Die Leipziger Richter haben Herwigs Beschwerde abgewiesen. Das Gericht selbst äußert sich nicht dazu, so lange nicht alle Beteiligten informiert sind. Herwig nimmt den Beschluss „mit einem lachenden und einem weinenden Auge“ zu Kenntnis. Er habe nun die Kosten des Verfahrens zu tragen. „Aber der Beschluss bringt uns einer Klärung des Sachverhalts näher.“

 

Neben dem Streit um den Lärmschutz tagsüber sind die Zugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung. Die Richter hatten bereits vor einiger Zeit konstatiert, dass die Bahnfahrten spätabends und frühmorgens nicht genehmigt seien. Der Zweckverband wurde aufgefordert, die Genehmigung nachträglich einzuholen.

Laut Herwig haben die Richter nun darauf abgehoben, dass der nächtliche Betrieb gar nicht genehmigt ist – also auch nicht Gegenstand einer juristischen Debatte sein könne. Laut einem Sprecher des Landratsamtes läuft das Verfahren, um die ergänzende Genehmigung einzuholen: „Diese Ergänzung ist in Vorbereitung und in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium.“ In der Kreisbehörde wird die Entscheidung in Leipzig begrüßt: „Wir freuen uns, dass unsere Rechtsauffassung vom Gericht bestätigt wurde. Wir hoffen, dass dieses langwierige Verfahren rechtlich nun endgültig abgeschlossen ist.“

Für Herwig indes geht es nun ums Ganze. Er wird vor dem Verwaltungsgericht gegen die Nutzungsuntersagung klagen. „Es bleibt mir gar nichts anderes übrig.“