Wolpertshausen - Martin Ihle mag nicht mehr. Der Zivilrichter, Hobby: Orgelspiel, sitzt in einem kleinen Raum im vierten Stock des Heilbronner Landgerichts, trippelt mit den Fingern auf den Tisch und appelliert inständig an die Parteien. „Muss man denn wirklich immer alle Register ziehen?“, fragt er. Es sei doch schon der vierte Prozess in dieser Sache, eine fünfte Klage sei eingereicht. Man solle auch an die Gerichtskosten denken.
250 000 Euro sollen da schon angefallen sein, wie der Vertreter einer Seite später einräumt. Nicht nur Ihle, auch das Stuttgarter Oberlandesgericht war bereits mit dem Fall befasst, der Bundesgerichtshof muss demnächst entscheiden. Dann wird es noch teurer Allerdings geht es auch nicht um wenig, sondern um den Landstrich, der Hohenlohe heißt. Und es geht um zwei Männer, beide aus Wolpertshausen. Der Ort bei Schwäbisch Hall zählt 2200 Einwohner, und er hat wohl nur Platz für einen der beiden.
Diese Aura verbreitet zumindest Rudolf Bühler. Der machtbewusste Vorsitzende der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH), der stets einen breitkrempigen Filzhut und ein hochgekrempeltes Wanderhemd trägt, hat vor 35 Jahren das schwäbisch-hällische Landschwein vor dem Aussterben gerettet und zum Symbol für die regionale Fleischproduktion gemacht. Die Waren mit dem Signet der BESH füllen Supermarktregale in der Region Stuttgart und anderswo. Diesen Erfolg will er sich jetzt nicht kaputt machen lassen. Auf Fotos posiert der 67-Jährige mit Ferkel auf dem Arm. Sein Sonnenhof, ein idyllischer Fachwerkbau, steht mitten im Ort. Seit 1378 sei er der Familiensitz, sagt Bühler.
Die Kontrahenten leben nahe beieinander
Sein Widersacher ist zwanzig Jahre jünger und logiert nur wenige hundert Meter weiter. Wo der alte Ortskern in ein Gewerbegebiet übergeht, steht Volker Setzers „Landmetzgerei“. Schon bei dieser Bezeichnung geht Bühler der Filzhut hoch. Es handele sich um ein „Fleisch verarbeitendes Industrieunternehmen“ zitiert er aus dem Urteil des Oberlandesgerichts. 19 Filialen und 180 Mitarbeiter gehören zu Setzers Firma. „Ich bin Metzger mit Herz und Seele“, versichert der 47-Jährige – ein „Hohenloher Bauernbub“, der es mit Fleiß, Glück und einem Bankdarlehen weit gebracht hat. Auch von ihm kursieren Fotos mit Schwein auf dem Arm. Jetzt hat er den Slogan „Wir sind Hohenlohe“ erfunden. Seine Banner an der Durchgangsstraße wurden weggerissen, doch im Internet sammelt er weiter Geld für seinen Rechtsstreit mit der BESH. „Ich glaube, Herr Bühler hat ein persönliches Problem mit mir“, sagt er.
Um Persönliches, behauptet Bühler, gehe es hier am allerwenigsten. Als Trittbrettfahrer, der mit gut eingeführten Marken der BESH Produktpiraterie und Verbrauchertäuschung betreibe, hat er Setzer schon bezeichnet. Auch wegen solcher Bezeichnungen wird sich jetzt vor Gericht gestritten. Tatsächlich hatte Setzer in seinen Filialen „Hohenloher Landschwein“ und „Hohenloher Weiderind“ im Angebot. Von der BESH, die sich die Bezeichnungen hatte schützen lassen, stammte das Fleisch nicht. Dafür fuhren 40-Tonner mit den Schriftzügen bundesweiter Fleischgiganten durch den Ort. Bühler fotografierte, wie ein Lastwagen aus dem Imperium des Schalke-Aufsichtsrats Clemens Tönnies entladen wurde. 3000 Euro waren ihm die Bilder wert. Beim Fotografieren war es zu einem Handgemenge gekommen. Bühler habe seinen Mandanten ins Gesicht geschlagen, sagt Setzers Rechtsanwalt Benjamin Stillner. Bühler zahlte Schmerzensgeld – freiwillig, wie er betont. „Setzer hatte drei Zeugen, ich keinen. Ich wollte die Sache vom Tisch haben.“
Die Staatsanwaltschaft ermittelt
Wie sich zeigte, waren die Fotos doch nicht so viel wert. Zwar nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf, doch sie fand keine Hinweise auf einen Lebensmittelbetrug durch Setzer. Die Vor-Ort-Kontrollen hätten den Anfangsverdacht nicht bestätigt, sondern sogar widerlegt, heißt es in einem Schreiben der Oberstaatsanwaltschaft. Es sei eindeutig nachzuvollziehen gewesen, dass Setzer das Fleisch für seine Filialen direkt von zwei bäuerlichen Betrieben aus Hohenlohe erhalten habe. Die Tönnies-Lieferungen hätten eine andere Produktlinie betroffen, die an griechische Gastronomen ausgeliefert wurde.
Gleichwohl untersagte das Stuttgarter Oberlandesgericht Setzer mittlerweile, sein Fleisch unter den Bezeichnungen „Hohenloher Landschwein“ und „Hohenloher Weiderind“ anzubieten. Es handele sich um geschützte geografische Herkunftsbezeichnungen der BESH, argumentierte das Gericht und legte ein etwaiges Zwangsgeld auf 250 000 Euro fest.
Droht eine Monopolisierung der Region?
Für Bühler ist es der erste, aber entscheidende Sieg in dem Streit. „Regional ist das neue Bio. Aber es ist noch nicht durchdekliniert, welche Kriterien dafür gelten“, sagt er. Das Stuttgarter Urteil führe da ein ganzes Stück weiter. „Der Verbraucher kann wieder sicher sein, dass ein Hohenloher Weiderind auch aus Hohenloher Weidehaltung stammt.“
Allerdings sehen es nicht nur Großmetzger wie Setzer kritisch. Wenn nur noch die BESH bestimme, was den Namen Hohenlohe tragen dürfe, drohe eine Monopolisierung, warnt der Bauernverband in Schwäbisch Hall. Mittlerweile hat Bühler eine Schutzgemeinschaft gegründet und ihr die Qualitätssicherung für weitere landwirtschaftliche Produkte „made in Hohenlohe“ übertragen. Jeder, der die Qualitätskriterien erfülle, könne die Marken frei nutzen. Doch die entsprechende Markensatzung schreibt nicht nur eine Weidehaltung – „so weit möglich“ – vor, sondern auch eine Schlachtung in Schwäbisch Hall. Der dortige Schlachthof gehört der BESH. „Es geht weniger um Qualität als ums Geld“, vermutet Stillner.
Jetzt geht es vor den Bundesgerichtshof
Mit einer Revision beim Bundesgerichtshof will er das Stuttgarter Urteil kippen. Die Chancen stünden nicht schlecht, glaubt Stillner. Und in dem kleinen Raum im vierten Stock des Heilbronner Landgerichts könnte man den Eindruck gewinnen, dass auch Zivilrichter Martin Ihle gewisse Zweifel an der Weisheit der Stuttgarter Kollegen hegt. Die Region sei doch schon lange vor der BESH für Fleischerzeugung bekannt gewesen. „Das Bœuf de Hohenlohe gibt es seit 200 Jahren.“ Ihle verweist auf den Adel: „Die Dynastie der Hohenloher hat ja auch mehrere Linien.“
Wenn eine Region zur Marke wird
Europarecht
Die Europäische Union schützt bestimmte regionale Produkte. Ein klassisches Beispiel ist der Schwarzwälder Schinken, der im Schwarzwald hergestellt sein muss – das Fleisch kann auch von anderswo stammen. Im Schwarzwald gibt es nicht genügend Schweinehalter.
Erfolg
Beim Schwäbisch-Hällischen Qualitätsschweinefleisch hat es die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall (BESH) mit ihren mehr als 1000 Mitgliedsbetrieben geschafft: die EU hat es als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) anerkannt. Ähnliches gilt in Deutschland noch für Bayerisches Rindfleisch, Diepholzer Moorschnucke, Lüneburger Heideschnucke und Limpurger Weideochse.
Markenschutz
Eigentlich gilt: was die EU nicht schützt, ist frei verwendbar. Allerdings gibt es noch die Möglichkeit, sich über den Markenschutz Produktbezeichnungen zu sichern. Inwieweit es dabei möglich ist, auch Bezeichnungen einer Region wie „Hohenlohe“ unter Schutz zu stellen und ob dies mit Europarecht kollidiert, ist bisher noch nicht endgültig geklärt.