Stiftung Warentest hatte die Vollnuss-Schokolade von Ritter Sport mit "mangelhaft" bewertet und behauptet, der Schokoladenhersteller verwende chemische Aromen. Das lassen sich die Waldenbucher nicht bieten und erwirken eine einstweilige Verfügung.

Stiftung Warentest hatte die Vollnuss-Schokolade von Ritter Sport mit "mangelhaft" bewertet und behauptet, der Schokoladenhersteller verwende chemische Aromen. Das lassen sich die Waldenbucher nicht bieten und erwirken eine einstweilige Verfügung.

 

Waldenbuch/Berlin - Der Schokoladenhersteller Ritter Sport hat im Streit um die Deklaration eines Aromastoffes eigenen Angaben zufolge einen Teilsieg errungen. Das Landgericht München habe die Behauptung, Ritter Sport verwende chemisch hergestelltes Aroma in seiner Nuss-Schokolade, verboten, teilte der Schokoladen-Hersteller mit Sitz in Waldenbuch am Donnerstag mit. Dem Antrag von Ritter Sport auf einstweilige Verfügung sei stattgegeben worden.

Eine Sprecherin von Stiftung Warentest konnte das zunächst nicht bestätigen. Eine entsprechende Verfügung sei in Berlin noch nicht eingegangen. Warentest sei zu dem Fall vom Gericht auch nicht angehört worden.

Vergangene Woche hatte die Stiftung Warentest einen Schokoladentest veröffentlicht. Darin bezeichneten die Tester die Kennzeichnung „natürliches Aroma“ auf der Schokolade von Ritter Sport als irreführend, weil sie darin einen chemisch hergestellten Aromastoff nachgewiesen hätten.

"Natürliches Aroma mit botanischer Quelle"

„Diese Behauptung trifft nicht zu“, heißt es bei Ritter Sport. Der Aromenhersteller Symrise habe in einer Garantieerklärung bestätigt, dass der Rohstoff in der Ritter-Sport-Schokolade ein natürlicher Aromastoff sei. „Es handelt sich um ein natürliches Aroma mit botanischer Quelle“, sagte eine Symrise-Sprecherin diese Woche. Den pflanzlichen Grundstoff und Details zum Herstellungsprozess wollte sie aus Wettbewerbsgründen nicht nennen. Es handele sich aber um ein Verfahren, das nach der EU-Verordnung für natürliche Aromastoffe zulässig sei.

Piperonal kommt laut Ritter Sport unter anderem in Blütenölen, aber auch in Pflanzen wie Pfeffer oder Dill vor. „Die Stiftung Warentest hat aufgrund des Umstandes, dass aus der gewählten Analysemethode die Herkunft des Piperonal nicht feststellbar ist, den Schluss gezogen, dass es chemischen Ursprungs sein muss“, heißt es in der Pressemitteilung von Ritter Sport.

Für die Verbraucher macht es letztlich keinen Unterschied, ob das Piperonal chemischen oder natürlichen Ursprungs ist. „Der Aromastoff Piperonal stellt keine gesundheitliche Gefahr dar, Ritter Sport Voll-Nuss kann also bedenkenlos verzehrt werden“, heißt es bei Warentest.