CDU und FDP halten das Gesetz zum Ausstieg des Landes für rechtswidrig - klagen wollen sie nicht.

Stuttgart - Bahn frei für die Volksabstimmung über einen Ausstieg des Landes aus dem Bahnprojekt Stuttgart 21: Nach der FDP entschied auch die CDU-Fraktion, nicht gegen das Kündigungsgesetz der grün-roten Koalition vor Gericht zu ziehen. „Nicht die Gerichte, sondern die Stimmen der Menschen sind jetzt gefragt“, sagte CDU-Fraktionschef Peter Hauk am Donnerstag in Stuttgart. Die Fraktion habe sich bei ihrer Klausur mehrheitlich hinter ein Nein zur Klage gestellt. Dem Vernehmen nach hatte sich die frühere Verkehrsministerin Tanja Gönner für eine Klage ausgesprochen.

 

Hauk sieht in der Volksabstimmung auch ein Votum über die grün-rote Landesregierung: „Es wird eine Abstimmung darüber, ob mit Tricksereien weiter das Land geführt werden soll.“ Zudem sprach er sich dafür aus, in dem Gesetzesentwurf, der an diesem Freitag erstmals im Plenum diskutiert wird, die möglichen Ausstiegskosten zu nennen.

SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel verteidigte das thematische Bündnis mit der CDU für Stuttgart 21. Er sehe darin keinen Bruch mit dem grünen Koalitionspartner: „Wenn wir für S21 eintreten, ist das nicht gegen die Grünen gerichtet.“ Es gehe um einen bürgerschaftlichen Wettstreit, keinen Wettstreit der Parteien. Die Koalition mit den Grünen solle auch nach der nächsten Wahl fortgesetzt werden.

Irritationen über das "Techtelmechtel zwischen SPD und CDU"

Grünen-Fraktionschefin Edith Sitzmann berichtete von Irritationen in ihrer Partei über das „Techtelmechtel“ der SPD mit der CDU: „Es ist klar, dass wir eine grün-rote Koalition haben, eine Nebenkoalition kann es nicht geben, auch nicht in Einzelfragen.“ Ihre Fraktion bevorzuge den Erhalt des Kopfbahnhofs (K21) als beste Variante für die Neuordnung des Stuttgarter Bahnknotens. FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte zum Klageverzicht: „Es ist besser, das Gesetz scheitert bei den Menschen als bei Gericht.“

Ohnehin werde die Bahn im Fall eines Ausstiegs des Landes aus der Finanzierung das Verfahren juristisch überprüfen. Grüne und SPD, die sich bei Stuttgart 21 uneins sind, bringen an diesem Freitag ihr Kündigungsgesetz in den Landtag ein. Die Koalition setzt darauf, dass der Antrag in zweiter Lesung Ende September an der Mehrheit der S21-Befürworter von CDU, SPD und FDP scheitert. Dann könnte ein Drittel der Abgeordneten ein Referendum beantragen.

Der Volksentscheid ist für den 27. November geplant. Die Baden-Württemberger sollen über eine Kündigung der Finanzierungsvereinbarung des Landes zu Stuttgart 21 abstimmen. Dass die Projektgegner einen Erfolg davontragen, gilt als unwahrscheinlich. Denn es müssten mindestens 33,33 Prozent der Wahlberechtigten entsprechend votieren. Das wären 2,5 Millionen Baden-Württemberger. Zum Vergleich: Die Grünen kamen bei der Landtagswahl im März auf 1,2 Millionen Stimmen.