Die Bahn hat – wie von ihr angegeben – bei den Arbeiten die Grundstücke noch nicht erreicht. Das akzeptiert nun auch der Anwalt von zwei Grundstücksbesitzern, der Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gestellt hatte.

Stuttgart - Zwei Grundstücksbesitzer im Stuttgarter Norden haben ihre Anzeige gegen die Bahn wegen Sachbeschädigung zurückgenommen. Die Bahn habe Dokumente vorgelegt, „die mit den Aussagen der Vermesser, auf die wir unseren Strafantrag gestützt haben, nicht übereinstimmen beziehungsweise diese widerlegen“, sagte Rechtsanwalt Armin Wirsing am Donnerstag. Er habe nun gegenüber der Bahn erklärt, dass „wir unsere Behauptung, die Grundstücke unserer Mandanten seien durch den Tunnelvortrieb in rechtswidriger Weise in Anspruch genommen worden, zurücknehmen“, erklärte Wirsing.

 

Die Grundstückseigentümer lehnen es bisher ab, einen von der Bahn angebotenen Gestattungsvertrag zu unterzeichnen – unter anderem, weil sie fordern, dass die Bahn für Senkungen uneingeschränkt haftet. Ein solcher Kontrakt erlaubt der Bahn die Untertunnelung – in diesem Fall handelt es sich um die Röhren vom Tiefbahnhof nach Bad Cannstatt in 42 Metern Tiefe. Um dennoch die Genehmigung zu bekommen, hat die Bahn ein Besitzeinweisungsverfahren beantragt. Dazu gibt es am 14. Juli im Regierungspräsidium eine mündliche Verhandlung. Aufgrund der Aussagen der Vermesser, die sich nun als falsch herausstellten, hatte Wirsing Anfang Juli erklärt, die Bahn baue ohne Genehmigung. Das war schon damals von einem S-21-Projektsprecher als „haltlose Unterstellung“ zurückgewiesen worden. Wie von Wirsing nun anerkannt, befand sich der Tunnel samt Sicherungsmaßnahmen damals 20 Meter vor dem Grundstück. Auch wenn die Grenze in den nächsten Tage erreicht werde, würden die Arbeiten erst fortgesetzt, wenn die Erlaubnis vorliege, sagte der Sprecher. Das werde vermutlich Ende Juli sein. Bis dahin werde an anderen Röhren weitergearbeitet, sodass keine Verzögerung eintrete.