Die E-Mail hatte es in sich: Vom „Durchsetzen menschenverachtender Maßnahmen“, von „Verbrechen gegen die Menschheit“ war die Rede und von dem Verdacht, dass es einzelnen Lehrkräften „Freude bereitet, Kinder zu erniedrigen und zu belehren“. Absender der Mail waren die Eltern zweier Mädchen, die die Mittelstufe der Freien Waldorfschule Filstal besuchten. Sie bezogen sich auf die damals gültigen Corona-Schutzmaßnahmen, mit denen die Landesregierung versuchte, die Pandemie einzudämmen und die auch an der Waldorfschule angewendet wurden.
Oberlandesgericht weist Eilantrag zurück
Nach der E-Mail kündigte der Schulverein im März und April die Schulverträge für die beiden Mädchen zum Schuljahresende, weil das Vertrauensverhältnis zu den Eltern zerstört sei. Der Vater ist ein bekanntes Gesicht der Querdenker-Szene. Die Eltern klagten im Juli mit einem Eilantrag gegen die Kündigung, das Oberlandesgericht Stuttgart hatte diesen Antrag nun unlängst abgewiesen. Die Mädchen dürfen nicht an die Privatschule zurückkehren. In seiner Begründung haben die Richter dargelegt, warum die Kündigungen rechtens waren. „Drohungen, Unterstellungen und Vorwürfe“ der Eltern konstatiert das Gericht.
Dass es an der Faurndauer Waldorfschule Widerstand gegen die Maskenpflicht und andere Corona-Vorkehrungen gab, wurde schon im Oktober 2020 klar. Damals bauten Unbekannte nachts eine gespenstische Szenerie vor den Schultüren auf, mit maskierten Stofftieren, Parolen und dem Slogan. „Ich kann nicht atmen“. In den folgenden Monaten habe es viele Gespräche, E-Mails mit den Eltern und Einigungsversuche gegeben, erklärt Ludwig Keller-Bauer, der Geschäftsführer des Schulvereins der Waldorfschule Filstal. Er betont, dass kritische Stimmen gegen Corona-Maßnahmen grundsätzlich natürlich kein Kündigungsgrund seien. Man habe sich um Einigung mit den Kritikern bemüht. Die Freie Waldorfschule sei aber „kein rechtsfreier Raum“.
Bildungsauftrag als oberste Prämisse
Der dreiköpfige Vorstand des Schulvereins meldete sich nach dem Urteil mit einer Stellungnahme zu Wort. „Auch wenn die Freie Waldorfschule Filstal mit der überwiegenden Mehrheit der Elternschaft die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sehr gut gemeinsam bewältigen konnte, ist die regelkonforme Haltung der Schule nicht überall auf das gleiche positive Echo gestoßen“, heißt es. „Der Schulfrieden und der respektvolle Umgang waren uns dabei immer ein großes Anliegen.“ Die oberste Prämisse sei der Bildungsauftrag gewesen, so der Vorstand.
Die Vorstandsmitglieder betonen, dass die pädagogischen Konzepte angepasst wurden und die Maßnahmen den Vorgaben des Landes entsprachen. In einem einzigen Fall seien jedoch „so viele Grenzen überschritten worden, dass eine weitere Zusammenarbeit mit der Familie in diesem Fall für die Schulgemeinschaft und deren Organe unzumutbar geworden ist“. Die Wirksamkeit der Kündigung hätten die Gerichte nun bestätigt.