Die Vorwürfe, die Steffen Herwig, der Vorstandsvorsitzende des Vereins für Umweltschutz und Heimatkunde im Landkreis Ludwigsburg ((VUH), an Ludwigsburgs Oberbürgermeister Matthias Knecht richtet, sind heftig: Er missachte die Planungskompetenzen des Verbands Region Stuttgart und lasse den nötigen Respekt gegenüber den demokratisch legitimierten Mitgliedern der Regionalversammlung vermissen, heißt es in einem Schreiben an den Rathauschef.
Der Anlass für den Angriff ist eine Pressemitteilung, durch die bekannt wurde, dass es in Ludwigsburg eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe gibt, die sich mit den Plänen zu einer Landeserstaufnahmestelle für Flüchtlinge (Lea) und den Nutzungsmöglichkeiten des Schanzackers befasst. Der liegt auf Ludwigsburger Gemarkung, aber in unmittelbarer Nähe zu Tamm und Asperg. Gegenüber unserer Zeitung hatte Knecht erklärt, das sei ein normaler Vorgang. Auf eigener Gemarkung habe Ludwigsburg die Planungshoheit, und wenn die Bürgermeister von Asperg und Tamm über eine Petition ans Land jeglicher Bebauung einen Riegel vorschieben wollten, sei das eine Einmischung ins kommunale Selbstverwaltungsrecht. Er sei nicht bereit zu sagen, der Schanzacker bleibe für immer Acker, sondern wolle die Zukunft des Areals offen lassen.
Landes- und Regionalplanung zählt mehr als die kommunale Selbstverwaltung
Dem hält der Verein in seinem Schreiben entgegen, dass das kommunale Selbstverwaltungsrecht in der Landes- und Regionalplanung an seine Grenzen stoße. Und da der Verband Region Stuttgart (VRS) bereits im Jahr 2009 den Schanzacker als regionalen Grünzug ausgewiesen habe, sei eine Bebauung des Gebiets ausgeschlossen und „für Überlegungen zu anderweitigen Nutzungen aus Rechtsgründen grundsätzlich kein Raum“.
Der VRS-Regionaldirektor Thomas Kiwitt sieht das etwas anders. Es sei richtig, dass der Schanzacker als regionaler Grünzug ausgewiesen und eine Bebauung damit ausgeschlossen sei, weil sich die Planungen einer Gemeinde an dem Regionalplan orientieren müssten. Allerdings, so betont er, habe ein solcher Regionalplan keine Denkverbote zur Folge. Es sei völlig legitim, dass man sich in einer Kommune darüber Gedanken mache, „was wäre, wenn“ – in diesem Fall, wenn der Schanzacker kein regionaler Grünzug wäre. Deshalb würde er auch nicht so weit gehen, wie der VUH von einer Respektlosigkeit zu sprechen.
Geringschätzung für Schutzstatus des Schanzackers?
Der Verein, der von der Bürgerinitiative GGLTA (Gemeinsam gegen Lea Tamm Asperg) gegründet wurde, greift Knecht aber noch deutlicher an: „Seit dem Beginn der Debatte über die Planungen des Landes für eine Lea Schanzacker treten Sie mit einer beständigen Geringschätzung des für den Schanzacker bestehenden Schutzstatus als ‚Regionaler Grünzug’ in Erscheinung“, heißt es indem Schreiben, und: „Für uns stellt sich hier die Frage, warum es gerade Ihnen als Jurist offenkundig derart große Schwierigkeiten bereitet, die bestehende Sach- und Rechtslage schlicht und ergreifend so hinzunehmen, wie sie ist.“
Der Ludwigsburger OB reagiert darauf gelassen. „Ich sehe zwar als durchaus nicht völlig rechtsunkundiger Professor für – unter anderem – Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht den Fall anders, will aber momentan gar kein Öl ins Feuer gießen“, schreibt er zurück. Er wolle vielmehr einen sachlichen Diskurs, um gegenseitiges Verständnis zu wecken, Diskussionslinien aufzuzeigen „und im einen oder anderen Punkt sogar zueinander zu finden“. Das Recht schreibe keine Denkverbote vor. Sich über die eigene Gemarkung Gedanken zu machen, sei sogar die Pflicht der Stadt. Konkrete Pläne oder Planungen gebe es aber nicht.
Verein soll Bürgerinitiative nicht ersetzen
Das Schreiben des VUH sei die erste direkt an die Verwaltung gerichtete Aktion, sagt Thomas Walker, der Sprecher der Bürgerinitiative. Der Verein solle jedoch die Bürgerinitiative nicht ersetzen, sondern sie parallel unterstützen. Damit wolle man Langfristigkeit signalisieren und den Naturschutzaspekt betonen, der sonst in der Lea-Diskussion immer zu kurz komme. Außerdem habe man als Verein ganz andere Möglichkeiten – nicht zuletzt die, dass er, anders als eine Bürgerinitiative, auch klagen könne.