Zwar beteuerte Regierungschef Kretschmann, der nach der Volksabstimmung über das Projekt monatelang auf Tauchstation gegangen war, in einer Reaktion auf die Geißler’schen Anwürfe, die Landesregierung werde alles tun, um Stuttgart 21 plus – also den Tiefbahnhof inklusive der als notwendig erkannten Verbesserungen – zu realisieren. Was aber, wenn der Projektpartner Bahn nicht mitspielt oder wenn dem finanzielle oder technische Gründe entgegenstehen?

 

Beispiel Gäubahn: Geißlers Begeisterung über die „Panoramastrecke“ hat sich in seiner Schlichterempfehlung niedergeschlagen: „Die Gäubahn bleibt aus landschaftlichen, ökologischen und verkehrlichen Gesichtspunkten erhalten und wird leistungsfähig, zum Beispiel über den Bahnhof Feuerbach, an den Tiefbahnhof angebunden.“ Damit hat er der Bahn schon rein finanziell gesehen ein dickes Ei ins Nest gelegt – ganz abgesehen von bautechnischen Problemen, die ein solcher Anschluss an die unterirdische Durchgangsstation mit sich bringen würde. Bisher jedenfalls hat sich der Konzern nur vage dazu geäußert, ob und zu welchen Kosten eine solche Verbindung überhaupt realisierbar wäre.

Auch beim Brandschutz gibt es für die Bahn keine Verpflichtung

Beispiel Brandschutz: „Die bisher vorgesehenen Maßnahmen im Bahnhof und in den Tunnels zum Brandschutz und zur Entrauchung müssen verbessert werden. Die Vorschläge der Stuttgarter Feuerwehr werden berücksichtigt“, so der Schlichterspruch. Tatsache ist, dass sich die Bahn bisher weigert, die Forderung der Stuttgarter Brandschützer nach einer adäquaten Löschwasserleitung im Fildertunnel zu erfüllen; vorgesehen ist nur eine Trockenleitung, bei der im schlimmsten Fall eine Dreiviertelstunde vergehen könnte, bis das eingepumpte Wasser tatsächlich am Brandherd anlangt.

Beispiel Streckennetz: Dafür seien „folgende Verbesserungen vorzusehen“, bestimmte Geißler: Erweiterung des Tiefbahnhofs um ein neuntes und ein zehntes Gleis, die zweigleisige westliche Anbindung des Flughafen-Fernbahnhofs an die Neubaustrecke und die zweigleisige und kreuzungsfrei angebundene Wendlinger Kurve sowie die Ausrüstung aller Strecken von S 21 bis Wendlingen zusätzlich mit konventioneller Leit- und Sicherungstechnik. Die Punkte 1 bis 3 sieht die Bahn nach dem Stresstest als erledigt an, an den Kosten für die technische Zusatzausrüstung sollen sich die Projektpartner Land, Stadt und Region beteiligen, die dies aber ablehnen.

Wie aber steht es um die anderen Punkte aus dem Geißler-Papier, das den Schlusspunkt unter den mehrwöchigen Faktencheck zwischen Projektgegnern und -befürwortern setzen und zumindest aus Geißlers Sicht so etwas wie ein Vermächtnis darstellten sollte? Geißler selbst hat sehr wohl gewusst, dass sein Spruch nicht einklagbar sein werde: „Es war klar, dass daraus keine rechtliche Bindung entstehen konnte, wohl aber eine psychologische und politische Wirkung die Folge war“, so hat er es in seinem Papier selbst formuliert. Letztere Effekte allerdings hat der Mediator wohl etwas überschätzt.

Geißlers Gäubahn-Träume

Zwar beteuerte Regierungschef Kretschmann, der nach der Volksabstimmung über das Projekt monatelang auf Tauchstation gegangen war, in einer Reaktion auf die Geißler’schen Anwürfe, die Landesregierung werde alles tun, um Stuttgart 21 plus – also den Tiefbahnhof inklusive der als notwendig erkannten Verbesserungen – zu realisieren. Was aber, wenn der Projektpartner Bahn nicht mitspielt oder wenn dem finanzielle oder technische Gründe entgegenstehen?

Beispiel Gäubahn: Geißlers Begeisterung über die „Panoramastrecke“ hat sich in seiner Schlichterempfehlung niedergeschlagen: „Die Gäubahn bleibt aus landschaftlichen, ökologischen und verkehrlichen Gesichtspunkten erhalten und wird leistungsfähig, zum Beispiel über den Bahnhof Feuerbach, an den Tiefbahnhof angebunden.“ Damit hat er der Bahn schon rein finanziell gesehen ein dickes Ei ins Nest gelegt – ganz abgesehen von bautechnischen Problemen, die ein solcher Anschluss an die unterirdische Durchgangsstation mit sich bringen würde. Bisher jedenfalls hat sich der Konzern nur vage dazu geäußert, ob und zu welchen Kosten eine solche Verbindung überhaupt realisierbar wäre.

Auch beim Brandschutz gibt es für die Bahn keine Verpflichtung

Beispiel Brandschutz: „Die bisher vorgesehenen Maßnahmen im Bahnhof und in den Tunnels zum Brandschutz und zur Entrauchung müssen verbessert werden. Die Vorschläge der Stuttgarter Feuerwehr werden berücksichtigt“, so der Schlichterspruch. Tatsache ist, dass sich die Bahn bisher weigert, die Forderung der Stuttgarter Brandschützer nach einer adäquaten Löschwasserleitung im Fildertunnel zu erfüllen; vorgesehen ist nur eine Trockenleitung, bei der im schlimmsten Fall eine Dreiviertelstunde vergehen könnte, bis das eingepumpte Wasser tatsächlich am Brandherd anlangt.

Beispiel Streckennetz: Dafür seien „folgende Verbesserungen vorzusehen“, bestimmte Geißler: Erweiterung des Tiefbahnhofs um ein neuntes und ein zehntes Gleis, die zweigleisige westliche Anbindung des Flughafen-Fernbahnhofs an die Neubaustrecke und die zweigleisige und kreuzungsfrei angebundene Wendlinger Kurve sowie die Ausrüstung aller Strecken von S 21 bis Wendlingen zusätzlich mit konventioneller Leit- und Sicherungstechnik. Die Punkte 1 bis 3 sieht die Bahn nach dem Stresstest als erledigt an, an den Kosten für die technische Zusatzausrüstung sollen sich die Projektpartner Land, Stadt und Region beteiligen, die dies aber ablehnen.

Der eigentliche Schlichterspruch kam viel zu spät

Fazit: So sinnvoll und erhellend der sogenannte Faktencheck zu Stuttgart 21 auch gewesen sein mag, der erhebliche Schwachstellen des Bahnprojekts aufdeckte, so wenig taugt Geißlers Spruch als in Stein gemeißeltes Gebot für die weitere Planung und Finanzierung des Bahnprojekts. Dementsprechend haben Klagen von Stuttgart-21-Gegnern unter Berufung auf die Geißler-Doktrin auch keinerlei Aussicht auf Erfolg.

Seinen eigentlichen Schlichterspruch hat Geißler ohnehin erst am Ende des Stresstests im Sommer 2011 aus der Tasche gezogen – die Idee eines kombinierten Tief- und Kopfbahnhofs, ausgeheckt mit den Schweizer Verkehrsexperten von SMA. Doch da war es für eine Verständigung, bei der alle Seiten das Gesicht hätten wahren können, längst zu spät.