Stuttgart Anwohner sind von Schrottautos genervt

Was darf die Ordnungsbehörde, wenn sich ein Halter nicht mehr um sein Auto kümmert, das nicht mehr zugelassen ist? Irgendwann darf sie es verschrotten oder versteigern lassen – aber das dauert.
Stuttgart - Ein Auto darf nur mit einer gültigen Zulassung auf öffentlichen Flächen stehen. Wer dagegen verstößt und ein entstempeltes Auto oder eines mit abgelaufener Hauptuntersuchung an eine Straße stellt, der erhält eine Aufforderung, den Wagen zu entfernen. Dann ist das Auto aber noch nicht weg. Ein Fall aus dem Stuttgarter Süden zeigt, dass es manchmal sehr lange dauern kann.
Die Anwohner an der Alten Weinsteige sind etwas verärgert: Wie an vielen Orten in der Stadt ist auch dort der Parkraum knapp. „Seit mehr als einem halben Jahr vergammelt da ein abgestellter BMW, um den sich keiner mehr kümmert“, schimpft einer der Betroffenen. Der Wagen hat ein in Mainz ausgestelltes Saisonkennzeichen, das im Februar 2017 abgelaufen ist. Bewegt worden ist er laut den Nachbarn in den zurückliegenden Monaten nicht. Obwohl die Stadt schon lange den Aufkleber an der Scheibe angebracht habe, dass der Halter sein Auto wegbringen soll, steht der Wagen immer noch da. „Untätigkeit der Verwaltung“ wittern die Anrainer in dem Abschnitt der Alten Weinsteige deswegen. Diese Zeit kommt auch Gisa Gaietto ungewöhnlich lange vor. Sie ist die zuständige Sachgebietsleiterin in der Verkehrsbehörde des Ordnungsamts, bei der die Fälle landen. „Dauern kann es schon, denn es sind Fristen einzuhalten“, sagt die Stadtmitarbeiterin. Sie will sich um den Fall kümmern.
Die Stadt muss gewisse Fristen einhalten, bevor sie abschleppen darf
Das Vorgehen der Stadt bringe gewisse Wartezeiten mit sich, erklärt Gaietto. Grundsätzlich ist die erste Maßnahme, dass der berühmt-berüchtigte Aufkleber an die Scheibe kommt. Je nach Verwitterungszustand kann er auch gelb aussehen, anfangs ist er rot-orangefarben. „Das machen wir, wenn uns die Polizei, die Verkehrsüberwachung oder auch Bürger einen Wagen melden, der keine Zulassung mehr hat“, sagt Gaietto. Nach vier bis fünf Werktagen schaue dann wieder jemand vorbei, ob das Fahrzeug weggebracht wurde, bei Anhängern nach 14 Tagen. Wenn das so ist, ist der Fall erledigt – wobei Gaietto betont, dass ein Auto ohne gültige Zulassung natürlich nicht auf der Straße weggefahren werden darf.
Dann gehen die Mitglieder der Verkehrsüberwachung los und machen Fotos. Wenn noch ein Kennzeichen am Auto ist, wird der Eigentümer ausfindig gemacht und angeschrieben. Ist das nicht der Fall, beginnt die Detektivarbeit. Erst fragen die Mitarbeiter im Umfeld – manchmal wisse auch ein Nachbar, wer den Wagen geparkt habe. Aber wenn auch das nicht weiterführt, macht die Polizei mit einer entsprechenden Verfügung das Auto auf. „Dann gehen wir entweder anhand der Fahrgestellnummer vor, die registriert ist, oder wir finden in manchen Glücksfällen auch Gegenstände, die Rückschlüsse auf die Identität des Halters zulassen“, erläutert Gisa Gaietto. Das können Schriftstücke sein, die der Halter oder ein Nutzer vergessen hat. Dieser wird dann angeschrieben. Er hat zwei Wochen Zeit, das Fahrzeug zu entfernen.
Die kostenpflichtige Entfernung kann teuer werden
Dann wird es teuer: Der Halter erhält eine Anhörung für die kostenpflichtige Entfernung. In diesem Jahr habe das Ordnungsamt bereits 130 davon verschickt. Diese kostet 100 Euro. Wenn das Fahrzeug danach beim Abschleppunternehmen steht, schlägt das mit fünf Euro pro Tag zu Buche. Noch einmal räume die Verwaltung da eine Frist ein, dieses Mal sind es zehn Tage. Die Alternative zum Verwahren, das letztlich in der Versteigerung durch die Stadtkämmerei münden kann, um die Kosten wieder reinzuholen, ist das Verschrotten. Doch bis es soweit ist, müssen Fristen eingehalten werden. „ Auch wenn der Besitzer sich nicht mehr darum kümmert, ist es immer noch ein Eingriff in das Eigentum“, sagt Gaietto.
Nicht nur an der Alten Weinsteige sind die nicht mehr zugelassenen Autos ein Ärgernis. Über Facebook haben unsere Leser etliche Stellen gemeldet, wo schon lange Fahrzeuge mit dem Aufkleber der Stadt stehen. Ein Roller stört zum Beispiel die Anwohner der Donnersbergstraße in Feuerbach. Auch am Haigst hat eine Leserin ein Auto gesichtet, an dem schon Aufkleber prangen würden. „Man kann sich immer an uns wenden, wenn man Beschwerden hat“, sagt Gaietto dazu.
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