In der Öffentlichkeit kursiert allerdings bereits ein Gerücht, das vorhandene Emotionen schüren könnte. Demnach soll der Konflikt beim Fahrdienst eine Reaktion des Betriebsratsvorsitzenden auf seine Niederlage bei der Wahl des SSB-Arbeitsdirektors sein. Wie berichtet, hatte sich der Aufsichtsrat im Dezember für Felsmanns Konkurrentin Sabine Groner-Weber aus Leipzig entschieden. Diese tritt zum 1. Oktober die Nachfolge des dann ausscheidenden Arbeitsdirektors Reinhold Bauer an. Felsmann hatte Groner-Weber damals nach der Wahl gratuliert und seitens des Betriebsrats eine kooperative und konstruktive Zusammenarbeit mit der neuen Arbeitsdirektorin angekündigt.

 

Jetzt ist der SSB-Betriebsratsvorsitzende „fassungslos wegen der Gerüchteküche“. Sein Stellvertreter Thomas Asmus wird noch deutlicher: „Das ist völliger Blödsinn.“ Er leite den in der Sache zuständigen Fahrdienstausschuss des Betriebsrates. „Das ist mein Beritt, der Kollege Felsmann hat damit nichts zu tun.“ Man wehre sich, weil die SSB-Führung eine Reihe von Fahrplänen ohne die erforderliche Zustimmung der Personalvertreter in Kraft gesetzt habe. Unter anderem wegen des dichteren Zehn-Minuten-Taktes bis in die Abendstunden müssten die Stadtbahnfahrer immer öfter ungünstige Dienstzeiten hinnehmen.

„Es gibt für die Kollegen im Fahrdienst keine selbstbestimmte Arbeitszeit“, kritisiert Asmus. Kurze Einsatzzeiten – etwa an Samstagen – machten freie Tage kaputt und brächten die Arbeitszeitkonten zudem auch noch ins Minus. „Wir sind aber zu einer gütlichen Einigung in der Sache bereit“, erklärt Asmus. Diese dürfe allerdings nicht zu Lasten der bereits stark geforderten Bus- und Stadtbahnfahrer gehen.

SSB-Chefetage klagt über Fülle einstweiliger Verfügungen

Für die Chefetage des städtischen Nahverkehrsunternehmens hat sich hingegen in der Sache so gut wie nichts geändert. „Für den zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Fahrplan gelten die gleichen dienstlichen Grundsätze wie 2014“, sagt die SSB-Sprecherin Susanne Schupp. Damals habe der Betriebsrat zugestimmt. Deshalb sei es unverständlich, dass dieser jetzt die aktuellen Dienstplänen nicht mittragen wolle, obwohl sich so gut wie nichts verändert habe. Statt dessen werde das Stuttgarter Arbeitsgericht mit einer „Fülle von einstweiligen Verfügungen gegen Fahrdienstpläne überschwemmt“.

„Wir setzen natürlich darauf, dass man sich verständigen kann“, so Schupp. Ein Schritt dazu solle eine paritätisch besetzte Einigungsstelle sein. Leider lehne der Betriebsrat den vom Arbeitsgericht vorgeschlagenen Vorsitzenden ab.

Jetzt ist der SSB-Betriebsratsvorsitzende „fassungslos wegen der Gerüchteküche“. Sein Stellvertreter Thomas Asmus wird noch deutlicher: „Das ist völliger Blödsinn.“ Er leite den in der Sache zuständigen Fahrdienstausschuss des Betriebsrates. „Das ist mein Beritt, der Kollege Felsmann hat damit nichts zu tun.“ Man wehre sich, weil die SSB-Führung eine Reihe von Fahrplänen ohne die erforderliche Zustimmung der Personalvertreter in Kraft gesetzt habe. Unter anderem wegen des dichteren Zehn-Minuten-Taktes bis in die Abendstunden müssten die Stadtbahnfahrer immer öfter ungünstige Dienstzeiten hinnehmen.

„Es gibt für die Kollegen im Fahrdienst keine selbstbestimmte Arbeitszeit“, kritisiert Asmus. Kurze Einsatzzeiten – etwa an Samstagen – machten freie Tage kaputt und brächten die Arbeitszeitkonten zudem auch noch ins Minus. „Wir sind aber zu einer gütlichen Einigung in der Sache bereit“, erklärt Asmus. Diese dürfe allerdings nicht zu Lasten der bereits stark geforderten Bus- und Stadtbahnfahrer gehen.

SSB-Chefetage klagt über Fülle einstweiliger Verfügungen

Für die Chefetage des städtischen Nahverkehrsunternehmens hat sich hingegen in der Sache so gut wie nichts geändert. „Für den zum Jahreswechsel in Kraft getretenen Fahrplan gelten die gleichen dienstlichen Grundsätze wie 2014“, sagt die SSB-Sprecherin Susanne Schupp. Damals habe der Betriebsrat zugestimmt. Deshalb sei es unverständlich, dass dieser jetzt die aktuellen Dienstplänen nicht mittragen wolle, obwohl sich so gut wie nichts verändert habe. Statt dessen werde das Stuttgarter Arbeitsgericht mit einer „Fülle von einstweiligen Verfügungen gegen Fahrdienstpläne überschwemmt“.

„Wir setzen natürlich darauf, dass man sich verständigen kann“, so Schupp. Ein Schritt dazu solle eine paritätisch besetzte Einigungsstelle sein. Leider lehne der Betriebsrat den vom Arbeitsgericht vorgeschlagenen Vorsitzenden ab.