichen Fahrzeugen. 2000 Polizistinnen und Polizisten seien im Einsatz gewesen. Deren Arbeit sei „aufgrund der überwiegend mobilen Proteste und der Vielzahl an betroffenen Verkehrswegen“ nicht leicht gewesen. Die Aktionen seien weitestgehend friedlich und störungsfrei verlaufen, hätten aber zu langen Staus geführt. „Neben den Versammlungen kam es vereinzelt zu Blockadeaktionen, bei denen neben landwirtschaftlichen Fahrzeugen auch Baucontainer, Strohballen und Misthaufen Verwendung fanden“, sagte Strobl.