Die Stadt Stuttgart hatte für ihre Tantra-Massagen eine Vergnügungssteuer erhoben, dagegen klagte die Besitzerin eines Massagesalons. Das Gericht wies die Klage nun mit der Begründung ab, dass die Kunden dort eine Massage inklusive Genitalbereich buchen könnten.

Die Stadt Stuttgart hatte für ihre Tantra-Massagen eine Vergnügungssteuer erhoben, dagegen klagte die Besitzerin eines Massagesalons. Das Gericht wies die Klage nun mit der Begründung ab, dass die Kunden dort eine Massage inklusive Genitalbereich buchen könnten.

 

Stuttgart - Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht wies die Klage der Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt ab, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Nach Auffassung der Richter räumt die Klägerin in ihrem Betrieb „gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen“ ein. Die 55-Jährige hatte gegen die von der Landeshauptstadt festgesetzten Vergnügungssteuer geklagt, wie sie etwa bei Bordelle, Laufhäuser oder Swingerclubs anfällt. Für zwei Monate waren ihr 840 Euro berechnet worden. (Az.: 8 K 28/13)

Dass die Ganzkörpermassagen nach striktem Tantra-Ritual ablaufen und nicht in erster Linie auf das sexuelle Vergnügen, sondern auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet seien, spielt laut Gericht keine wesentliche Rolle. Entscheidend sei, dass die Kunden gegen Entgelt eine Massage inklusive Genitalbereich buchen könnten. Bei Tantra-Massagen entkleiden sich Kunde und Masseurin und sind dann beide völlig nackt. Der Intimbereich wird bei der Ganzkörperbehandlung mit eingeschlossen. Geschlechtsverkehr ist nicht vorgesehen.

Viele deutsche Städte haben eine sogenannte Sexsteuer

Laut Vergnügungssteuersatzung muss in Stuttgart für „das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen“ Steuer gezahlt werden. Der Betrieb der Klägerin habe zwar keine Ähnlichkeiten mit einem Bordell, sei aber durchaus eine „ähnliche Einrichtung“ im Sinne des Steuertatbestandes, urteilte das Gericht. Denn wie die Aufzählung zeige, fielen hierunter alle Betriebe, in denen für die Teilnahme an sexuellen Vergnügungen ein Entgelt zu entrichten ist.

Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin ist der Stuttgarter Prozess um die Tantra-Massagen der erste seiner Art. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht die Berufung gegen das Urteil zugelassen.

Viele deutsche Städte haben eine sogenannte Sexsteuer, aber nicht alle. In Hamburg und Berlin etwa gibt es keine. Die Stadt Köln gehörte vor rund zehn Jahren zu den Vorreitern der Steuer. In Baden-Württemberg erhebt neben Stuttgart beispielsweise Freiburg die Abgabe. Berechnet wird sie nach Quadratmeterzahl des Etablissements oder der Wohnung. Der Landeshauptstadt brachte die Sexsteuer 2012 rund eine Million Euro ein.