Streit am Bodensee Freiwillig Tempo 30: Ist eine solche Bitte zulässig?

Die einen fahren freiwillig Tempo 30, bei anderen drosselt der Fahrassistent ganz unfreiwillig die Geschwindigkeit. Foto: Grüne Höri/oh

Das Landratsamt Konstanz droht Anwohnern, die auf der Halbinsel Höri Schilder aufgestellt haben, mit einem hohen Zwangsgeld. Dagegen klagt jetzt die Umwelthilfe.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Über dem Tempo-30-Zeichen steht das Wörtchen „freiwillig“, darunter sind ein paar springende und rennende Kinder gemalt. Die wenigsten Autofahrern dürften die Botschaft dieses Schildchens missverstehen: Sie dürfen sich entweder an Tempo 30 halten – oder eben nicht. Das Problem nennt sich Künstliche Intelligenz und ist auf solche Unterschiede offenbar nicht programmiert. „Mein Assistenzsystem versteht nicht, dass das Schild freiwillig ist“, sagt ein 54-jähriger Autofahrer. Wenn er durch Moos auf die Höri fährt, die idyllische Halbinsel westlich des Bodensees, bremst sein Wagen regelmäßig ab, oder es ertönt zumindest eine Warnung – „und das nervt“, sagt der Mann.

 

Die von Anwohnern aufgestellten Schilder, von denen es zeitweise bis zu 30 in verschiedenen Orten auf der Höri gab, sind mittlerweile ein Fall für die Justiz geworden. Das Landratsamt Konstanz meldete sich bei den Anwohnern mit einer unverhohlenen Drohung. Sollten die Tafeln nicht sofort verschwinden, werde man ein üppiges Zwangsgeld verhängen, hieß es.

Selbsthilfe oder Selbstjustiz?

Die meisten gaben daraufhin klein bei. Einige aber reichten beim Verwaltungsgericht in Freiburg Klage ein. Unterstützung erhielten sie von der Umwelthilfe, deren Zentrale sich im nahen Radolfzell befindet. Wieso sollte es Bürgern verwehrt sein, ihre Mitbürger um ein wenig Rücksichtnahme zu bitten, fragte sich der prozesserprobte Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch. „Hier gibt es Ortsdurchfahrten ohne Fußgängerüberweg. Da kommen Kinder oder Menschen mit Rollator kaum rüber“, sagt Resch. Wenn der Staat es nicht schaffe, die Bürger zu schützen, müssten sie doch selbst tätig werden dürfen.

Die Kläger mit Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch (rechts) vor dem Verwaltungsgericht Foto: DUH/oh

Beim Landratsamt sieht man in den Schildern hingegen so etwas wie Selbstjustiz. Autofahrer hätten sich beschwert, erklärte eine Sprecherin der Behörde. Manche vermuten, dass der Landrat Zeno Danner persönlich auf stur geschaltet habe. Der parteilose Politiker arbeitete schließlich einmal fürs Verkehrsministerium. Wenn man ständig von außerorts 100 auf 30 abbremsen und dann wieder beschleunigen müsse, sei das für die Umwelt kein Gewinn, argumentierte er gegenüber Resch.

Anwohner fühlen sich eingeschüchtert

Das Verwaltungsgericht, das den Tenor seines Urteils an diesem Dienstag bekannt geben will, ließ sich in der Sache bei der Verhandlung noch nicht so sehr in die Karten schauen. Stattdessen ging es vor allem um eine formale Frage: Ist die pure Drohung, ein Zwangsgeld anzuordnen, schon ein Rechtsakt, gegen den sich Bürger wehren können? Es habe sich ja nur um einen Informationsbrief gehandelt, argumentierten die Vertreter des Landratsamtes. Die Umwelthilfe hielt jedoch dagegen, dass schon dieses Schreiben die meisten Betroffenen eingeschüchtert habe. Inzwischen hängen nur noch drei „Freiwillig Tempo 30“-Tafeln. Bisher unterließ das Landratsamt in diesen Fällen weitere Schritte.

Für Resch ist der Streit allemal wichtig genug, um ihn bis zum Ende durchzufechten. „Wir wollen eine Klärung, was noch toleriert wird.“ Eine 30 in einem roten Herz oder mit Blümchenkranz drum herum? Die Anwohner hatten durchaus unterschiedliche Formen und Farben für ihren Appell gewählt. Dem Konstanzer Landratsamt missfielen alle. Für Resch ist aber klar: „Wenn wir Autofahrer erreichen wollen, müssen wir mit Symbolen arbeiten.“

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