Der Gemeinderat von Horb hat die Entscheidung über die Befüllung eines alten Steinbruchs mit Erde und Steinen von den S-21-Baustellen überraschend vertagt. Die Bürgerinitiative will an ihrem Widerstand festhalten.

Horb - Der Konflikt um die Anlieferung von Erdaushub aus dem Bahnprojekt Stuttgart 21 geht in der Kleinstadt Horb in die nächste Runde. Der Gemeinderat entschied am Dienstagabend, die Entscheidung zur Teilauffüllung eines alten Steinbruchs im Ortsteil Talheim um einen Monat zu vertagen. Der Rat wolle erst noch weitere Fragen geklärt haben, sagte eine Sprecherin. Die Bürgerinitiative „Talheim 21“ kündigte an, dass sie ihren Widerstand gegen das Projekt weiterführen werde.

 

Mit der Vertagung zur nächsten Sitzung, voraussichtlich am 25. November, folgte eine Mehrheit von 16 Ratsmitgliedern einem Antrag der Fraktion Freie Demokraten/Freie Wähler. Zwölf Abgeordnete waren bei einer Enthaltung dagegen.

Oberbürgermeister Peter Rosenberger (CDU) hatte hingegen empfohlen, die Anfrage des Steinbruchbesitzer, der Firma Gebr. Kaltenbach, abzulehnen. Die ablehnende Vorlage der Verwaltung kam nach dem Mehrheitsbeschluss nicht mehr zur Abstimmung. In der vergangenen Woche hatte sich auch der Ortschaftsrat von Talheim in einer denkbar knappen Entscheidung gegen das Projekt ausgesprochen.

„Ich weiß nicht, was das bringen soll“, sagte der Sprecher der Initiative, Dietmar Meintel, am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. „Alle Argumente liegen doch auf dem Tisch.“ Die Bürgerinitiative wendet sich unter anderem gegen die Belastung mit 200 000 Lastwagen über vier Jahre hinweg. Der Steinbruch liegt in Talheim und ist nur über die enge und kurvenreichen Straßen des Ortsteils zu erreichen.

Die Vertagung entspricht einem Wunsch der Baufirma Gebr. Kaltenbach nach mehr Zeit für eine gründlichere Prüfung des Projekts. Für den Fall einer Genehmigung hat die Baufirma 900 000 Euro als Beitrag für die geplante Sanierung des alten Dorfkerns in Talheim in Aussicht gestellt.

Falls die Stadt Horb die Befüllung des Steinbruchs genehmigen sollte, müsste in einem nächsten Schritt erst noch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Freudenstadt darüber befinden, ob das Vorhaben nicht gegen den Artenschutz verstößt - an einem Steilhang des seit einem Jahrzehnt nicht mehr genutzten Steinbruchs ist inzwischen unter anderem der Uhu heimisch geworden. Die letzte Entscheidung liegt dann beim Landratsamt.