Nürtingen gehört dazu. Der Weihnachtsmarkt und das alle zwei Jahre stattfindende Neckarfest würden sich über ein größeres Areal erstrecken, sodass die Neuberechnung hier voll zum Tragen komme, teilt Pressesprecher Clint Metzger mit. Beim Weihnachtsmarkt mussten seinen Zahlen zu Folge 2019 noch 144 Euro, 2022 bereits 1155 Euro und 2023 rund 2400 Euro an GEMA-Gebühren entrichtet werden. Beim Neckarfest sieht es ähnlich aus. Bisher sei die Fläche vor den Bühnen mit insgesamt 1877 Quadratmetern veranschlagt worden, und 2019 hätten 577 Euro an GEMA-Gebühren bezahlt werden müssen. Für die Veranstaltung im letzten Jahr sei aber von einer Gesamtfläche von 5000 bis 6000 Quadratmetern ausgegangen worden. Die Stadt rechne nun mit geschätzten Kosten von 4000 bis 5000 Euro. Die Rechnung dafür stehe aber noch aus. Bei beiden Festen habe die Stadt Widerspruch eingelegt: „Zudem haben wir die GEMA für einen Ortstermin angefragt, aber bislang keine Rückmeldung dazu erhalten“, so der Sprecher.
Kosten schnellen in die Höhe
Von ähnlichen Erfahrungen berichtet Vanessa Palesch aus Kirchheim. Beim Haft- und Hokafescht käme eine zentrale Bühne am Marktplatz zum Einsatz: „Aber als Veranstaltungsfläche wird die gesamte Innenstadt herangezogen.“ Für 14 Stunden Bühnenprogramm seien im Vorjahr mehr als 2000 Euro GEMA-Gebühren angefallen. Diese Summe mache etwa 25 Prozent der Gesamtkosten für die Bühne mit Aufbau, Licht- und Tontechnik sowie Gagen aus. 2018 und 2019 hätten noch knapp 1500 Euro bezahlt werden müssen. Für das abendliche Bühnenprogramm auf dem Kirchheimer Weihnachtsmarkt seien 2022 rund 3000 Euro abgerechnet worden: „Aus diesem Grund haben wir uns 2023 für GEMA-freie Weihnachtsmusik entschieden“, sagt Vanessa Palesch.
Problematisch sieht auch Martin Gebauer von der Stadt Plochingen die GEMA-Politik: „Die Kosten für Kultur- und Musikveranstaltungen sind in den letzten Jahren insgesamt stetig gestiegen.“ Die Gebühren würden auch in Plochingen die knappen Etats der Veranstalter zusätzlich belasten: „Hinzu kommt, dass die Tarifpolitik der GEMA schon immer schwer zu durchschauen und nicht kalkulierbar ist.“ Ein Weglassen GEMA-pflichtiger Musik sei jedoch keine Option. Eine Petition sei bislang nicht ins Auge gefasst worden.
Zusammenarbeit wäre besser
Eine Teilnahme an der Petition ist auch für Filderstadt kein gangbarer Weg. Veranstaltungen im Kultur- und Kongresszentrum Filharmonie seien nicht von der Neuberechnung betroffen, teilt Oberbürgermeister Christoph Traub mit. Es bestehe im Übrigen die Möglichkeit, bei der GEMA im Nachgang zu Veranstaltungen einen Angemessenheitsantrag zu stellen: „Zudem erachten wir für eine Petition, wie sie hier formuliert ist, ein von vornherein übergeordnetes Zusammenarbeiten mit Gemeindetag, Städtetag oder Verbänden als zielführender.“ Ungeachtet dessen gebe es Anhaltspunkte, das Vorgehen der GEMA zu hinterfragen und mit Blick auf viele Ehrenamtsfeste bezahlbare Antworten darauf zu finden, was die Netto-Veranstaltungsfläche eines Events sei und welche Gebühren für die betreffende Art von Veranstaltung festgelegt werden könnten.
Keinen GEMA-Frust hat dagegen die Stadt Esslingen. Man sei in ständiger Abstimmung mit der Gesellschaft, erklärt Michael Metzler von der Esslinger Stadtmarketing und Tourismus GmbH (EST). Die Musik auf dem Mittelaltermarkt sei lizenzfrei gewesen, da es sich um historisches Liedgut gehandelt habe. Beim Sommerfest Estival werde tageweise abgerechnet: „Bei unseren anderen Events wie Esslinger Frühling, Esslinger Herbst und Esslingen funkelt spielt Live-Musik im öffentlichen Raum keine Rolle.“ Zu den genauen Zahlen wollte sich der EST-Geschäftsführer nicht äußern: „Für die Events der EST und EME kommentieren wir die Gebühren nicht.“
Auch die Stadt Wendlingen gibt an, bei ihren Veranstaltungen keine Mehrbelastung gehabt zu haben, sagt Kathrin Flohr von der Abteilung Abteilung Kultur, Sport, Bürgerschaftliches Engagement: „Bei den letzten zwei Veranstaltungen – dem Stadtfest und dem Weihnachtsmarkt 2023 – hatten wir keine deutliche Mehrbelastung durch die GEMA-Gebühren.“ Ein Weglassen GEMA-pflichtiger Musik komme nicht Frage: „Dann wäre eine Veranstaltung für Besucherinnen und Besucher nicht attraktiv.“
Das sagt die GEMA
Gerichtsurteil
Auf mehrfache Anfragen unserer Zeitung hat die GEMA nicht geantwortet, doch in einer Pressemitteilung nahm sie im November Stellung. Der Bundesgerichtshof habe entschieden, dass die gesamte Veranstaltungsfläche von Stadtfesten oder Weihnachtsmärkten bei der Bemessung der Lizenzgebühr zugrunde gelegt werden müsse. Gemessen werde von Wand zu Wand, vom ersten bis zum letzten Stand. In diesem Zusammenhang habe die GEMA festgestellt, dass manche Veranstalter ihre Flächen nicht korrekt angemeldet hätten.
Hintergrund
Die GEMA verweist in dem Pressetext auf eine angemessene Vergütung der Musikautoren. Das Urheberrecht sei eindeutig. Jeder Besucher von Weihnachtsmärkten würde etwa 18 Euro Umsatz generieren: „Demgegenüber stehen 2,5 Cent, die je Besuch für die Musik anfallen.“
Gebühren
Die Einnahmen aus der Lizenzgebühr für die Musik würden an die Mitglieder, das seien etwa 90 000 Musikschaffende, als Tantiemen ausgeschüttet. Das Geld trage einen Großteil zum Gesamteinkommen der Musikurheber bei.