Als Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin saß Cabanis in der Expertenkommission der Bundesregierung, die einen Grenzwert für den Cannabiswirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) im Straßenverkehr vorgeschlagen hat. „Bei Mischintoxikation sind die Risiken nicht mehr abschätzbar“, sagt er. Das zeige die Unfallstatistik. Cannabis mache im Verkehr zwar eher „defensiv“. Das hätten Studien in Australien gezeigt, so Cabanis. In Kombination mit Alkohol, der eher aggressiv mache und Selbstüberschätzung fördere, ändert sich allerdings das Bild.
Auch der alleinige Konsum von Cannabis hat seine Tücken. Derzeit gilt für Autofahrer ein Grenzwert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum. Das ist aus Sicht des Expertengremiums zu niedrig. Durch diesen Wert würden „Dauerkonsumenten von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen“, sagt Cabanis. THC wird anders als Alkohol, der nach einer groben Faustformel um etwa 0,1 Promille pro Stunde im Körper wieder abgebaut wird, in den Fettzellen des Körpers gespeichert und „erst verspätet abgegeben“. Daher können Personen, „die regelmäßig und viel“ Cannabis konsumieren, selbst 24 Stunden nach einem Joint noch über dem Wert von einem Nanogramm liegen, obwohl der Rauscheffekt längst verklungen sei.
Daher hat die Kommission einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blut vorgeschlagen. Dies soll Dauerkonsumenten gerecht werden, aber auch die Verkehrssicherheit gewährleisten, denn er liege „deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt“, wie es in einer Erklärung der siebenköpfigen Kommission heißt, in der Suchtmediziner, Juristen und die Polizei vertreten waren. Dabei handle es sich um eine konservative Festlegung.
Nach internationalen Studien komme es bei zwei bis fünf Nanogramm THC-Konzentration im Blut zu ersten geringfügigen Beeinträchtigungen der Feinmotorik, sagt Maurice Cabanis. „Ähnlich wie bei 0,2 Promille Alkohol.“ Bei fünf bis zehn Nanogramm hätten die Probanden etwas schlechter etwa bei Mathetests abgeschlossen. Aber auch dann habe man „immer noch kein höheres Unfallrisiko festgestellt.“ Es gebe auch Studien, die ein steigendes Unfallrisiko von sieben Nanogramm an sehen. Bei Alkohol gilt der Grenzwert von 0,5 Promille. Bei auffälliger Fahrweise oder einem Verkehrsunfall können aber schon 0,3 Promille strafrechtliche Folgen zeitigen.
Zur Einordnung des Vorschlags: „Bei akutem Konsum“ komme man schnell auf einen Wert „zwischen 30 und 80 Nanogramm“ THC pro Milliliter Blutserum, sagt der Psychiater Cabanis. Nach etwa einer Stunde falle der Wert zwar schnell ab, liege aber teils immer noch „deutlich über zehn Nanogramm“. In Kanada, wo der Cannabiskonsum vor einiger Zeit ebenfalls legalisiert wurde, gilt ein THC-Grenzwert von zehn Nanogramm.
Aussagen darüber, etwa wie viele Züge man am Joint machen kann, um noch unter dem Grenzwert zu bleiben, könne man nicht, erklärt der Suchtmediziner. Auch nicht, wie schnell eine hohe THC-Konzentration wieder unter den 3,5-Wert absinke. Das hänge von der Menge und der Zusammensetzung der jeweiligen Inhaltsstoffe und vom Stoffwechsel des Konsumenten ab. Das Rauschgefühl halte oft zwei bis vier Stunden an. „Nach einem Joint sollte man sich aber erst fünf bis acht Stunden später ans Steuer setzen“, erklärt Maurice Cabanis. Er rät sogar: „Man sollte möglichst acht Stunden Abstand halten, dann ist man auf der sicheren Seite.“
Noch ist nicht sicher, ob der vorgeschlagene Grenzwert von der Politik auch umgesetzt wird. Das gilt für eine weitere dringende Empfehlung der Kommission: Die Einführung von Speicheltests bei Verkehrskontrollen, die im Verdachtsfall einer Blutentnahme vorausgehen könnten. Diese seien heute „sehr treffsicher“ und deuteten auf „akuten Konsum“ mit hoher Wahrscheinlich auch auf einen hohen Blutwert hin.