Noch ist nur das Arbeitsgericht in Frankfurt damit befasst zu klären, ob der Streik der Lokführer verhältnismäßig ist. Vor sieben Jahren waren Bahn und die Lokführergewerkschaft GDL schon einmal Dauergäste der Justiz.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Stuttgart - Im Augenblick hält der Lokführerstreik vor allem verhinderte Bahnkunden in Atem, vielleicht stöhnt auch schon bald wieder die bundesdeutsche Justiz. Noch ist nur das Arbeitsgericht in Frankfurt damit befasst zu klären, ob der Streik der Zugchauffeure verhältnismäßig ist. Vor sieben Jahren haben Bahn und die Lokführergewerkschaft GDL Heerscharen von Juristen beschäftigt, um diese Frage zu beantworten. Gleich bei sechs Arbeitsgerichten hat die Bahn im Sommer 2007 Streikverbote beantragt gehabt – von Husum bis Stuttgart, von Mainz bis Chemnitz waren Juristen damit beschäftigt, Licht ins juristische Dunkel zu bringen. Geklagt wurde zu einem Zeitpunkt, zu dem die Streiks noch nicht einmal begonnen hatten.

 

Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein hohes Gut – selten hat sie so viel Verwirrung hervorgerufen wie vor sieben Jahren. Während Mainz den Streik der Lokführer erlaubt hat, wurde er in Düsseldorf verboten. Das Arbeitsgericht in Chemnitz hatte einen Streik im Fern- und Güterverkehr untersagt, im Nahverkehr allerdings gestattet. Acht Stunden lang hatten die Parteien in der mündlichen Anhörung damals ihre Argumente ausgetauscht, nachts um zwei Uhr verkündete ein sichtlich ermatteter Richter den Spruch seiner Kammer. Die Eilentscheidung wurde gut einen Monat später vom Landesarbeitsgericht aufgehoben.

Die regelmäßigen Treffen vor Gericht sind ungewöhnlich

Alles andere als ICE-Geschwindigkeit hatte auch die Verhandlung in Berlin, die auf Betreiben der Gewerkschaft stattfand. Die GDL wollte dort die von der Bahn angeordneten Notdienste verbieten lassen. Insgesamt vier Stunden stritt man sich dabei allein um die örtliche Zuständigkeit. Dieser Punkt nimmt nur selten mehr als wenige Minuten Zeit in Anspruch. Das Ansinnen der Gewerkschaft wurde seinerzeit letztendlich abgewiesen.

Die regelmäßigen Treffen vor Gericht, die Bahn und GDL über Monate hinweg praktizierten, sind in Tarifauseinandersetzungen eher ungewöhnlich. Ein Alleinstellungsmerkmal für das Transportunternehmen sind sie nicht. Das Frankfurter Arbeitsgericht hatte 2012 über die Rechtmäßigkeit von Streiks der Vorfeldmitarbeiter und des Towers auf dem Frankfurter Flughafen zu befinden – und untersagte beiden den Arbeitskampf.