Sonnenenergie hat auch Schattenseiten. Anträge für Anlagen auf dem Kielmeyerhaus und weiteren historischen Gebäuden in der Esslinger Altstadt führen zu Diskussionen. Befürchtet werden optische Beeinträchtigungen, negative Auswirkungen auf den Tourismus oder Eingriffe in die historische Substanz. Zum Spannungsfeld zwischen Denkmalschutz und Photovoltaikanlagen ein Gespräch mit Martin Hahn vom Landesamt für Denkmalpflege in Esslingen.
Herr Hahn, die Energie der Sonne ist für alle da – außer für den Denkmalschutz?
Das ist so nicht richtig. Wir vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart versuchen, zwei wichtige Belange unter einen Hut zu bringen: Da ist zum einen der Wunsch nach umweltfreundlicher Energie und mehr Unabhängigkeit von Lieferländern wie Russland. Zum anderen besteht das Bedürfnis nach einem attraktiven Ortsbild und dem Erhalt historischer Stadtkerne als einem besonders schützenswerten Kulturgut. Dieser Interessenkonflikt beschäftigt uns seit Jahren, doch nun hat das Thema durch die Klimawende, die Debatte über eine Energieautarkie im Zuge des Ukraine-Krieges und steigende Rohstoffpreise eine neue Dynamik bekommen.
Wie ließe sich der Zwiespalt lösen?
Zunächst einmal muss betont werden, dass Kulturdenkmale aufgrund ihrer grauen Energie, die im Bestand gebunden ist, allein durch ihren Erhalt gute Klimaschützer sind. Ebenso klar ist, dass im Fokus der Energiewende vor allem die energetische Aufrüstung des großen Baubestands jenseits der Kulturdenkmale und außerhalb der denkmalgeschützten Gesamtanlagen steht. Dennoch erkennt die Denkmalpflege an, dass auch Kulturdenkmale und denkmalgeschützte Gesamtanlagen zur Energiewende beitragen können, sofern durch die baulichen Veränderungen das Kulturdenkmal nicht erheblich in seinem Zeugniswert geschmälert wird. Ein wichtiger Teil dieser Debatte ist die Ausrüstung von Gebäuden mit Photovoltaikanlagen auf Dächern.
Welche Maßnahmen könnten helfen?
Neben der gezielt vorgenommenen Standortsuche mit Solarkatastern ist auch die Gestaltung der Photovoltaikanlagen von entscheidender Bedeutung für die Gesamtwirkung und die Denkmalverträglichkeit in den historischen Stadtkernen. Wenig denkmalverträglich sind unter anderem Standardanlagen mit glänzendem Rahmen, die wie Briefmarken übers Dach verteilt sind und sofort ins Auge stechen. Das Dach des Kulturdenkmals sollte durch eine Solaranlage nicht fremdartig überformt werden. In die Dachfläche integrierte Solarkollektoren, die bündig mit der Dachkante abschließen, sorgen zum Beispiel für einen ruhigen Gesamteindruck, neue Technologien wie Solardachziegel oder Dünnschichttechniken minimieren den Eingriff in das Erscheinungsbild. Zudem sollte sich eine PV-Anlage farblich weitgehend an die Farbe der Dacheindeckung eines historischen Gebäudes anpassen und eine matte Oberfläche aufweisen. Insgesamt gibt es also Spielräume bei der PV-Nutzung auf Kulturdenkmalen. Ein Lösungsansatz ist auch unser neues Solarkataster für denkmalgeschützte Gesamtanlagen.
Was steht in diesem Planwerk?
Das Solarkataster wird bei einem Ortsgespräch des Landesamts für Denkmalpflege am 8. Juli in Langenburg präsentiert. Es steckt sehr viel Vorarbeit darin, denn wir haben uns etwa ein Dreivierteljahr damit beschäftigt. In dem Kataster werden Leitlinien und Empfehlungen aufgezeigt, wie Denkmalschutz und Solaranlagen in historischen Stadt- und Ortskernen in Einklang gebracht werden können. Dabei wird Dach für Dach betrachtet und die einzelnen Räume in der Stadt nach verschiedenen Kriterien bewertet. Im Ergebnis zeigen sich Areale, die weniger für Solaranlagen geeignet sind, aber auch Stellen im Stadtraum, die für die Sonnenenergienutzung infrage kommen, ohne das Stadtbild erheblich zu beeinträchtigen. Das Solarkataster ist ein informelles Planwerk der städtebaulichen Denkmalpflege, das an jede einzelne Stadt angepasst werden kann.
Das Kielmeyerhaus ist ein gut sichtbares Stück Esslinger Altstadt.
Das Kielmeyerhaus steht an einem der hochfrequentierten, gut einsehbaren Räume in der Esslinger Altstadt. Da schaut jeder drauf. Hier zeigt sich exemplarisch der zuvor angesprochene Interessenkonflikt zwischen Solarnutzung und historischem Stadtbild, den wir durch das Solarkataster im gesamtstädtischen Rahmen zu lösen hoffen. Die Umsetzung des Konzepts liegt aber in der Verantwortung der Kommune. Denn jede Stadt ist anders, muss individuell betrachtet und die Lage genau geprüft werden – und die Planungshoheit liegt ja auch bei der Stadt.
Wo wären denn in der Esslinger Altstadt Solaranlagen denkbar?
Flächen, die die Stadtsilhouette und die zentralen Kernräume prägen und bestimmen, sind nicht geeignet. Doch auch in der Esslinger Altstadt gibt es Dächer, die nicht einmal von der Burg aus zu sehen sind. Solaranlagen würden hier kaum stören. Ein Ausweichen auf Nebengebäude oder weniger präsente Dachseiten wäre ebenfalls möglich.
Wer entscheidet über die Anbringung von Solaranlagen?
Die äußere Erscheinung denkmalgeschützter Gebäude darf nur eingeschränkt verändert werden. Daher ist eine Genehmigung verpflichtend. Dies gilt auch für den Bereich denkmalgeschützter Stadtkerne wie etwa bei der Gesamtanlage Esslingen. Bei solchen denkmalschutzrechtlichen Verfahren entscheiden die unteren Denkmalschutzbehörden, die in der Regel in den unteren Baurechtsbehörden angesiedelt sind. Das sind Landratsämter, größere Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. In unserer Region sind das der Gemeindeverwaltungsverband Plochingen, die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim unter Teck, das Landratsamt Esslingen sowie die Städte Esslingen, Nürtingen, Ostfildern, Filderstadt sowie Leinfelden-Echterdingen. Diese Behörden sind für den Vollzug des Denkmalschutzes zuständig. Sie sind erster Ansprechpartner für die Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer, nehmen deren Anträge entgegen und treffen die Entscheidungen. Der Antragstellende erhält in der Regel innerhalb von vier Wochen eine Antwort.
Der Denkmalschutz in aller Kürze
Behörde
Das damalige Landesdenkmalamt wurde 1972 gegründet und hatte seinen Sitz zunächst in Stuttgart. 2003 zog die Behörde in das bisherige Gebäude des Schelztorgymnasiums in der Berliner Straße 12 in Esslingen um. Außenstellen bestehen in Freiburg, Karlsruhe und Tübingen. Aufgaben der im Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelten Behörde sind die Erfassung, Dokumentation und Erforschung von Kulturdenkmalen sowie die Beratung der Eigentümer. Zuständig ist das Amt auch für Maßnahmen zum Erhalt des kulturellen Erbes und seiner Vermittlung in der Öffentlichkeit.
Denkmalschutz
Das Landesamt für Denkmalpflege wird in den Verfahren um die Anbringung von Solaranlagen auf Denkmal geschützten Gebäuden angehört und gibt als Denkmalfachbehörde eine Stellungnahme ab. Jeder Einzelfall wird nach Angaben der Behörde individuell geprüft und abgewogen. Das Landesamt äußert sich von fachlicher Seite dazu, ist aber keine Genehmigungsbehörde. Bisher sind viele Anfragen schon von den Behörden vor Ort abgelehnt worden. Heute erhält die Behörde mit steigender Tendenz landesweit etwa 10 bis 20 Anträge pro Woche.
Person
Martin Hahn arbeitet seit dem Jahr 2000 am Landesamt für Denkmalpflege. Er ist dort Referatsleiter und seit 2019 Landeskonservator. Der 1969 Geborene studierte von 1991 bis 1996 Geografie, Kunstgeschichte und Denkmalpflege in Marburg und Bamberg. 1999 promovierte er an der Technischen Universität Berlin.