Streit zwischen Landeskartellamt und EnBW Wasserpreis ist wieder Verhandlungssache

In den Streit um den Stuttgarter Wasserpreis kommt Bewegung. Die Kartellbehörde des Landes und die EnBW wollen dem Rat des Stuttgarter Oberlandesgerichts folgen und wieder miteinander sprechen.
Stuttgart - Im Streit über den Stuttgarter Wasserpreis gibt es eine Atempause: Die Landeskartellbehörde und die Energie Baden-Württemberg (EnBW) wollen sich auf Empfehlung des Kartellsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG) noch einmal an den Verhandlungstisch setzen. Beide Parteien einigten sich am Donnerstag nach einer gut zweistündigen Verhandlung und der eindringlichen Empfehlungen des Gerichts darauf, das Verfahren ruhen zu lassen und einen gütlichen Ausgleich anzustreben. Jede Partei kann aber eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen.
Die Kontrahenten wollen miteinander verhandeln
Der von der Kartellbehörde erhobenen Forderung, die jüngste Preiserhöhung der EnBW sofort aufzuheben, entsprach das OLG nicht. Das wäre ohnehin nur für den Zeitraum von September 2014 bis heute möglich, sagte der Vorsitzende Richter Gerhard Ruf.
Die Kartellwächter hatten nach langen Verhandlungen mit der EnBW im September 2014 verfügt, dass der Versorger den Stuttgarter Wasserpreis rückwirkend bis 2007 im Schnitt um 30 Prozent senken muss. Dagegen hatte der Energiekonzern sofort eine Klage eingereicht. Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war der von der EnBW zum 1. August 2012 um 9,3 Prozent auf 2,87 Euro angehobene Bruttopreis je Kubikmeter Trinkwasser.
In der Sache gingen sowohl die Vertreter der EnBW als auch die der Landeskartellbehörde auf die Anregungen des Gerichts ein. Beide erklärten ihre Bereitschaft, noch einmal über den strittigen Wasserpreis zu verhandeln. „Die Gespräche ergeben aber nur dann einen Sinn, wenn es nicht nur um zwei bis drei Prozent weniger geht“, erklärte Thomas von Fritsch, der Leiter der Kartellbehörde im Umweltministerium. Für die EnBW hielt der Rechtsanwalt Christoph Müller den seit Mitte 2012 geltenden Wasserpreis „für angemessen“. Das Unternehmen sei bereit, eine außergerichtliche Lösung zu suchen.
Jahrelanger Rechtsstreit soll vermieden werden
Die EnBW begrüßte in einer Pressemitteilung, dass der seit Mitte 2012 geltende Wasserpreis bestehen bleibe. Das OLG sei dem Antrag der Kartellbehörde auf eine sofortige Preissenkung nicht gefolgt. Mit der Aussetzung des Sofortvollzugs hätten die Richter einen Antrag der EnBW entsprochen. Im Stuttgarter Umweltministerium hieß es, dass man zu konstruktiven Verhandlungen bereit sei, um einen jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden.
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