Der für die Übertragung von Fußballspielen und anderen Sportereignissen bekannte Streaming-Anbieter hatte im Sommer seine Preise nahezu verdoppelt.

Korrespondenten: Barbara Schäder (bsa)

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bereitet eine Sammelklage gegen den Streaming-Anbieter DAZN vor. Grund dafür ist eine deftige Preiserhöhung vom vergangenen August – DAZN erhöhte damals laut vzbv die Monatsgebühren von 14,99 auf 29,99 Euro pro Monat und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr. Diese Preise beziehen sich auf den teuersten Tarif des für die Übertragung von Champions-League-Spielen und anderen Sportturnieren bekannten Streaming-Anbieters.

 

Der vzbv hält die Preiserhöhung bei ursprünglich zu niedrigeren Kosten abgeschlossenen Verträgen für rechtswidrig. Die Verbraucherschützer riefen betroffene Bestandskunden am Mittwoch dazu auf, ihnen von ihren Erfahrungen zu berichten sowie Vertragsunterlagen und Preismitteilungen einzureichen.

Eine Klage gegen die Nutzungsbedingungen läuft bereits

Der vzbv hatte bereits im vergangenen Jahr gegen eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN vom Februar 2022 geklagt, mit der sich der Streaming-Anbieter Preisänderungen vorbehielt. Wörtlich hieß es dort: „Wir behalten uns das Recht vor, den Preis für den DAZN Service an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungs- oder Bereitstellungskosten oder bei Änderungen der Umsatzsteuer oder vergleichbaren Steuern anzupassen.“ Auch ein Anstieg der Inflationsrate wurde als möglicher Anlass für Preiserhöhungen genannt.

vzbv-Rechtsreferentin Jana Brockfeld erklärte auf Anfrage, diese Klausel sei intransparent. „So knüpft sie Preisanpassungen beispielsweise an Veränderungen der Marktbedingungen an, wobei unklar ist, welcher Markt betroffen sein soll.“ Überdies sehe die Klausel nicht vor, im Fall eines Kostenrückgangs die Abo-Preise zu senken.

Etappensiege gegen Spotify und Netflix

Mit dem letztgenannten Argument hatte der vzbv bei Klagen gegen die Streaming-Anbieter Netflix und Spotify Erfolg. Das Landgericht Berlin befand in beiden Fällen, auch gesunkene Kosten müssten an die Verbraucher weitergegeben werden. Genau wie bei DAZN waren in den Nutzungsbedingungen von Netflix und Spotify aber nur mögliche Preiserhöhungen geregelt. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig, weil die Unternehmen Berufung eingelegt haben. Die Klage gegen DAZN ist beim Landgericht München I anhängig, ein Verhandlungstermin wurde noch nicht anberaumt.