Eine junge Frau bringt ihren Stiefvater nach zwölf Jahren vor Gericht.

Stuttgart/Leonberg - Ein 35-jähriger Familienvater hat sich in Leonberg an seiner sieben Jahre alten Stieftochter vergangen. Der Mann suchte das Mädchen nackt auf der Toilette auf, nötigte sie, ihn zu berühren und verschwand mit ihr im Ehebett. Die Mutter des Kindes erwischte ihren Mann auf frischer Tat. Obwohl seit diesem Fall des schweren sexuellen Missbrauchs bereits zwölf Jahre vergangen sind, musste sich der heute 47-Jährige erst am vergangenen Montag vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten.

 

Der Prozess begann mit einer Pause – Staatsanwalt, Richter, Schöffen, Verteidiger und der Anwalt des heute 19-jährigen Opfers handelten hinter verschlossenen Türen eine Abmachung aus. Gegen ein Geständnis wurde dem Angeklagten eine Höchststrafe von maximal zwei Jahren auf Bewährung zugesichert. „Das Opfer, die damals sieben Jahre alte Stieftochter des Angeklagten, hat lange und schwer an der Frage getragen, ob sie zur Polizei gehen soll oder nicht“, erklärte der Anwalt der jungen Frau, „ihre Mutter, die ihren damaligen Mann mit dem Mädchen im Ehebett erwischt hatte, hat ihre Tochter mehrfach angespornt, Anzeige zu erstatten.“ Nach zwölf Jahren fasste das Opfer dann den Mut, den Stiefvater vor Gericht zu bringen.

Die Abmachung, die zu Beginn des Verfahrens getroffen wurde, ersparte dem heute 19-jährigen Opfer eine quälende Aussage. „Mein Mandant räumt alle Vorwürfe ein und er bedauert seine Tat“, lautete das knappe Geständnis, das der Verteidiger im Namen des Angeklagten abgab.

„Es ist gut, dass die Geschädigte heute nicht schildern musste, was damals auf der Toilette und im Schlafzimmer im Detail mit ihr gemacht wurde“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer, „doch auf der anderen Seite ist das eine recht dünne Basis, auf der hier entschieden werden muss. Gerade die unangenehmen weil privaten Details vermitteln häufig ein Gefühl dafür, was hinter einer solchen Tat steckt. Das wird in diesem Fall im Dunkeln bleiben.“ Aus Sicht des Staatsanwalts ist es verständlich, dass sich die junge Frau erst nach so vielen Jahren an die Polizei wandte. „Das Bewusstsein dafür, dass schweres Unrecht verübt wurde, entwickelt sich in solchen Fällen meist erst in der Pubertät.“

Der Angeklagte hatte im Hinblick auf seine Strafe Glück. Zum Tatzeitpunkt, im Jahr 2000, drohte für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern noch eine Mindeststrafe von einem Jahr, erst 2003 wurde diese auf zwei Jahre verdoppelt. Am Montag wurde der vierfache Familienvater zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Als Auflage muss er 2000 Euro bezahlen, die Hälfte davon als Schmerzensgeld an das Opfer, der andere Teil an einen gemeinnützigen Verein. Das Gericht begründete das mildes Urteil mit der Tatsache, dass der Angeklagte seit seiner Tat straffrei gelebt habe. „Wir gehen davon aus, dass es sich bei dieser Sache um einen einmaligen Fehltritt gehandelt hat“, sagte der Richter.

Das Opfer war für das Urteil extra in den Gerichtssaal gekommen. „Hätte sie die Tat damals auf der Stelle angezeigt, der Täter wäre sicherlich ins Gefängnis gewandert“, erklärte der Anwalt des Opfers später.