Seitdem klar ist, dass in der Europäischen Union künftig strengere Regeln für Luftschadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxid gelten sollen, herrscht in der Region Stuttgart latente Verunsicherung. Immerhin ist zumindest Stuttgart bundesweit bekannt dafür, nicht gerade die sauberste Luft zu haben. Doch laut dem baden-württembergischen Verkehrsministerium sind die hiesigen Sorgen wegen der Novelle zur Luftqualität in der EU unbegründet.
Neue Werte seien „pragmatisch und erreichbar“
„Die bisher geltenden Grenzwerte wurden 2023 zum zweiten Mal in Folge im ganzen Land eingehalten“, sagt der Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne). Und auch die geplanten strengeren EU-Grenzwerte für Feinstaub könnten schon jetzt an allen Messstellen in Baden-Württemberg eingehalten werden. „Die neuen EU-Werte sind pragmatisch und auch erreichbar“, sagt Hermann. Bei Feinstaub sollen von 2030 an statt 25 Mikrogramm pro Kubikmeter nur noch zehn Mikrogramm pro Kubikmeter erlaubt sein, bei Stickstoffdioxid keine 40 Mikrogramm mehr, sondern 20 Mikrogramm.
Dass sich die Luft so verbessert habe, liege an den „vielfältigen und erfolgreichen Maßnahmen des Landes zur Luftreinhaltung“, sagt Hermann. Dazu zählten der Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel, die Verbesserungen beim Radverkehr und die Verbannung alter Dieselfahrzeuge ohne moderne Abgasreinigung aus den Innenstädten.
Knackpunkt seien Elektroautos, sagte Palmer
Zuvor hatte Boris Palmer, der Oberbürgermeister von Tübingen, von „blindem Aktionismus“ gesprochen – und vor Fahrverboten gewarnt: Mit der heutigen Fahrzeugflotte (mehr Verbrennerfahrzeuge als Elektroautos) sei es nicht möglich, die strengeren Grenzwerte einzuhalten. Auch ein Sprecher der Stadt Ludwigsburg hatte gesagt, dass beim Thema Feinstaub noch diskutiert werden müsse, wie man mit den geplanten Vorgaben umgehe. Denn Feinstaub könne auch durch wetterbedingte Aufwirbelungen entstehen, auf die Städte keinen Einfluss haben.
Für Stuttgart hatte ein Stadtsprecher gesagt, dass man erst einmal abwarten wolle: „Im Falle einer Neuregelung wird der bestehende Luftreinhalteplan für Stuttgart unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung der Luftschadstoffbelastung fortgeschrieben werden müssen.“