Die Telefonnummern 112 und 110 sind nur für Notfälle gedacht - doch nur knapp die Hälfte der Anrufer bei Feuerwehr und Rettungsdienst in Baden-Württemberg sind hilflose Menschen. Was ist ein typischer Missbrauch?

Die Telefonnummern 112 und 110 sind nur für Notfälle gedacht - aber bloß knapp die Hälfte der Anrufer dieser Nummern bei Feuerwehr und Rettungsdienst sind in Baden-Württemberg hilflose Menschen. Das teilte das Innenministerium in Stuttgart am Freitag anlässlich des europäischen Notruftages 112 am 11. Februar mit.  Insgesamt seien im vergangenen Jahr mehr als zwei Millionen Notrufe bei den Leitstellen in Baden-Württemberg eingegangen. 

 

„Der Tag des europäischen Notrufs ist für mich einer der wichtigsten Aktionstage“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Bei der Polizei hätten im Jahr 2023 rund 87 Prozent der Anrufe zu einem Einsatz geführt, teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa mit. 

Für das Jahr 2022 verzeichnete das Innenministerium bei Anrufen der 112 und 110 mit 865 Fällen des Notrufmissbrauchs einen erneuten Höchstwert. Für 2023 zeichnet sich ebenfalls ein erneuter Anstieg der Fallzahlen ab. Wenn sich bei einem Anruf auf der 112 herausstellt, dass kein Notfall vorliegt, können die Anrufer an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117 weitergeleitet werden. 

Einführung von Notrufnummern geht auf die Björn-Steiger-Stiftung zurück

Ein typischer Missbrauch wäre ein Notruf zu einer vermeintlichen Schlägerei, die sich bei Ankunft der Streife als nicht existent herausstellt. Oder es werden unter der 112 Verletzte gemeldet, die es gar nicht gibt.

Die Einführung von zentralen Notrufnummern geht auf eine Stiftung zurück, die nach dem Tod des Jungen Björn Steiger bei einem Verkehrsunfall im Jahr 1969 gegründet wurde. Die Eltern des Jungen wollten ändern, dass längeres Warten auf einen Rettungsdienst damals in Deutschland weitverbreitet war. Sie gründeten eine Organisation, die bundesweit einheitliche Notrufnummern forderte. Danach wurde 1973 die Einführung der Notrufnummern 110 und 112 einheitlich für die Bundesrepublik Deutschland beschlossen.