Daraus leiten Experten ab, dass die Bahn bisher davon ausgegangen sei, sowohl das Eisenbahnbundesamt (Eba) als auch das Verkehrsministerium überzeugen zu können, man befasse sich mit einer Bestandsstrecke, für die man eine Ausnahmegenehmigung erhalten könne, falls die Röhren als zu gering dimensioniert betrachtet würden. Das Land nimmt eine identische Position ein. Es verwies in der Antwort auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Wölfle auf die jetzige Anbindung der Gäubahn an den Kopfbahnhof hin und bemerkte: "Bestehende Tunnels dürfen deutlich geringere Querschnitte haben."

Per Dekret den Tunnel für sicher zu erklären, wäre für die Bahn die billigste Lösung. Es wären keine Umbauten nötig, und man bräuchte kein neues Evakuierungskonzept. Doch offenbar teilt das Eba diese Einschätzung nicht und stuft die künftig von Nah- und Fernverkehrszügen zu befahrende Gäubahn im Konzept Stuttgart 21 nicht als Bestandsstrecke ein. Die Konsequenz: die Bahn muss erklären, wo sich im Ernstfall Rettungswege befinden. Deshalb kann auch keine Rede mehr davon sein, dass im Planfeststellungsverfahren für den Filderbereich nur noch die schnelle Unterschrift von Peter Ramsauer fehlt. Es gehe gar "nicht um eine Ministererlaubnis", betonte Sprecher Ulbrich.

Die Kompetenz hat demnach allein das Eisenbahnbundesamt, das übrigens auch verfügte, den Abstand von Rettungsstollen von 1000 auf 500 Meter zu reduzieren. In den vergangenen Monaten hatten die Projektverantwortlichen jedoch den Eindruck erweckt, Ramsauer müsse nur den Daumen heben. Dies hatte sogar dessen Staatssekretär, der FDP-Abgeordnete Jan Mücke, gegenüber der StZ erklärt: "Ich hätte die Ministererlaubnis gerne mitgebracht, komme aber mit leeren Händen", bedauerte er Mitte Februar.